Die Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr wird immer beliebter. Im Berliner Nahverkehr können Radfahrer ihr Fahrrad auch in öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und der Bahn transportieren - allerdings nicht in allen.
Vorteile der Fahrradmitnahme mit der Monatskarte
- Auf beliebig viele Fahrten im Monat das Fahrrad mitnehmen
- Kann zu jedem Zeitpunkt erstanden werden
- Übertragbar und mit jedem Fahrausweis kombinierbar
Manche Strecken sind mit dem Fahrrad einfach zu lang. Oder während der Fahrradtour fängt es an zu regnen. Oder man möchte das Ausflugsziel schneller erreichen.
In welchen Berliner Verkehrsmitteln dürfen Fahrräder mitgenommen werden?
Im Berliner Nahverkehr können Fahrräder in den Regionalzügen, der U- und S-Bahn sowie in der Straßenbahn in den dafür gekennzeichneten Wagen transportiert werden. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wird der von einem Fahrrad beanspruchter Platz von einem Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen.
In Bussen ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet. Das gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr. Ausnahme sind die Nachtbusse der Linien N1 bis N9.
Welche Fahrräder und Roller dürfen mit in die Bahn genommen werden?
In allen Verkehrsmitteln, in die man Fahrräder mitnehmen kann, gilt: Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Fahrräder für Kleinkinder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll und vollständig zusammengeklappte Fahrräder und Roller gelten als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden.
Preise für die Fahrradmitnahme bei Bahn und BVG
Für die Mitnahme von Fahrrädern bei der BVG wird ein Fahrradticket benötigt. Falls du keine Zeitkarte besitzt, die zur unentgeltlichen Fahrradmitnahme berechtigt, kannst du je nach Bedarf für die Mitnahme eines Fahrrades aus dem folgenden Angebot von Fahrradfahrscheinen wählen.
Fahrradtickets für die BVG kosten:
- 1,70 Euro für eine Kurzstrecke
- 2,30 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich AB (Tageskarte AB 5,30 Euro)
- 2,60 Euro für den Einzelfahrausweis in Tarifbereich Berlin BC (Tageskarte BC 5,70 Euro)
- 3 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich Berlin ABC (Tageskarte ABC 5,90 Euro)
Neben Einzelfahrausweisen und Tageskarten können Monatskarten erworben werden. Inhaber eines Schülerticket mit Schülerausweis I oder einer Monatskarte für Auszubildende/Schüler können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Ticketoptionen und ihre Preise:
| Ticketart | Beschreibung | Preis (ab) |
|---|---|---|
| Einzelfahrschein | Eine Fahrt, 2 Stunden gültig | 3,80 € |
| Kurzstrecke | 3 Stationen mit S- und/oder U-Bahn, bzw. 6 Stationen mit Straßenbahn oder Bus | 2,60 € |
| Einzelfahrausweis Fahrrad | Eine Fahrt innerhalb von 2 Stunden | 2,50 € |
| Kurzstrecke Fahrrad | 3 Stationen mit S- und/oder U-Bahn, bzw. 6 Stationen mit Straßenbahn oder Bus | |
| 24-Stunden-Karte | Beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden | 10,60 € |
| Monatskarte (VBB Umweltkarte) | 1-Monats-Flatrate, gültig bis 24 Uhr des letzten Tages | 106,50 € |
| Monatskarte Ausbildung | Für Azubis und Studierende, Tarifbereiche Berlin AB, Berlin BC, Berlin ABC | 69,90 € |
| Monatskarte Schüler | Für Schüler*innen, Tarifbereiche Berlin BC, Berlin ABC | 76,80 € |
Wichtige Hinweise zur Fahrradmitnahme
- Es besteht kein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades bzw. auf gemeinsame Beförderung von Gruppen mit Fahrrädern.
- Der Einstieg mit Fahrrädern in U-Bahn und Straßenbahn ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig.
- Bitte bringe dein Fahrrad so unter, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sowie andere Fahrgäste nicht gefährdet sind.
Fahrradabstellanlagen
Wenn Ihr Fahrrad doch einmal stehen bleiben muss, schauen Sie mal hier in die Fahrradabstellanlagen-Karte Berlins rein!
Sofern das Fahrrad nicht an einer vorhandenen Fahrradabstellanlage "parken" kann, achte bitte darauf, dass keine Behinderungen für Passant*innen und Betriebsabläufe entstehen. Stelle das Fahrrad also bitte nicht z.B. in Durchgangsbereichen von U-Bahnhöfen oder an Haltestellenmasten ab.
Barrierefreiheit auf Bahnhöfen
Wer auf den S- und U-Bahnhöfen nicht über die Treppen zu den Bahngleisen gelangen kann oder möchte, kann auch den Aufzug nutzen. Aufzüge sind in fast allen Bahnhöfen vorhanden und für den Fahrradtransport geeignet.
Tarifgebiete in Berlin und Brandenburg
Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) umfasst das Land Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam. Der Tarifbereich Berlin ist in die Teilbereiche a, b und c gegliedert.
- Tarifbereich Berlin A: Berliner Innenstadt bei einschließlich S-Bahn Ring
- Tarifbereich Berlin B: außerhalb des S-Bahn Rings bis zur Stadtgrenze
- Tarifbereich Berlin C: Berliner Umland (zirka 15km um das Land Berlin), einschließlich der Stadt Potsdam
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