Bürgergeld und Auto: Was Sie wissen müssen

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt. Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Wer erwerbsfähig ist, den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten.

Zuständigkeit und Antragstellung

Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind. Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr.

Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Selbstverständlich können Antragsformulare auch weiterhin bei Bedarf in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden.

Informationen und Begleitung im Jobcenter

Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf. Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt.

Bürgergeld und Auto: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein Auto ist in vielen Fällen unverzichtbar - auch für Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld. Etwa, wenn man zu einer Arbeitsstelle nicht ohne Auto kommt oder wenn für einen möglichen Job ein Wagen nötig ist. Die Frage, ob Bürgergeld-Bezieher ein Auto besitzen dürfen, lässt sich grundsätzlich bejahen.

Dürfen Bürgergeldempfänger ein Auto haben?

Grundsätzlich dürfen Personen, die Bürgergeld beziehen, ein Auto besitzen. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Der Wert des Fahrzeugs darf beispielsweise einen bestimmten "angemessenen" Betrag nicht überschreiten.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird "ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt." Schließlich ist ein Auto oder Motorrad laut Erklärung des Ministeriums für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzichtbar, um ihren Arbeitsort zu erreichen. "Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt", heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Was aber genau bedeutet "angemessen"?

Als Faustregel gilt: Jede erwerbsfähige Person in einer Bedarfsgemeinschaft darf in der Regel ein Auto besitzen.

Was bedeutet "angemessen"?

Um zu bestimmen, was als angemessen gilt, betrachten die Jobcenter mehrere Faktoren. Dazu gehören die Größe der Bedarfsgemeinschaft, die Anzahl der Autos in der Gemeinschaft und der Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs. Ein einfacher Richtwert erleichtert die Einschätzung: Laut BMAS gelten "Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen."Der Richtwert von 15.000 Euro bedeutet jedoch nicht, dass bei einem höheren Fahrzeugwert sofort ein Verkauf notwendig ist. Die Entscheidung hängt auch von den Umständen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ab, zum Beispiel, ob eine Familie auf das Auto angewiesen ist. Die Regelungen können sich zudem ändern oder individuell abweichen.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelten "Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen."

Ein wichtiger Richtwert kann jedoch entscheidend werden. Laut BMAS gelten "Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen." Ein einfacher Richtwert erleichtert die Einschätzung.

Auf die Nennung konkreter Werte verzichtet der Gesetzgeber dabei jedoch. Somit obliegt es innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums dem Leistungsträger, zu entscheiden, was als angemessen gilt und was nicht. Verfügen Bürgergeld-Antragstellende über ein teureres Auto, entscheidet der Leistungsträger im Einzelfall, wie damit zu verfahren ist.

Ebenfalls kann dies der Fall sein, wenn körperliche Einschränkungen ein teureres Fahrzeug mit einer speziellen Ausrüstung wie Automatikgetriebe oder Einstiegshilfe erforderlich machen. Auch kann ein großer Kofferraum zum Verstauen eines Rollstuhls notwendig sein. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein Fahrzeug als angemessen gilt.

Was, wenn mein Auto mehr als 15.000 EUR wert ist?

Jein. Wer Bürgergeld beantragt und ein Auto mit einem Wert von über 15.000 Euro besitzt, muss dieses nicht zwangsläufig verkaufen, selbst wenn das Jobcenter das Fahrzeug als unangemessen bewertet. Nur wenn das gesamte verwertbare Vermögen des Antragstellers oder der Antragstellerin abzüglich des Betrages von 15.000 Euro für ein angemessenes Auto den Vermögensfreibetrag übersteigt, gewährt das Jobcenter keine Leistungen.

Der den angemessenen Betrag (15.000,- €) übersteigende Betrag von 2.500,-€ wird dem sonstigen Vermögen zugerechnet und kann über den Freibetrag geschützt werden. Ein höherer Wert des Kfz kann mit dem Freibetrag nach Abs. 2 ausgeglichen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v.

§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. Kann die Angemessenheit nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 nicht festgestellt werden, die Vermutung also nicht belegt werden, ist ergänzend Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 zu prüfen, ob eine besondere Härte einer Verwertung entgegensteht, bevor diese gefordert werden darf.

Muss ich den Wert meines Autos beim Jobcenter angeben?

Ja, beim Antrag auf Bürgergeld muss der Wert des Autos angegeben werden. Beim Verkauf eines Autos während des Bürgergeld-Bezugs gibt es spezielle Regelungen.

Sie müssen in Ihrem Bürgergeld-Antrag den Wert Ihres Wagens angeben, denn nur so kann das Jobcenter entscheiden, ob es das Auto für angemessen hält oder nicht. Wichtig dabei: Der Wert Ihres Autos entspricht nicht dem, was Sie für das Auto bezahlt haben. Es geht darum, wie viel Geld Sie bekommen könnten, wenn Sie Ihr Auto selbst verkaufen. Um diesen Wert zu schätzen, können Sie beispielsweise die Schwacke-Liste benutzen.

Was gilt beim Jobcenter als Vermögen?

Als Vermögen gelten nicht nur Geld auf Konten und Bargeld, sondern auch unter anderem Wertgegenstände, nicht selbst genutzte Immobilien und eventuell auch Fahrzeuge.

Der Gesetzestext § 12 SGB II besagt, dass "ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person", nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist. Wer also theoretisch arbeiten gehen kann und ein Auto besitzt, muss dieses in der Regel nicht verkauften. Besitzt eine Person in der Bedarfsgemeinschaft jedoch zwei Autos überprüft das Jobcenter, ob eines der Autos einen Verkaufswert von über 15.000 Euro hat. Auch bei nicht erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, also bei Menschen, die nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, kann ein Auto als Vermögen gewertet werden.

Wird der Erlös aus dem Verkauf des Autos als Einkommen auf den Bürgergeld-Bezug angerechnet?

Der Verkaufsbetrag selbst wird nicht als Einkommen angerechnet, sofern er ordnungsgemäß nachgewiesen wird.

Kann ich ein Darlehen für den Autokauf bekommen?

Ihr Sachbeabeiter kann entscheiden, dass Sie ein Darlehen für den Autokauf bekommen. Mehr als 1.500 EUR bekommen Sie dabei in der Regel nicht.

Wenn Sie für den Weg zur neuen Arbeitsstelle unbedingt ein eigenes Fahrzeug benötigen, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihnen das Jobcenter Geld zuschießt. Allerdings wird das Geld für den Autokauf nur in Form eines Darlehens gewährt, das Sie später in Raten zurückzahlen müssen. Es liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Ihnen das Darlehen für den Kauf eines Autos gewährt wird. Der Betrag hält sich jedoch in der Regel in Grenzen.

Ist ein Auto Voraussetzung für einen Job, kann das Jobcenter bei der Finanzierung eines günstigen Wagens helfen.

Vorgeschrieben sind ein unbefristeter Arbeits­vertrag sowie ein Einsatzort, der mit öffentlichen Verkehrs­mitteln nur schwer erreichbar ist. Gedacht ist die Förderung vor allem für Lieferfahrer, Kurier- und Pflege­dienste.

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) sieht in § 5 besondere Regelungen für den Bemessungsbetrag vor. Sie beziehen sich auf die Eingliederung von Behinderten ins Berufsleben. In Absatz 1 dieser Grundlage ist festgehalten, dass in diesem Fall bis zu 22.000 EUR gefördert werden, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder Ansprüche auf Kostenerstattung bestehen. Liegt der Kaufpreis allerdings darunter, wird nur dieser Betrag gewährt.

Für Nicht-Eingeschränkte gibt es zudem die Möglichkeit, den künftigen Arbeitgeber um ein Darlehen für das notwendige Kfz zu bitten.

Freibeträge beim Bürgergeld

Mit der jeweiligen Bewilligung zum Bürgergeld erhalten Sie auch den Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt (Grundabsetzbetrag). Für Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gilt ein erhöhter Grundabsetzbetrag. Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt. Über 100 Euro monatlich hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 520 Euro monatlich wird zu 20 Prozent nicht berücksichtigt. Im Bereich zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht berücksichtigt. Weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich bleibt noch zu 10 Prozent unberücksichtigt.

Zusätzlich können bei Erwerbseinkommen über 400 Euro weitere Beiträge abgesetzt werden, wenn die notwendigen Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit 100 Euro übersteigen und nachgewiesen werden. Durch die Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V) werden einige der Absetzbeträge, z. B. die auf das Einkommen entrichteten Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe, die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen oder privaten Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber nach Grund und Höhe angemessen sind (Pauschale von 30 Euro monatlich), geförderte Altersvorsorgebeiträge (Beiträge zur „Riester-Rente“) nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten sowie die nachgewiesenen mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben („Werbungskosten“). Höhere Ausgaben können auf Nachweis berücksichtigt werden.

Zusätzlich sind die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbar. Beim eigenen Auto/Motorrad ist ein Betrag in Höhe von 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Verbindung absetzbar.

Datenabgleich und Leistungsmissbrauch

Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z. B. Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz-Halter zu ermitteln. So kann z. B. die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden. Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht. Dies kann u. a. wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.

Weitere Informationen und Unterstützung

Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.

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