Braucht ein Moped TÜV? Was Sie wissen müssen

Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen.

Hauptuntersuchung für Motorräder: Fristen und Kosten

Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen.

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Wer mit abgelaufenem TÜV fährt, stellt eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Daher ist es wichtig, immer die Haupt- und Abgasuntersuchung wahrzunehmen. Wenn das Fahrzeug große Mängel aufweist, kann es bei einer Verkehrskontrolle zu Problemen kommen, eventuell wird sogar ein Verwarngeld fällig.

Vorbereitung auf die HU: Checkliste für Motorradfahrer

Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben. Neben verschleißbedingten Mängeln auf solche, die durch Unwissenheit bei der Wartung und bei Umbauten entstanden sind.

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet. Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen.

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.

Roller und Mofa: Was gilt hier?

Mit einem Roller oder Mofa muss man, anders als mit einem Motorrad, keine Hauptuntersuchung auf dem TÜV machen, wenn die Maschine kleiner als 50 cm³ ist. Bei mehr als 50 ccm sind die Krafträder zulassungspflichtig, es bedarf somit einer allgemeinen Betriebserlaubnis für das Zweirad. Ganz im Gegensatz zum ebenfalls beliebten Motorrad, dieses ist zulassungspflichtig und bedarf somit regelmäßig einer Abgasuntersuchung, welche auch auf der Plakette am Kennzeichen nachzuvollziehen ist.

Rollerfahrer müssen regelmäßig checken, ob ihr Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist. Man kann auch ohne Motorrad-HU oder Nachuntersuchung selbst dafür sorgen, indem man bei einer Werkstatt eine kleine Wartung durchführen lässt. Eine gründliche Reinigung ist in dieser Situation das oberste Gebot, denn ein sauberes Gefährt gibt die gröbsten Mängel von alleine preis. Besonders wichtig sind die Reifen, zu wenig Profil kann für ein Bußgeld sorgen und bietet keine Sicherheit für den Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer. Die motorisierten Zweiräder sind zwar nicht wirklich schnell, können dennoch zur Gefahr werden, wenn die Reifen abgefahren sind. Zusätzlich müssen die Bremsen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ist noch genug Belag vorhanden und greifen sie im Ernstfall? Gleiches gilt für die Beleuchtung, denn alle Verkehrsteilnehmer müssen deutlich erkennbar sein, das ist vor allem im Winter wichtig, da es dort weniger hell ist als im Sommer oder im Frühling.

EU-Parlament plant technische Prüfung für Mofas

Seit dem 26. April 2021 ist es fast sicher, dass eine periodische technische Inspektion (PTI) für ausnahmslos alle Drei- und Zweiräder in der Europäischen Union kommt - unabhängig von Hubraum und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Jedes Land in der EU regelt bisher selbst, welche Zweiräder regelmäßig zum "TÜV" müssen, weshalb in manchen Ländern gar keine periodischen technischen Inspektionen (PTI) für Motorräder vorgesehen sind und in anderen wiederum erst ab einer gewissen Hubraumgrenze.

Das will das Europäische Parlament nun ändern: Regelmäßige technische Inspektionen für ausnahmslos alle Motorräder und Mopeds in jedem Mitgliedstaat stehen auf der Wunschliste - unabhängig vom Hubraum. Am 26. April 2021 fasste das Europäische Parlament einen Beschluss, in dem es die Europäische Kommission auffordert, ein neues Verkehrssicherheitspaket und die Richtlinien dazu auszuarbeiten. Wenn die Europäische Kommission dann einen Vorschlag zur tatsächlichen Änderung der Gesetzgebung vorlegt, wird dieser erneut im Europäischen Parlament erörtert. Das wird zwar einige Zeit dauern, aber dass es generell zu Änderungen für einige Länder kommen wird, ist damit fast sicher.

In manchen EU-Mitgliedsstaaten wird es schon ab dem 1. Januar 2022 enger für Motorrad- und Rollerfahrer. Nämlich dort, wo 125er derzeit noch ohne regelmäßige technische Prüfung betrieben werden dürfen. Hier ist der Stichtag für die neue Regelung der 1. Januar 2022, ab dem alle Motorräder ab 125 cm³ regelmäßig zur technischen Inspektion müssen.

Kritik an den Plänen

Am 25. Februar 2021 forderte der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für eine verpflichtende periodische technische Inspektion (PTI) einzubringen. Den Forderungen des TRAN-Ausschusses liegt eine Studie zugrunde, die ein Konsortium von Instituten und technischen Prüfunternehmen verfasste. Sie alle würden von einer solchen Neuregelung profitieren. Die FEMA bezeichnet ihn als "sehr schlechten Bericht", denn als Grundlage wurden lediglich die Unfallzahlen von Kleinkrafträdern in verschiedenen Regionen Spaniens vor und nach der Einführung von PTI herangezogen. Diese Ergebnisse wurden dann einfach auf alle motorisierten Zwei- und Dreiräder in ganz Europa hochgerechnet. Die FEMA kritisierte, dass der Bericht nicht zu generellen Schlussfolgerungen für alle Mitgliedstaaten dienen könne.

"Die FEMA hat die Mitglieder des Europäischen Parlaments gebeten, nicht auf der Grundlage von Annahmen, sondern auf der Grundlage von Fakten zu entscheiden," und verweist darauf, dass weniger als ein Prozent der Unfälle mit einem motorisierten Zweirad, durch einen technischen Defekt verursacht werden. Dass der EU-Verkehrsausschuss dennoch die Europäische Kommission aufforderte, einen Gesetzesvorschlag zu einem neuen Verkehrssicherheitspaket vorzulegen, sei der engagierten Lobbyarbeit vieler technischer Prüfunternehmen zu verdanken, so die FEMA.

Konsequenzen für einzelne EU-Länder

Je nach EU-Mitgliedsstaat, gibt es vier verschiedene Szenarien, die die FEMA folgendermaßen ausführt:

  • Für Länder, die bereits PTI [periodische technische Inspektion] für Motorräder und Mopeds haben, wird sich nichts ändern.

Motorroller: Unkompliziert und kostengünstig

Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.

Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.

Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer.

E-Motorroller und E-Mopeds

E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers. In manchen Medienberichten werden auch e-Scooter (eTretroller) als Elektroroller bezeichnet. Das führt immer wieder zu Verwechselungen. Wir benutzen deshalb hauptsählich den Begriff e-Motorroller für das was man auch „Elektro-Vespas“ nennen könnte. Die Bauform e-Motorroller mit offenem Durchstieg und dem Schutz vor Spritzwasser macht sie praktischer und alltagstauglicher als andere Bauformen, wie z.B. Ausserdem haben sie das potential den Verkehr in Städten zu entlasten und zumindest einen Teil des Autoverkehrs zu ersetzen.

E-Mopeds haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und eine maximal erlaubte Nennleistung (Was die Leistungswerte von Elektrorollern und e-Scootern etc. e-Mopeds dürfen mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, bzw. Während e-Mopeds nicht zum TÜV müssen, gilt für e-Leichtkrafträder die gleiche Regelung, wie für Autos und Motorräder.

E-Mopeds werden mit einem Versicherungskennzeichen (auch Versicherungsplakette genannt) gefahren, das jedes Jahr im März erneuert und ausgetauscht werden muss. Dabei haben die Kennzeichen in jedem Jahr eine andere Farbe. Für e-Leichtkrafträder fallen pro Jahr zwischen 50 und knapp unter 100 Euro Versicherungsbeitrag an. Für die meisten sind e-Mopeds die „vernünftigere“ Wahl.

Kleinkrafträder: Was Sie wissen müssen

Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW.

Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen.

Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind.

Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen. Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst:

Fahrzeugtyp Hubraum Hauptuntersuchung Führerschein Versicherung
Mofa/Roller bis 50 cm³ Nein AM (ab 15 Jahren) Versicherungskennzeichen
Leichtkraftrad 50-125 cm³ Ja (alle 2 Jahre) A1 (ab 16 Jahren) oder B196 Amtliches Kennzeichen
Motorrad über 50 cm³ Ja (alle 2 Jahre) A Amtliches Kennzeichen
E-Moped - Nein PKW-Führerschein Versicherungskennzeichen
E-Leichtkraftrad - Ja (alle 2 Jahre) - Amtliches Kennzeichen

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