Motorrad parken in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Mit steigendem Verkehrsaufkommen wird die Parkplatzsituation immer schwieriger, besonders in Städten. Daher ist es wichtig, die Parkregeln zu kennen, bevor man sein Fahrzeug abstellt.

Wo darf ich mein Motorrad parken?

Grundsätzlich gilt, dass Motorradfahrer ihre Zweiräder auf den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie PKW-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem PKW-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden.

Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.

Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen.

Parken auf dem Gehweg

Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit.

Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.

In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen.

Parkschein- und Parkscheibenpflicht

Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen.

Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten.

Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.

Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.

Anbringen von Parkschein und Parkscheibe

Da es bei Motorrädern schwierig sein kann, Parkscheine und Parkscheiben anzubringen, hier einige Tipps:

  • Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest.
  • Befestigen Sie den Parkschein mit Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung.
  • Verwenden Sie Kabelbinder, um eine gelochte Parkscheibe am Motorrad zu befestigen.
  • Machen Sie ein Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein oder Parkscheibe als Nachweis.

Parken im Parkhaus

Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter.

Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.

Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen. Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze.

Was ist verboten?

Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.

Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen.

Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.

Sanktionen bei Falschparken

Die Sanktionen für Falschparken sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Da die StVO keinen Unterschied zwischen PKW und Motorrädern macht, gelten die gleichen Bußgelder für beide Fahrzeugtypen.

Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Sanktionen bei Parkverstößen:

Tatbestand Strafe (€) Punkte
Parken auf dem Gehweg ab 55
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 1

Es ist also wichtig, sich an die Parkregeln zu halten, um Bußgelder und andere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.

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