Die Parkplatzsuche in Innenstädten kann schwierig sein, besonders für Autofahrer. Fahrer von Mofas, Mopeds und Co. haben es da oft leichter. Doch welche Regeln gelten für das Parken von motorisierten Zweirädern? Brauchen Mofas eine Parkscheibe? Und dürfen Autofahrer ein abgestelltes Moped wegschieben, wenn es beim Ausparken behindert?
Allgemeine Parkregeln für Krafträder
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet bei den Parkregelungen nicht zwischen Pkw und Krafträdern, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer.
Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.
Wichtig: Auch Fahrradständer sind als Parkmöglichkeit für Krafträder rechtlich gesehen tabu. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.
Parkscheibenpflicht für Motorräder
Tatsächlich ja. Auch wenn man es in der Realität nur äußerst selten sieht, auch an motorisierte Zweirädern muss bei Bedarf eine Parkscheibe angebracht werden. Wo genau diese am Fahrzeug befestigt wird, ist dabei allerdings nicht festgelegt. Nur deutlich sichtbar müsse sie sein, so der Pressesprecher.
Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.
Wichtig: Ist es auf einem Parkplatz Pflicht, eine Parkscheibe zu nutzen, gilt das auch für Krafträder.
Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Ein Beispiel: Sie stellen Ihr Fahrzeug um 10.03 Uhr ab, also drehen Sie die Parkscheibe auf 10.30 Uhr. Parken Sie um 10.28, lautet die korrekte Einstellung ebenfalls 10.30 Uhr. Ab 10.30 Uhr dürfen Sie auf 11 Uhr drehen.
Befestigung der Parkscheibe
Da es bei Zweirädern keine Windschutzscheibe gibt, muss die Parkscheibe anders befestigt werden. Hier sind einige Optionen:
- Gelochte Parkscheibe: Mit einem Kabelbinder am Lenker, Spiegel oder Rahmen befestigen.
- Klebeband: Den Parkschein mit Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung befestigen.
- Spezielle Halterungen: Es gibt ausgetüftelte Halterungen, an denen Sie Ihre Parkscheibe befestigen können.
Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist und gut lesbar bleibt.
Alternativen zur herkömmlichen Parkscheibe
Eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe aus Plastik oder Papier kann eine digitale Parkscheibe darstellen. Diese ist zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Voraussetzung sind ganz spezielle Funktionsweisen. Zum Beispiel muss der elektronische Helfer sich beim Anhalten des Fahrzeugs auf die Parkzeit einstellen und darf nicht mitlaufen. Außerdem muss das Gerät mit dem Parken-Verkehrszeichen Nr. 314 ausgestattet sein und über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ haben. Auch für die Zeitangabe und Zahlenhöhe sind klare Vorschriften zu beachten.
Spezielle Parkscheibe für Motorräder und Roller
Seit 2023 gibt es eine spezielle Parkscheibe für Motorräder und Roller, gestaltet von der Düsseldorfer Designerin Katrin Derndinger - in der naheliegend erscheinenden Form des Buchstaben P wie Parken. Dabei ist der Bogen des P prädestiniert, um die Motorrad-Parkscheibe daran aufzuhängen - am Lenker. Gegebenenfalls kann zusätzlich der Handbremshebel geklemmt werden - mit Parkbremsfunktion.
Praktische Größe des blauen P: Start-up-Unternehmerin Katrin Derndinger hat bei der Entwicklung ihrer Motorrad-Parkscheibe die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Demnach muss eine Parkscheibe blau sowie mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. So passt das flache Park-P nicht nur in Rucksäcke und Tankrucksäcke oder unter die Roller-Sitzbank, sondern auch in etwas größere Jackentaschen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Form | Buchstabe P |
| Farbe | Blau |
| Mindestmaße | 11 cm breit, 15 cm hoch |
| Anbringung | Am Lenker |
| Preis | Ab 14,20 Euro |
Parken auf Gehwegen
Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer.
Parken in Parkhäusern
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.
Achtung: Der Betreiber kann die Nutzung für Roller und Motorräder einschränken oder sogar verbieten.
Falschparken und Abschleppen
Genau wie Autos können auch Mofas, Mopeds und Motorräder abgeschleppt werden. Praktisch kommt das im Zollernalbkreis allerdings so gut wie gar nicht vor. „Im Regelfall wird ‚umgeparkt‛“, so Maier. Doch das ist nur dem Ordnungsamt erlaubt. Privatpersonen, deren Autos von Zweirädern blockiert werden, dürfen diese laut Maier nicht einfach einen anderen Ort schieben.
Bußgelder und Strafen
Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.
Beispiel: Wer bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe parkt oder die Parkzeit überzieht, zahlt 20 Euro.
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