Bundeswehr Motorradführerschein: Voraussetzungen und Informationen

Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kfz führen möchte, muss in der Regel eine Fahrprüfung wie jeder andere ablegen, bevor er sich hinter das Steuer setzen darf. Von der normalen Fahrerlaubnis zu unterscheiden ist jedoch die Dienstfahrerlaubnis. Im Folgenden wollen wir näher auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstführerschein eingehen: Was genau ist ein Dienstführerschein und wem und unter welchen Voraussetzungen wird er erteilt? Wo ist es möglich, einen Dienstführerschein zu erhalten? Inwiefern wirkt er sich auf die allgemeine Fahrerlaubnis für den privaten Gebrauch aus?

Was ist ein Dienstführerschein?

Eine Dienstfahrerlaubnis berechtigt den Inhaber dazu, Dienstfahrzeuge zu führen. Dies gilt jedoch nur für Kfz des Dienstbereiches, für den die Erlaubnis erteilt wurde. Das bedeutet aber auch, dass private Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen - selbst wenn dies für eine dienstliche Tätigkeit notwendig ist. Der entsprechende Gesetzestext findet sich in Kapitel 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Titel Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen. Demnach sind nur die entsprechenden Stellen der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Länderpolizei berechtigt, eine solche Erlaubnis auszustellen.

In der Regel kann jeder, der in einem bestimmten Dienstbereich tätig ist, einen solchen Dienstführerschein beantragen bzw. die entsprechende Erlaubnis bekommen. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses - ob nun Arbeiter, Angestellter, Beamter oder Soldat.

Der Dienstführerschein dient als Nachweis für eine im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der Polizei oder Bundeswehr erworbene Fahrerlaubnis. Eine Dienstfahrerlaubnis ist allerdings nicht mit der allgemeinen Fahrerlaubnis gleichzusetzen.

Wie sieht ein Dienstführerschein aus?

Ein Dienstführerschein hat nicht das übliche Scheckkartenformat, sondern sieht aus wie ein kleines Papierheft. Ein Dienstführerschein der Polizei oder der Bundespolizei wird nach dem Muster 3 in Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung ausgestellt, ein Dienstführerschein der Bundeswehr folgt dem Muster 2 in jener Anlage.

Gültigkeit des Dienstführerscheins

Wie lange der Dienstführerschein gültig ist, das ergibt sich aus Abs. 2 § 26 FeV. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.

Wurde eine Dienstfahrerlaubnis erworben, darf von dieser nur Gebrauch gemacht werden, solange das Dienstverhältnis besteht. Wird dieses beendet, wird der Dienstführerschein eingezogen. Dieser kann wieder ausgehändigt werden, wenn das Dienstverhältnis wieder aufgenommen wird und die Dienstfahrerlaubnis noch gültig ist.

Doch auch, wenn es zum Entzug einer solchen Fahrerlaubnis kommt, hat das Auswirkungen: Wird der private Führerschein entzogen, bspw. wegen eines Verkehrsdeliktes im öffentlichen Straßenverkehr, muss auch der Dienstführerschein abgegeben werden. Das bedeutet, das auch die dienstliche Fahrerlaubnis erlischt. Die Faherlaubnisbehörden und die Dienststellen sind per Gesetz (§ 27 Abs.

Dienstfahrerlaubnisklassen

Grundsätzlich unterscheiden sich die Dienstfahrerlaubnisklassen nicht von den allgemeinen Fahrerlaubnisklassen. Bei der Bundeswehr gibt es jedoch zusätzliche Klassen.

Beim Dienstführerschein der Bundeswehr gibt es eine Besonderheit, da hier neben den europäischen Fahrerlaubnisklassen noch vier bundeswehreigene Klassen (AY, F, G und P) existieren. Diese berechtigen Sie z. B. zum Führen von Ketten- und Panzerfahrzeugen oder speziellen Krafträdern.

  • F: Es dürfen Voll- und Halbkettenfahrzeugen gefahren werden.

Erwerb des Dienstführerscheins bei der Bundeswehr

Um eine Dienstfahrerlaubnis (DFE) bei der Bundeswehr zu erwerben und damit die Berechtigung, Dienstfahrzeuge der Bundeswehr in den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen (FE Kl) fahren zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Ausbildung und schlussendlich eine erfolgreiche Fahrerlaubnisprüfung sind dabei die grundsätzliche Basis.

Entgegen der Annahme, dass jede Soldatin bzw. jeder Soldat zwangsläufig eine Dienstfahrerlaubnis erwirbt, ist die Notwendigkeit in der Regel an den Dienstposten gebunden.

Die weiteren, individuellen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Kraftfahrgrundausbildung umfassen die vergleichbaren zivilen Anforderungen an eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Diese beinhalten das Mindestalter, die gesundheitliche und charakterliche Eignung, den Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Anforderungen an das Sehvermögen. Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse muss eine niedrigere als Voraussetzung erworben werden. So ist zum Beispiel die Klasse B die Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung zum Erwerb der Klasse F.

Die notwendigen Antragsunterlagen inklusive der Nachweise der Teilnahmevoraussetzungen sind beim Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) einzureichen. Dort werden sie geprüft und im Anschluss bei verfügbarer Kapazität ein Ausbildungsplatz in einem der deutschlandweit verteilten 20 Kraftfahrausbildungszentren (KfAusbZ) zugewiesen. Vier dieser 20 tragen den Zusatz „Simulator“ in ihrem Namen. Hier findet die Ausbildung auf bundeswehrspezifischen, komplexen Rad- und Kettenfahrzeugen statt.

Um einen Dienstführerschein einer solchen bundeswehreigenen Klasse zu erwerben, muss der Betroffene eine gesonderte theoretische und praktische Prüfung bestehen, selbst wenn er bereits im Besitz eines zivilen Führerscheins ist. Eine Ausnahme bildet hier der Pkw der Klasse B. Jeder, der Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei der Bundeswehr arbeitet, kann einen Dienstwagen der Klasse B fahren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er an einer Ausbildung über besondere Bestimmungen der Bundeswehr teilgenommen hat.

Kraftfahrausbildungszentrum (KfAusbZ) der Bundeswehr in Kümmersbruck

Das Kraftfahrausbildungszentrum (KfAusbZ) der Bundeswehr in Kümmersbruck ist nicht nur der einzige Standort in Deutschland, an dem Soldaten und Soldatinnen ihren Motorradführerschein erwerben können, sondern auch ein Ort, an dem modernste Ausbildungsmethoden zum Einsatz kommen. Rund 400 Soldaten und Soldatinnen durchlaufen hier jedes Jahr die anspruchsvolle Motorradausbildung.

Hohe Anforderungen an Ausbildung und Ausrüstung

Die Ansprüche an die Motorrad-Ausbildung sind hoch, und das spiegelt sich auch in der Ausrüstung wider. Von speziellen Stiefeln, über Motorrad-Airbagwesten bis hin zu Helmen mit integriertem Funksystem - jeder, der hier aufs Motorrad steigt, ist optimal ausgestattet. Nicht nur die Ausrüstung ist hochwertig, auch das Training selbst ist herausragend. Auf Straßen, Plätzen und abseits befestigter Wege wird in der mehrstufigen Ausbildung unter realistischen Bedingungen trainiert. Ziel ist es, den Fahrschüler*innen ein möglichst realistisches Fahrgefühl zu vermitteln und ihre Einschätzung in unterschiedlichsten Situationen zu schulen.

Umschreibung des Dienstführerscheins in eine allgemeine Fahrerlaubnis

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der Polizei, Bundespolizei oder Bundeswehr erworben, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Zu den Voraussetzungen der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis gehört, dass Sie diese bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Sind Sie im Besitz von einem Dienstführerschein und möchten ihn in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen, müssen Sie sich zunächst an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde für Ihren Bezirk wenden. Dies kann bspw. das Bürgeramt sein. Einen Termin können Sie häufig über das Internet buchen. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig, welche Unterlagen für die Umschreibung benötigt werden. den gültigen Personalausweis bzw. ggf.

Will der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während Bestehen des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis erwerben, gelten gemäß § 27 FeV einige abweichende Vorschriften. Dies gilt im Übrigen auch umgekehrt: Sind Sie bereits im Besitz einer allgemeinen Fahrerlaubnis, entfallen die oben genannten Voraussetzungen für den Erwerb der Dienstfahrerlaubnis, wenn es sich um dieselbe bzw.

Kosten der Umschreibung

Zudem fallen Gebühren an, wenn Sie Ihren Dienstführerschein umschreiben lassen wollen. Die Höhe der Gebühren variiert je nach ausstellender Behörde.

Kann ich den Dienst- in einen normalen Führerschein umschreiben lassen?

Ja, in der Regel ist dies möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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