Elektro Motorrad Führerschein: Was Sie Wissen Müssen

Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren, da es in vielen EU-Ländern bereits möglich ist. Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad).

Bisher benötigte man zum Fahren auf öffentlichen Straßen den Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 oder den alten Pkw Führerschein (Klasse 3), ausgestellt vor dem 1.4.1980.

Neue Regelung Erleichtert das Fahren von Krafträdern

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht.

Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Wie Funktioniert die Neue Regelung?

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren? eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.

Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Vorteile von Elektromotorrädern

  • Leiser Betrieb: Das Elektromotorrad ist leiser, es gibt weder Fehlzündungen noch macht der Motor laute Geräusche. Damit kann es zu Zeiten und in Gegenden genutzt werden, wo Motorräder mit Verbrennungsmotor ausscheiden. Das ist in Zukunft für Liefer-und Bringdienste durchaus interessant.
  • Kostengünstiges Tanken: Ein weiterer Pluspunkt, neben der besseren CO2-Bilanz, ist das kostengünstige Tanken an der heimischen Steckdose. Hier lässt sich auf Dauer viel einsparen.

Geschwindigkeit und Führerschein Klassen

Elektro Motorräder können Maximalgeschwindigkeiten von bis zu 300 km/h erreichen. Wobei das E-Motorrad mit der Bezeichnung WMC250EV auf Spitzengeschwindigkeit von 400 km/h kommt. Die gängigsten E Motorräder kommen im Schnitt auf 45 km/h, 80 km/h oder bis zu 120 km/h. Dadurch wird nicht nur der Akku geschont.

Ob ihr für ein Elektromotorrad einen Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 benötigt, hängt von der Leistung des Fahrzeugs ab. Ihr habt nur den Autoführerschein, wollt aber trotzdem mit einem 125er E-Motorrad unterwegs sein? Dann lässt sich euer Führerschein der Klasse B mit einem einfachen Zusatzkurs zum Führerschein für ein Elektromotorrad der Klasse L3e-A1 upgraden.

Vier bis sechs Wochen dauert der Kurs für diesen B196-Führerschein. Eine Prüfung am Ende der Schulung ist nicht vorgesehen. Es gibt für jede Führerscheinklasse das passende E-Motorrad oder den passenden E-Motorroller.

Für jugendliche Fahrer ab 16 Jahren mit Führerschein AM oder für den Autoführerschein B bis 45 Km/h. Für den Mopedführerschein A1 ab 16 Jahre bis 80 km/h. Mit der B196 Zusatzgenehmigung in Verbindung mit dem Autoführerschein ab 18 Jahre könnt Ihr in der 125er Klasse (bis 11 kW) unterwegs sein.

Reichweite und Laden von E-Motorrädern

Die Reichweite variiert sehr stark bei den unterschiedlichen Modellen, liegt aber in der Regel unter der Reichweite von Benzinmotoren. Kleine E-Motorräder oder E-Motorroller kommen mit einer Akkuladung auf 70 bis 100 Kilometer. Premium-Modelle schaffen hingegen bis zu 200 oder auch 300 Kilometer mit einer Aufladung.

So lassen sich die Fahrzeuge für Ausflüge, Besorgungen und zum Pendeln benutzen. Je nach Fahrstil, Gewicht des Fahrers und Topographie kann sich die Akkulaufzeit verkürzen. Am weitesten kommt man im ECO-Modus, falls dieser angeboten wird und mit einer vorausschauenden Fahrweise. E-Motorräder bieten nur eine bedingte Reichweite, aber man kann die meisten Modelle im Gegensatz zu E-Autos auch schnell über eine 230V-Steckdose aufladen.

Wo Darf Man Fahren und Parken?

Welchen Antrieb das Motorrad hat, spielt im Moment fast noch keine Rolle, wenn es darum geht, wo man mit einem E-Motorrad fahren darf. Es gelten die gleichen Regeln für Zweiräder mit Verbrennungsmotor wie für Motorräder mit Elektroantrieb. Beispielsweise darf ein als 125er Leichtkraftrad (neue EU-Klasse L3e-A1) eingestuftes Elektromotorrad mit seiner Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auch auf die Autobahn.

In Zukunft kann es aber sein, dass in Innenstädten, in Wohngebieten oder auf bestimmten Fahrwegen temporäre Fahrverbote für laute Motorräder mit Benzinmotor verhängt werden, die für die elektrische Konkurrenz nicht gelten, da diese nahezu lautlos bewegt werden können.

Wer sein E-Motorrad parken will, muss sich an die gleichen Gesetze wie Autofahrer halten. Zwar findet man mit einem Zweirad häufiger eine Parklücke als mit einem klobigen Auto, aber der Gehweg ist in der Regel auch für Biker tabu. Das Parken in Einfahrten und vor abgesenkten Bordsteinkanten ist für alle Fahrzeuge ausnahmslos verboten. Parken auf eine speziell für E-Fahrzeuge vorgesehenen Parkplatz mit Ladesäule ist nur während des Ladevorgangs erlaubt.

Die meisten Elektro Motorräder lassen sich auf drei verschiedene Arten laden. Das Aufladen geht entweder über die hauseigene 230V-Steckdose, über eine Wallbox oder an einer öffentlichen Ladesäule. Je nach Stecker-Typ lässt sich das E-Motorrad mit oder ohne Adapter an der öffentlichen Ladesäule befüllen.

ACHTUNG: Im Gegensatz zu hochwertigen E-Motorrollern der 45 km/h- und 80 km/h-Klassen, bei denen der Akku herausnehmbar ist, sind die Akkus bei größeren E-Rollern und E-Motorrädern in der Regel fest verbaut. Diese Akkus sind groß und wiegen schon mal bis zu 50 kg, was die einfache Handhabung etwas erschwert und begrenzt.

B196: Der einfache Weg zum 125er

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

Die Vorteile des B196 auf einen Blick:
  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.

B196 im Detail

Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung.

Darf man B196 im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Wer durfte früher 125er fahren? Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden.

Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Regelungen in anderen Ländern

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

Führerscheinklassen für E-Motorräder

Die Antwort hängt davon ab, wie schnell und leistungsstark das E-Motorrad ist. Denn der Begriff „E-Motorrad“ kann alles bedeuten - vom kleinen E-Roller bis hin zur leistungsstarken Elektromaschine mit über 100 km/h.

  1. Führerschein der Klasse B: Für viele E-Motorräder reicht der Führerschein der Klasse B aus. Man spricht hier vom gleichen Führerschein wie für PKWs. Überschreitet das E-Motorrad die Leistung von 4 kW (5,4 PS) nicht, kann es mit einem B-Führerschein gefahren werden.
  2. Klasse A1: Mit der Klasse A1 kannst du Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von 11 kW fahren. Diese Klasse ist ideal für viele elektrische Leichtkrafträder, z. B. das beliebte Metorbike.
  3. A2 Führerschein: Mit dem A2 Führerschein kannst du Motorräder bis zu einer Leistung von 35 kW fahren. Wenn du ein leistungsstärkeres E-Motorrad fahren willst, aber noch nicht alles ausreizen willst, ist A2 deine Klasse.
  4. Führerschein der Klasse A: Mit einem Führerschein der Klasse A darfst du alle E-Motorräder fahren. Das Gute hier ist, dass die Leistung des Motorrades dabei keine Rolle spielt. Der A-Führerschein ist der höchste Führerschein. Er erlaubt es, Motorräder jeglicher Art zu fahren.

Mit dem AM-Führerschein darfst du kleine E-Roller und leichte Mopeds fahren.

Zero Motorcycles und die 11kW-Regelung

Zero Motorcycles bietet Fahrschulen in Deutschland über ein eigens konzipiertes Programm seine 11kW-Modelle an. Interessierte Fahrschulen können sich ab sofort an den nächsten Zero-Händler wenden und die Teilnahmebedingungen erfragen.

Ziel der Aktion ist es, Autofahrerinnen und Autofahrern den Zugang zu Leichtkrafträdern zu erleichtern. „Wir begrüßen die seit 2020 gültigen Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung und die Einführung der Führerschein-Erweiterung B196. So wird noch mehr Menschen der Umstieg auf ein elektrisches Motorrad ermöglicht. Wir stellen zunehmend fest, dass vor allem Motorrad-Neueinsteiger ein großes Interesse an der innovativen Art des Motorradfahrens haben und die Fahrzeuge nicht nur zur Freizeitgestaltung, sondern immer häufiger auch zum Pendeln nutzen. Gerade jetzt in Pandemie-Zeiten verzichten viele auf den öffentlichen Nahverkehr und steigen auf das Motorrad um,“ erklärt Ralf Czaplinski, Country Manager von Zero Motorcycles Deutschland. „Unsere Bikes sind die perfekte Kombination aus Ökonomie, Ökologie und Fahrspaß.“

Fahrbar mit dem Führerschein A1 oder der Erweiterung B196 sind die 11kW-Modelle Zero S, DS und FXS.

Die Voraussetzungen für das Upgrade mit der Schlüsselnummer 196:
  • Mindestens fünf Jahre im Besitz eines deutschen PKW-Führerscheins
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • 18 Ausbildungsstunden (à 45 Minuten) bzw.

Sind Elektro-Motorräder frühzeitig Bestandteil der Fahrschulausbildung, können Schülerinnen und Schüler sich von der Einfachheit des elektrischen Fahrens überzeugen. Auch für Fahrschulen selbst sind E-Motorräder ideale, leise Begleitfahrzeuge, da das Kuppeln und Schalten wegfällt und man sich so auf das Wesentliche in der Fahrausbildung konzentrieren kann.

Wer mit einem Elektromotorrad der 125er-Klasse faszinierende Erlebnisse im Sattel genießen will, braucht eine A1-Fahrerlaubnis oder aber die deutschlandweit gültige Führerschein-Erweiterung B196. Die 2020 in Kraft getretene Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglicht es PKW-Mobilisten, die ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind, leichte E-Motorräder zu lenken.

Für das Upgrade mit der Schlüsselnummer 196 bedarf es lediglich einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung. Da keine vollständige Motorradausbildung absolviert werden muss, bietet die Erweiterung B196 eine einfache und preislich attraktive Möglichkeit für den Umstieg auf Elektrobikes mit 125 Kubik.

Unter bestimmten Voraussetzungen reicht für die Aufwertung sogar nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diejenigen, deren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 in Deutschland erteilt wurde, können ganz ohne Prüfungsstress auf einem 125er Bike den Elektromotor singen lassen.

Gratis ist das Führerschein-Upgrade natürlich nicht. Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro.

Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer. Hat jemand seine Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196 erweitert, besitzt diese ausschließlich in deutschen Gefilden Gültigkeit, nicht jedoch im Ausland.

B196 und Hohe Elektro-PS: Was ist Legal?

Der A1-Führerschein und der Autoführerschein mit der B196-Erweiterung erlauben nur 11 Kilowatt Leistung - bei Verbrennern. Elektrisch ist deutlich mehr Leistung möglich.

Das Thema boomt, vor allem die Schlagzeile "Mit 16 Jahren schon 60 PS fahren", macht derzeit die Runde. Das stimmt. Und entspricht trotzdem nicht der Realität.

Richtig ist: Mit dem A1-Schein oder dem um die Schlüsselzahl B196 erweiterten Autoführerschein ist es nicht verboten, mit einem elektrischen Motorrad deutlich mehr als die landläufigen 11 Kilowatt Leistung einer 125er zu fahren. Selbst die 59 Elektro-PS einer Zero S sind weder gefährlich noch risikoreich, denn diese hohe Leistung liegt nur einen kurzen Moment an. Viel wichtiger ist das hohe Drehmoment von 109 Nm, das der Motor liefern kann und selbst die kommen im Falle der Zero handzahm auf die Straße. Risiko? Gefahr? Nur, wenn man beide unbedingt sehen möchte.

Den Grund für die vergleichsweise hohe elektrische Leistung in den Regularien der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zu suchen, liegt nahe, führt aber nicht zum Ziel. Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts.

Ein Puzzleteil gibt die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Die Nennleistung eines Verbrenners meint das maximale Drehmoment und die Höchstleistung bei voll geöffneter Drosselklappe. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist.

Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen. Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.

Im Falle der Zero S überfällt das Drehmoment das Hinterrad nicht wie ein Barbar. Die Kraft ist in niedrigen Geschwindigkeitsbereichen so fein gesteuert, dass selbst bei kalt-feuchten Straßen am Kurvenausgang gelassen Vollgas gegeben werden könnte, wenn man das wollen würde. Und das selbst mit einer eher schwachen Serienbereifung. Die tatsächlichen 109 Nm drücken erst spätestens - so die ErFAHRung im Pendlertest - ab 50 km/h. Wer ab dieser Geschwindigkeit Vollgas gibt, bekommt den gerne zitierten 'Tritt ins Kreuz'. Der lässt bei der Zero bereits ab 120 km/h bis zur Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h spürbar nach.

Die Zero S 11 kW wird vom hauseigenen ZF 75.7-Motor angetrieben, der maximal 44 Kilowatt bei 5.300 Touren liefert und bis 7.500/min dreht. Sprich: Die einzuhaltende Drehzahl für den 30-Minuten-Test liegt zwischen 4.770 und 5.300/min, je nachdem, was der Hersteller zwingend angibt. Bei dieser genannten Drehzahl muss der Mittelwert der Dauerleistung 11 Kilowatt ergeben und die Abweichung darf nur +/- 5 Prozent über die Zeit betragen.

Es muss also einen Drehzahlbereich geben, in dem Drehmoment und Leistung kurzzeitig sehr stark steigen. Diese Zahlen unterstreichen das Fahrgefühl mit dem enorm starken Fahrbereich zwischen 50 und 120 km/h. Danach wird das Drehmoment gefühlt gedrosselt, durch die höhere Motordrehzahl bleibt die Leistung aber wohl gleich hoch.

Wie Viel PS Braucht Ein Motorrad?

Wer den durchschnittlichen Luftwiderstand eines Motorrades berücksichtigt, kann die nötige Leistung für eine bestimmte Geschwindigkeit einfach errechnen. PS=(km/h) /53) ^3. Das ergibt für 100 km/h eine benötigte Leistung von nur knapp sieben PS. Um die 140 km/h der Zero S zu erreichen, muss der Motor nur 18 PS aufwenden.

Die 59 PS der Zero, die hier exemplarisch für alle Elektrokräder steht, dürften in den seltensten Fällen wirklich vom Motor in der Praxis abgerufen werden und nur bei den besagten 5.300 Touren kurzzeitig anliegen. Und darüber über ein gedrosseltes Drehmoment auf ein geringeres Maß sinken. Genauso fühlt sich der Motor der Zero ab 120 km/h an.

E-Motorrad Modelle mit B196

Wer mit seinem A1-Schein, Autoführerschein + B196 oder dem alten Dreier das Maximale auf zwei Rädern fahren möchte, dem bieten sich einige Optionen:

  • Zero S: Die Zero S ist mit 11 Kilowatt Nennleistung eingetragen und wird mit einer Spitzenleistung von 44 Kilowatt oder 59 PS beworben. Sie leistet maximale 109 Nm Drehmoment und wiegt dabei nur 185 Kilogramm. Reichweite: theoretische 288 Kilometer innerorts. Ladezeit 230 Volt: 9,3 Stunden von auf 95 Prozent. Preis: ab 17.040 Euro.
  • Zero DS
  • BMW CE 04
  • Alrendo TS Bravo: Die TS Bravo ist ein Exot auf dem europäischen Markt. Das Mittelmotorkonzept bietet neben den 11 Kilowatt Nennleistung bis zu 58 Kilowatt Spitzenleistung. Das Drehmoment liegt bei 117 Nm und soll die Bravo auf 135 km/h beschleunigen. Der Akku hat eine Kapazität von 17,4 kWh und soll 150 Kilometer Reichweite ermöglichen. Gewicht: 245 Kilogramm. Ladedauer: 4,0 Stunden von auf 100 Prozent.

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