Braucht ein Motorrad einen Parkschein?

Das Parken mit dem Motorrad ist zumeist etwas einfacher, als mit dem PKW einen passenden Stellplatz zu finden. Schließlich sind die wendigen Zweiräder sehr viel schmaler und können schnell mal am Wegrand abgestellt werden. Aber ist das eigentlich erlaubt? Oder sollten Sie lieber einen gesamten PKW-Stellplatz mit Ihrem Kraftrad in Anspruch nehmen?

Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.

Außerdem beantworten wir die Frage, ob Sie beim Motorrad einen Parkschein benötigen und wo Sie diesen am besten anbringen.

Wo darf ein Motorrad abgestellt werden?

Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden.

Grundsätzlich ist für das Parken eines Fahrzeugs gemäß StVO die Fahrbahn zu benutzen. Sind separate Motorradstellplätze vorhanden, müssen diese genutzt werden.

Motorrad richtig parken:

Auf einem Pkw-Parkplatz ist das generell erlaubt, denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird kein Unterschied zwischen Motorrad oder Pkw gemacht. Die Vorschriften zum Halten und Parken gelten für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind. Weitere Ausnahmen gelten, wenn:

  • gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
  • platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein

Darf man mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken?

Auf dem Gehweg haben Fahrzeuge nichts verloren. Dieser ist Fußgängern, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrern vorbehalten. Allerdings nimmt so ein Kraftrad ja weniger Platz weg als beispielsweise ein Auto. Ist es dann erlaubt, das Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken?

Daher gibt es auch kein generelles Recht, ein Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.

Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken.

Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Ordnungsbeamte einen guten Tag hat und Ihnen kein Knöllchen ausstellt, wenn Sie ein Motorrad auf dem Gehweg abstellen. Das Parken behindert andere Straßenverkehrsteilnehmer zumeist nicht so sehr wie etwa ein Auto.

Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.

Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird.

Sollten Sie Ihr Motorrad rechtswidrig parken, müssen sie in der Regel mit einem Strafzettel rechnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht hier keine Ausnahme für Zweiräder.

Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
  • vor Bordsteinabsenkungen

Parkschein beim Motorrad: Ist er vorgeschrieben?

Da die StVO das Motorrad beim Parken und auch sonst als Kraftfahrzeug bezeichnet, sind Parkscheibe oder Parkticket immer dann notwendig, wenn dies auch für Autofahrer gilt. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer.

Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.

In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Für Risikofreudige: Klemmen Sie das Parkticket etwa zwischen Tacho und Lenker ein (dort könnte es aber bspw. Einige Motorräder sind an den Sitzen mit einem Parkscheinhalter ausgestattet, unter den das Ticket geklemmt werden kann. Bei Regen wird dieses allerdings trotzdem nass.

Diverse Motorradausstatter bieten handliche Lösungen an, wenn Sie Ihr Motorrad parken und ein Ticket ziehen müssen.

Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben. Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten.

Sollten Sie dennoch mehrere Motorräder auf einem Stellplatz parken, müssen Sie für jedes einzelne einen Parkschein ziehen.

Nun gestaltet sich das Anbringen der Nachweise beim Zweirad zuweilen etwas umständlich. Schließlich handelt es sich um offene Fahrzeuge, die außerdem oft nicht einmal eine Windschutzscheibe haben. Beim Motorrad-Parken ist etwas Kreativität gefragt.

Es reicht in aller Regel nicht aus, wenn Sie ein Parkticket ziehen und den Ordnungsbeamten das Gegenstück bei einer Kontrolle vorzeigen, wenn der Rest des Nachweises am Fahrzeug abhanden gekommen ist.

Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand.

Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.

Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro. Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin.

Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.

Übrigens: Auch das Motorrad- oder Rollerparken am Fahrradständer ist verboten. Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.

Die folgende Tabelle zeigt die Strafen für Parkverstöße:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Parken auf dem Gehweg 55
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 70 1
Gefährdung 80 1
Unfall 100 1

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