In Deutschland können Jugendliche bereits mit 15 Jahren einen Rollerführerschein machen. Ab 15 Jahren Roller oder Moped fahren? Das ist mittlerweile in allen Bundesländern möglich.
Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.
Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.
Rollerführerschein (Klasse AM): Was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Auf dem EU-Führerschein ist der Rollerführerschein seit dem 19. Januar 2013 als Führerschein-Klasse AM aufgeführt - zuvor waren stattdessen die Klassen S und M eingetragen. Wer ohnehin den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzt, muss keine Extra-Lizenz mehr machen. Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig.
Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus.
Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall.
Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Übrigens: Viele Roller der älteren Baujahre können mehr als 45 km/h fahren. Da stellt sich die Frage, ob man seine Maschine extra drosseln lassen muss. Eine Antwort liefert der § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Unter Punkt 8 ist festgelegt, für welche Maschinen eine sogenannte Übergangsregel gilt.
Zum Beispiel müssen DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28. Februar 1992 zugelassen worden sind, nicht gedrosselt werden. Mit ihnen darf man mehr als 45 km/h fahren.
Wie viele Theorie- und Praxisstunden brauche ich?
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch.
Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Wie läuft die Fahrprüfung ab?
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet.
Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Wie teuer ist der Roller-Führerschein?
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro.
Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro.
Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Um im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein zu dürfen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben.
Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen.
Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen.
Erste-Hilfe-Kurs immer Pflicht?
Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein: Vor der Prüfung müssen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.
Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein werden in ausgewählten Städten auch von ADAC gelbhilft angeboten.
Wie alt darf der Erste-Hilfe-Kurs sein?
Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.
Erweiterung der Fahrerlaubnis: Was gilt?
Wenn Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen, wenn Sie bereits eine Schulung in Erster Hilfe gemacht haben. Der Kurs muss jedoch die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn Sie beim Ersterwerb lediglich den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) besucht haben. Diese frühere Bescheinigung reicht seit 2019 nicht mehr aus.
Wer braucht einen Sehtest?
Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Diese sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt:
Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen. Wenn Sie die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweisen, können Sie die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist bei diesen Klassen eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.
Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Wo kann man den Sehtest machen?
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte. Sehtests werden auch im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse bei ADAC gelbhilft angeboten.
Was kostet ein Sehtest?
Die Kosten für den Sehtest variieren je nach Optiker. Teilweise werden die Sehtests aber auch kostenlos angeboten, wenn man zum Beispiel Bestandskunde ist. Ansonsten kostet ein Sehtest in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Um ein Mopedauto fahren zu dürfen, braucht man in Deutschland einen AM-Führerschein (auch bekannt als Roller- oder Mopedführerschein). Seit 2013 gibt es in Deutschland den AM-Führerschein. Dieser ist notwendig für das Fahren von einfachen, zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Krafträdern wie Mopedautos, auch 45-km/h-Autos genannt, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, einem fahrfertigen Gewicht von maximal 425 kg und einer Nutzleistung bis zu 6 kW. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt in Deutschland bei 15 Jahren.
Die Prüfungsvorbereitung findet in einer Fahrschule statt. Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Ort und Fahrschule. Zu den Ausbildungskosten kommen Gebühren für Lehrmaterial und die Prüfungsanmeldung. Die Gesamtkosten liegen jedoch deutlich unter denen für einen Führerschein der Klasse B.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Führersteinstelle. Neben dem ausgefüllten Antrag werden ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Passbild benötigt. Außerdem muss ein Nachweis über einen bestandenen Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt) und einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Die Ausbildung für den AM-Führerschein in der Fahrschule umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es folgen separate theoretische und praktische Prüfungen bei einer offiziellen Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra.
Die theoretische Prüfung darf bereits 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Der theoretische Unterricht besteht aus 14 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon werden 12 Doppelstunden auf den Grundstoff verwendet, der für alle Führerscheinklassen gilt.
In der theoretischen Prüfung müssen 30 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Die praktische Ausbildung hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und den individuellen Fortschritten ab.
Anders als beim klassischen B-Führerschein gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden und auch keine Sonderfahrten. Die praktische Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein ausgestellt.
Auf die theoretische Prüfung kann man sich durch regelmäßiges Wiederholen des Unterrichtsmaterials und der Testfragen gut vorbereiten. Zur Prüfung sollte man sich erst anmelden, wenn man alle Fragen verlässlich beantworten kann. Auch für die praktische Prüfung sollte man ausreichend üben und ein sicheres Gefühl beim Fahren haben, bevor man die Prüfung ablegt.
Dazu gehört das Üben verschiedener Verkehrssituationen in ruhigen und belebten Straßen, die Beherrschung der Prüfungsaufgaben und die Anwendung der Verkehrsregeln, die Teil der theoretischen Ausbildung sind. Auch technische Kenntnisse über das Fahrzeug sind wichtig.
Da es für die praktische Ausbildung keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, sollten Sie mit Ihrem Fahrlehrer über Ihre Fortschritte und über die Anzahl der notwendigen Fahrstunden sprechen.
Wenn Sie noch unsicher sind, nehmen Sie lieber noch ein paar Fahrstunden mehr. Denn je geübter Sie sind, desto leichter fällt es Ihnen, während der Prüfung ruhig, konzentriert und aufmerksam zu bleiben.
Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Lesen Sie mehr zu AM mit 15
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein? Haben Sie bereits einen Motorradführerschein?
Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben.
Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.
Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.
Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.
Ungefähre Kostenaufstellung:
- Theoretische Prüfung (ca.
- Praktische Prüfung (ca.
- Fahrstunden (ca.
- Erste-Hilfe-Kurs (ca.
- Sehtest (ca.
- Passbild (ca.
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.
Lehrgangsumfang und Zielgruppe für Erste-Hilfe-Kurse
| Lehrgang | Umfang | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Rotkreuzkurs Erste Hilfe (EH) | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Führerscheinbewerber, Ersthelfer im Betrieb und alle Interessierten |
| Rotkreuzkurs EH (Variante 16UE) | 2 Tage, insgesamt 16 Unterrichtseinheiten | alle, die weiterhin einen Kurs mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten benötigen |
| Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (BG) | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Erzieher, Lehrer und alle, die beruflich mit der Betreuung von Kindern zu tun haben, um bei Kinder-Notfällen (und typischen Kinderkrankheiten) richtig reagieren zu können |
| Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG) | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. |
Häufige Fragen zum Rollerführerschein
Wie viel kostet ein Rollerführerschein?
Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc.
Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?
Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden.
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