Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führerschein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektrischen Hilfsmotor, der den Fahrer unterstützt. Allerdings werden die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektrischen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt. Die Unterschiede liegen im elektrischen Motor und in ihrer Bauart. Aus diesen Unterschieden leiten sich auch verschiedene Regelungen und somit die Frage nach dem Führerschein ab.
Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen.
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Unterschied E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.
Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist. Verwirrend?
Welchen Führerschein brauche ich für welches E-Bike?
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Zusammenfassend kannst du Pedelecs ohne Führerschein nutzen, während für S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten ein Führerschein und weitere Dokumente erforderlich sind. Um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, dass du dich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst.
1. Pedelecs (bis 25 km/h)
Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. An einem Pedelec können ohne Probleme Anhänger angebracht werden, um Kinder zu transportieren. eine Zulassung ist nicht nötig, jedoch benötigen alle in der EU verkauften Pedelecs ein EU-Konformitätserklärung inkl. CE Kennzeichnung - darauf sollte man achten bzw.
2. S-Pedelecs (bis 45 km/h)
S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben.
S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre.
Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. Für ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.
Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm. Wer ein S-Pedelec ohne Helm fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen - auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trägt.
Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.
Weitere Informationen zu S-Pedelecs:
- Motorleistung: maximale Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max.
- Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben.
- Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.
3. E-Bikes (bis 45 km/h)
E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung:
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung:
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
- e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen e-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt.
- e-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben.
- e-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.
Weitere wichtige Aspekte
So sieht es der Gesetzgeber seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.
Frei nach § 21a StVO: Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr 22 gebaute und mit Prüfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dürfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen. Ungeeignet sind nach diesen Maßstäben Helme irgendwelcher Art wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Aspekte zusammen:
| E-Bike-Typ | Geschwindigkeit | Führerschein erforderlich | Helmpflicht | Versicherungskennzeichen |
|---|---|---|---|---|
| Pedelec | Bis 25 km/h | Nein | Nein (Empfohlen) | Nein |
| S-Pedelec | Bis 45 km/h | Ja (Klasse AM) | Ja | Ja |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | Bis 25 km/h | Mofa-Prüfbescheinigung | Ja | Ja |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | Bis 45 km/h | Ja (Klasse AM) | Ja | Ja |
Fahrverbot und E-Bike Nutzung
Wichtig für die Frage, ob das E-Bike trotz Fahrverbot erlaubt ist, ist die Definition eines E-Bikes. Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Und manch eine/r fragt sich: darf ich trotz Fahrverbot mein Zweirad nutzen?
Zur Erläuterung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fördern - bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes bzw. Pedelecs rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch trotz Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein herkömmliches Rad.
Zweiräder, die ohne Tretunterstützung, d.h. ohne, dass in die Pedale getreten wird, mit Motorleistung fahren sind E-Bikes oder S-Pedelecs, die vor dem Gesetz als Kleinkrafträder gelten. Solche E-Bikes oder S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen bei Fahrverbot nicht in Betrieb genommen werden.
Wenn der Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar, wenn ihr das E-Bike trotz Fahrverbot nutzt. Durch dieses „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken - überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt.
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