Der Bundesrat hat eine »Entschließung zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm« verabschiedet. Diese Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
Die am 15. Mai 2020 gebilligte Entschließung des Bundesrates fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A) einzusetzen. Zudem sollen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können.
Kritik an der Bundesratsentschließung
Nach Auffassung der Biker Union, ihrem Selbstverständnis nach »Interessenvertretung der Biker, Rocker und Motorradfahrer«, sind dies allesamt inakzeptable Forderungen. In einer umfangreichen Stellungnahme wendet sich die BU gegen die Bundesratsentschließung.
Ihre Hauptkritikpunkte lauten:
- Auch andere Kfz verursachen Lärmimmissionen. Die Fokussierung auf Motorräder ist eine Diskriminierung
- Die Sperrung von Straßen nur für Motorräder aufgrund von Lärmbelästigungen ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Die Halterhaftung ist verfassungswidrig
- Ein absolutes Geräuschlimit von 80 dB(A) in allen Fahrzuständen bedeutet das Ende des Verbrennungsmotors bei Motorrädern
- Bei einem Fahrzeugbestand von derzeit ca. 4,4 Mio.
Petition gegen die Initiative
Gerade läuft eine Petition gegen eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Motorradlärms. Gegen die Fahrverbote richtet sich eine Petition. Vom Initiator wurde ich um eine Stellungnahme gebeten.
„Es gibt eine hohe Anzahl von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über den Motorradlärm. Ich komme aus Baden-Württemberg. Dort gibt es zahlreiche Regionen, die gerade an Wochenenden und Feiertagen von sehr vielen Motorradfahrenden aufgesucht werden. Dazu zählen der Schwarzwald, die Schwäbische Alb und einige Flusstäler. Zu meinem Wahlkreis gehört ein Teil des Albtraufs. All das sind Tourismusregionen, in denen Menschen Ruhe und Entspannung suchen. All das sind aber auch Regionen, in denen Menschen wohnen, die ihre Freizeit im Garten oder auf dem Balkon verbringen wollen. Das sind berechtigte Interessen, die immer wieder durch lautes Motorradfahren gestört werden. Der Motorradlärm ist keine Bagatelle und nicht zu akzeptieren, zumal Motorräder kaum einen Beitrag zur notwendigen Mobilität leisten, sondern überwiegend ein Hobby darstellen. Der Spaß des einen darf nicht zur Last des anderen gehen.
Daher halte ich es für vordringlich, dass die Lärmgrenzwerte von Motorrädern - ebenso von Autos - deutlich verschärft werden und Auspuffklappen, mit denen der Lärm negativ beeinflusst werden kann, wirksam verboten werden. Letztlich lassen sich aber auch Fahrverbote an Orten, an denen der Lärm eine besondere Belastung für die Bevölkerung darstellt und andere Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, nicht vermeiden.
Reaktionen der Motorradfahrer
Ich war doch sehr erstaunt, wie viele Motorradfahrende höchst egoistisch auftreten und null Verständnis für diejenigen aufbringen, die sich vom Lärm in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sehen. Es gab aber auch viele Motorradfahrende, die sich eindeutig ablehnend gegenüber den schwarzen Schafen” in ihren Reihen positionieren und mehr Polizeikontrollen sowie härtere Strafen für Manipulationen an Motorrädern fordern.
Positionen des BVDM
Durch den Bundesratsbeschluss zur Lärmminderung bei Motorrädern (Drucksache 125/20, beschlossen am 15. Mai 2020) hat das Thema eine neue Dynamik gewonnen. Der BVDM hat Gesprächstermine in Berlin bei den Bundestagsfraktionen und wird dort seinen Standpunkt deutlich machen. Der BVDM hat sich wiederholt gegen die unsinnigen Forderungen dieses Kataloges ausgesprochen und dafür gesorgt, das dem SR Vorstand auch die Antworten aus dem Wermelskirchener Katalog (der dem SR-Katalog sehr ähnelt) vorlag.
Wir nehmen die Interessen der Anwohnern ernst, denn die haben ebenso ein Recht auf Schutz vor unnötigem Lärm, wie wir Motorradfahrer das Recht haben, mit unseren legalen Motorrädern zu fahren. Wir fordern geänderten Zulassungsrichtlinien, die sich an einer absoluten Lautstärken-Obergrenze für die Maschine orientieren und alle Drehzahlbereiche abdecken sollte.
Streckensperrungen für Motorradfahrer sind keine Lösung des Problems, sie verlagern es auf andere Strecken. Sie stellen eine Benachteiligung der Motorradfahrer dar und nehmen alle Motorradfahrer in Sippenhaft.
Stellungnahmen der Bundestagsfraktionen
Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Mai 2020 fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, sich stärker für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch Motorräder einzusetzen. Also keinesfalls um bereits beschlossene Maßnahmen. Vielmehr erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm die Beurteilung der Lärmsituation anhand jahresbezogener Mittelungspegel.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist vollkommen klar, dass die Mehrzahl der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem Hobby pflegt. Als SPD-Bundestagsfraktion sehen wir auch die Hersteller in der Pflicht zu zeigen, was technisch in Sachen geringerer Lautstärke machbar ist oder leisere Nachrüstlösungen anzubieten.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt prinzipiell Maßnahmen zur Reduzierung von unnötigem Lärm, sowohl bei Motorrädern als auch bei anderen Kraftfahrzeugen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion besteht beim Thema Motorradlärm das Problem weniger in einem Regelungs- als in vielmehr einem Vollzugsdefizit.
Für DIE LINKE ist der Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, darunter auch Lärm, ein wichtiges gesundheits- und umweltpolitisches Anliegen. Verstöße gegen technische Vorschriften durch nicht serienmäßige Umbauten, die zu einer zusätzlichen Lärmentwicklung führen, müssen eine sofortige Stilllegung des jeweiligen Fahrzeugs zur Folge haben. Ein pauschales Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist hingegen abzulehnen.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht auf an der Seite der Auto- und Motorradfahrer und positioniert sich deutlich gegen den Vorstoß des Bundesrates. Wir stehen für eine uneingeschränkte Nutzung von Motorrädern und lehnen Fahrverbote klar ab.
Weitere Entwicklungen und Reaktionen
Bundesrat will Motorradfahren verbieten, befürchteten etliche Motorradfahrer. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU hat dazu eine klare Haltung: Er lehnt weitere Verbote und Beschränkungen für Motoradfahrer ab.
Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat sich dafür ausgesprochen, dass Motorradfahrer auch an Sonn- und Feiertagen wie bisher unterwegs sein dürfen.
Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen. Laut Verkehrsminister Winfried Hermann befänden sich landesweit bereits jetzt 31 Lärmdisplays im Einsatz.
Das Thema Fahrverbote aufgrund von zu lauten Motorrädern bestimmt weiterhin die Schlagzeilen in der Motorradbranche. Der BVDM fordert die Hersteller unter anderem dazu auf, auch leisere und bezahlbare Nachrüstlösungen für die meistverkauften Modelle zu entwickeln und zu verkaufen.
In einem Interview mit der "taz" meldete sich Verbandsprecher Achim Marten dann doch zu Wort: "Fangt doch erstmal an, die Maschinen leiser zu fahren", appellierte Marten an die Biker-Community. "Wir sehen die Hauptverantwortung bei den Fahrern selber."
Schaut man sich die derzeitige Regelung etwas geanuer an, wird deutlich, dass der derzeitige Grenzwert bei 77 Dezibel liegt - somit also unter den nun geforderten 80 Dezibel.
Auch Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbands der Motorradfahrer, der sich prinzipiell für feste Lärmobergrenzen ausspricht, äußerte sich kritisch gegenüber der derzeitigen Regelungen: "Wir fordern schon länger eine feste Lärmobergrenze, die in allen Fahrsituationen gilt. So eine pauschale, nicht mit Fachleuten abgestimmte Forderung, bringt nichts."
Holger Siegel, Vorsitzender der Vereinigten Arbeitskreise gegen Motorradlärm (VAGM), zeigt die Problematik am Beispiel einer Euro 3-Panigale auf: "Eine Ducati Panigale, die nach dem bis 2016 gültigen Euro3-Standard zugelassen wurde und unter Bestandsschutz fällt, darf maximal 80 Dezibel laut sein. Allerdings muss sie diesen Wert nur bei 36,6 km/h im dritten Gang einhalten. Im Stand bei halber Nenndrehzahl darf sie dagegen 107 Dezibel laut sein, bei Vollgas ist sie noch deutlich lauter."
Manfred Bach, Vorstandsmitglied der BU, ergänzt: "Der Forderungskatalog des Bundesrats läßt darauf schließen, daß Sachkompetenz bei dessen Formulierung Mangelware war. Denn im Gegensatz zum PKW sind die Möglichkeiten zur Geräuschvermeidung bei motorisierten Zweirädern bauartbedingt begrenzt.
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