Braucht man für einen Elektroroller einen Führerschein?

Der E-Scooter ist längst fester Bestandteil vieler deutscher Städte und immer mehr Menschen nutzen elektrische Scooter im Alltag. Sie sind praktisch, umweltfreundlich und ideal für kurze Strecken. Trotzdem herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um die Frage geht, ob man eine Fahrerlaubnis benötigt. Wenn Du Dich vor dem Kauf Deines neuen E-Scooters ideal auf die Rechtslage vorbereiten möchtest, bist du hier genau richtig.

Wendig, leicht zu transportieren, aber auch schnell und rasant - E-Scooter bringen ohne Zweifel einiges an Leistung auf die Straße. Ganz unberechtigt stellt sich daher die Frage nicht, ob für das Fahren eines E-Scooters ein Führerschein notwendig ist. Und welche Verkehrsregeln gelten eigentlich für das Führen eines E-Rollers?

Führerscheinpflicht für E-Scooter

Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Allerdings gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.

Mindestalter

Wer einen E-Roller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Für leistungsstärkere Modelle können andere Altersvorgaben gelten. Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Nur E-Scooter mit einer allgemeinen Lizenz dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Diese bescheinigt, dass der E-Scooter alle sicherheitsrelevanten und technischen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt. E-Scooter ohne Befugnis dürfen ausschließlich auf privatem Gelände verwendet werden.

Solange der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt, eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und versichert ist, darf er ohne Führerschein gefahren werden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen.

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.

Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Promillegrenze und Alkoholbestimmungen

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

Für das Fahren eines E-Scooters gelten dieselben Grenzen wie für Kraftfahrzeuge. Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit dürfen keinen Alkohol im Blut haben. Wer alkoholisiert auf dem Scooter unterwegs ist, muss mit hohen Strafen rechnen.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Versicherungspflicht

Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.

Jeder E-Scooter mit Straßenzulassung muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie wird durch ein sichtbares Versicherungskennzeichen dokumentiert, meist in Form eines Aufklebers.

Elektroroller unterliegen der Versicherungspflicht. E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen und bringt noch einige weitere unersetzliche Leistungen mit.

Empfehlungen

Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen. E-Scooter bringen es auf Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben.

Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht besteht in Deutschland für Scooter derzeit nicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, insbesondere bei Fahrten im dichten Straßenverkehr.

Bußgelder bei Verstößen

Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Werden Sie mit einem Wert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ist der Führerschein erstmal für einen Monat weg. Neben dem Fahrverbot müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern der jeweilige Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird.

Bußgelder im Überblick

Hier ist eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:

TatbestandBußgelder
Bei Rot über die Ampelzwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis70 €
Nebeneinander fahren15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt100 €, 1 Punkt

Zukünftige Neuregelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Geplante Änderungen

  • Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
  • E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist.
  • An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
  • Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0