Die Straßenverkehrsordnung (StVO) differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Das bedeutet, dass auch Motorradfahrer eine Parkscheibe benötigen, wenn dies durch die Beschilderung vorgeschrieben ist.
Wo dürfen Motorräder parken?
Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Anderenfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder angewendet werden kann.
Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert.
Parkscheinpflicht gilt auch für Zweiräder
Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf PKW-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein - Platzspar-Bonus gibt es nicht.
Parkschein am Motorrad: Aber wie?
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Am einfachsten ist es daher, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht.
Hier hilft letzten Endes nur eine geschickte Anbringung einer Parkscheibe (z.B. ein gelochtes Exemplar, das mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigt wird). Natürlich könnte man auch auf ein entsprechendes Verständnis bzw. Wohlwollen der Parkkontrolleure setzen, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Parkscheiben für Motorräder und Roller - ein rechtlicher Sonderfall
Die grundsätzliche Frage, ob eine Parkscheibenregelung auch für Motorräder und Roller gilt, haben wir hier bereits geklärt. Kurze Antwort: ja. Allerdings gibt es da bekanntlich einen wesentlichen Unterschied: Bei vierrädrigen Fahrzeugen kann eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe positioniert werden, geschützt gegen Regen und Diebstahl - bei zweirädrigen Fahrzeugen ist das bauartbedingt nicht möglich.
Dementsprechend kreativ muss man sein, wenn man eine herkömmliche Parkscheibe an einem Motorrad oder an einem Roller befestigen möchte. Was in den allermeisten Fällen dazu führt, dass man es eben nicht macht. Je nach Toleranzschwelle der Behörden vor Ort wird das geahndet oder nicht. Wenn Knöllchen verteilt werden, dann kostet diese Ordnungswidrigkeit mindestens 20 Euro. Gestaffelt nach Parkdauer ohne Parkscheibe sind nach mehr als 3 Stunden bis zu 40 Euro fällig.
Verschiedene Optionen für Motorrad-Parkscheiben
- Analog: Das blaue P kann einfach an den Lenker gehängt werden.
- Digital: Ooono P-Disc No2 - digitale, automatische Parkscheibe aus Dänemark (nicht wasserdicht).
- Selbstgebastelt: MOTORRAD-Leser Volker Beyler hat sich seine spezielle Parkscheibe selbst gebastelt.
Spezial-Lösung: Das blaue Park-P von Designerin Katrin Derndinger aus Düsseldorf
Seit 2023 gibt es eine spezielle Parkscheibe für Motorräder und Roller, gestaltet von der Düsseldorfer Designerin Katrin Derndinger - in der naheliegend erscheinenden Form des Buchstaben P wie Parken. Dabei ist der Bogen des P prädestiniert, um die Motorrad-Parkscheibe daran aufzuhängen - am Lenker. Gegebenenfalls kann zusätzlich der Handbremshebel geklemmt werden - mit Parkbremsfunktion.
Bei der Motorrad-Parkscheibe von Katrin Derndinger stehen nicht die vollen 24 Stunden eines Tages für das korrekte Einstellen der Ankunftszeit zur Verfügung. Der hier mögliche Zeitraum, von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr, sollte jedoch für die allermeisten Situationen genügen - zumal die örtlichen Parkscheibenregelungen in der Regel nur tagsüber gelten.
Demnach muss eine Parkscheibe blau sowie mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. So passt das flache Park-P nicht nur in Rucksäcke und Tankrucksäcke oder unter die Roller-Sitzbank, sondern auch in etwas größere Jackentaschen.
Ab 14,20 Euro bietet Katrin Derndinger ihre P-förmige Motorrad-Parkscheibe an, plus 2 Euro Versandkosten (auch für 2 Stück). Optional gibt es das blaue P zusätzlich mit 2 innen angebrachten Magneten zur Anbringung eines Parkscheins (16 Euro) sowie mit programmierbarem NFC-Tag samt elektronischer Visitenkarte (plus 3 Euro). Als Diebstahlschutz empfiehlt die kreative Düsseldorferin die Sicherung mit einem Spiralschloss.
Motorrad-Parkscheibe selbst basteln
MOTORRAD-Leser Volker Beyler hat sich eine - vorschriftsmäßige - Parkscheibe für sein Motorrad selbst gebastelt. Dafür bohrte er ein Loch in die blaue Hülle und dazu 24 Löcher in die weiße Scheibe. Mit einem passenden Schloss kann die eingestellte Uhrzeit gegen versehentliches oder gar absichtliches Verdrehen der Scheibe gesichert werden. Zudem kann die Parkscheibe samt Schloss Diebstahl-geschützt am Motorrad befestigt werden.
Darf ein Motorrad Parkhäuser benutzen?
Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Ein generelles Verbot im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil: In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen.
Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.
Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz, etwa in eine Privatgarage, verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.
Wo darf ich meinen Roller parken?
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn es ausdrücklich durch eine Beschilderung erlaubt ist.
Bußgelder und Sanktionen
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin.
Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Sanktionen für falsches Parken mit dem Motorrad
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | Ab 55 | ||
| Parken mit Behinderung anderer | 70 | 1 | |
| Parken mit Gefährdung | 80 | 1 | |
| Parken mit Unfall | 100 | 1 |
Verwandte Beiträge:
- Moped Führerschein: Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?
- Motorrad Abgasuntersuchung: Pflicht, Termine & Kosten
- Fahrradbekleidung: Was brauche ich wirklich? Kaufberatung & Tipps
- Sattelhöhe beim Mountainbike perfekt einstellen – So findest du die ideale Position!
- MIK Fahrradsystem erklärt: So revolutioniert es dein Radfahren!
Kommentar schreiben