Bremswegvergleich: Motorrad vs. Auto

Im Straßenverkehr spielt die Sicherheit eine entscheidende Rolle, und ein wesentlicher Aspekt dabei ist der Bremsweg. Oft wird diskutiert, ob Motorräder oder Autos kürzere Bremswege haben. Es ist eine der häufigsten Unfallursachen: Der Hintermann fährt zu dicht auf, schätzt nötige Bremswege falsch ein und rauscht einem anderen ins Heck.

Bremsweg im Vergleich

Der ADAC verglich Bremswege verschiedener Fahrzeuge bei einer Fahrtgeschwindigkeit von 80 km/h und ihrem zulässigen Höchstgewicht. Dabei war der Bremsweg eines BMW X3 (23,5 Meter) und der eines VW Golf (22,3 Meter) mehrere Meter kürzer als der einer BMW R 1200 GS (25,3 Meter). Sogar ein SUV mit Anhänger (25,2 Meter) kam schneller zum Stehen als BMWs Reiseenduro.

Messungen mit unterschiedlichen Fahrzeugen lieferten Vergleichswerte zum Gespann. Vom Motorrad bis zum Lkw spannt sich in Sachen Bremsweg eine ordentliche Bandbreite auf. Alle Fahrzeuge waren bis an die Grenze des Erlaubten beladen und mussten bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h so schnell wie möglich zum Stehen kommen.

Mit einem Bremsweg von 23,2 Meter schnitt ein VW Golf am besten ab, vor einem BMW X3 mit 23,5 Meter und dem Gespann, das auf 25,2 Meter kam und damit vor dem Motorrad lag, das 25,3 Meter benötigte. Besser als ein Personenwagen bremst keiner, und Transporter sowie Wohnmobile verzögern mit mäßigen Werten.

Hier eine Übersicht der Ergebnisse des ADAC-Tests:

Fahrzeug Bremsweg (80 km/h)
VW Golf 23,2 Meter
BMW X3 23,5 Meter
SUV mit Anhänger 25,2 Meter
BMW R 1200 GS (Motorrad) 25,3 Meter

Es sind also nur "nackte" Daten. Die Realität sieht leider oft anders aus. Meistens wird nämlich in Schrecksituationen komplett falsch gebremst, sowohl mit Auto als auch mit Bike. Aber ich denke die Daten taugen für einen ungefähren Vergleich.

Dass der Porsche gleich um 2 Meter führt, liegt ganz einfach an den hochentwickelten Bremsen des Fahrzeugs. Interessant für alle, die mit viel Gepäck reisen: die Höhe der Zuladung hat physikalisch keinen Einfluss auf die Bremsweglänge. Eine ungünstige Positionierung dagegen schon.

Faktoren, die den Bremsweg beeinflussen

Physikalisch betrachtet hängt der Bremsweg von der Geschwindigkeit, der Masse, der Haftreibung der Reifen und des Straßenbelags, und nicht zuletzt von der Reaktionszeit des Fahrers ab. Auch handelt es sich immer um optimale Testwerte.

Eine Faustformel für den Bremsweg verschiedener Geschwindigkeiten lautet wie folgt - die aktuelle Geschwindigkeit durch zehn geteilt, mit sich selbst mal genommen und durch zwei geteilt. Bei 50 km/h ist das Ergebnis 12,5 Meter (5*5/2).

Wichtig ist es neben den nackten Zahlen auch - vor allem im Frühjahr zu Beginn und im Herbst zum Ende der Motorradsaison - zu beachten, dass Motorradfahrer als einspuriges Fahrzeug deutlich empfindlicher auf äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit, Verschmutzungen oder Laub auf der Straße reagieren. Sind meine Reifen gegen Saisonende schon etwas abgefahren und der Vordermann im Pkw hat soeben neue Winterreifen aufziehen lassen, wird das Delta deutlich größer.

Rechtliche Aspekte

Motorradfahrer müssen einen ausreichenden Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, um bei einer plötzlichen Vollbremsung des Fahrzeugs sicher abbremsen zu können. Stürzt dagegen der Motorradfahrer in Reaktion auf das unerwartete Bremsmanöver des Pkw-Fahrers, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat - dies auch, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Pkw kam, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Allerdings spreche ein Anscheinsbeweis auch für einen Verkehrsverstoß des Klägers, so die Richter des Oberlandesgerichts. „Gelingt es einem Verkehrsteilnehmer nicht, rechtzeitig auf die wahrgenommene Gefahrenlage zu reagieren und lediglich durch einen vorherigen Sturz eine Kollision mit dem Vorausfahrenden zu verhindern, spreche wie im Fall einer Auffahrkollision die Lebenserfahrung dafür, dass die Ursache für den Sturz, das eigene Fehlverhalten infolge zu geringen Abstands oder Unaufmerksamkeit ist“, zitiert ra-Online aus dem Urteil (4 U 32/23). Außerdem sei zu beachten, dass der Vorausfahrende noch rechtzeitig habe bremsen können, ohne dass es zu einer Kollision mit der Beklagten kam, so die Richter weiter.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0