BVG Fahrradticket: Preise und Bestimmungen

In Berlin können Radfahrer ihr Fahrrad auch in öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und der Bahn transportieren - allerdings nicht in allen. Manche Strecken sind mit dem Fahrrad einfach zu lang oder während der Fahrradtour fängt es an zu regnen. Oder man möchte das Ausflugsziel schneller erreichen.

Fahrradmitnahme in Berliner Verkehrsmitteln

Im Berliner Nahverkehr können Fahrräder in den Regionalzügen, der U- und S-Bahn sowie in der Straßenbahn in den dafür gekennzeichneten Wagen transportiert werden. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wird der von einem Fahrrad beanspruchter Platz von einem Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. In Bussen ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet. Das gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr. Ausnahme sind die Nachtbusse der Linien N1 bis N9.

In allen Verkehrsmitteln, in die man Fahrräder mitnehmen kann, gilt: Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (ggf. entscheidet darüber das Personal).

Wer auf den S- und U-Bahnhöfen nicht über die Treppen zu den Bahngleisen gelangen kann oder möchte, kann auch den Aufzug nutzen. Aufzüge sind in fast allen Bahnhöfen vorhanden und für den Fahrradtransport geeignet.

Fahrradtickets der BVG: Preise und Gültigkeit

Für die Mitnahme von Fahrrädern bei der BVG wird ein Fahrradticket benötigt. Falls du keine Zeitkarte besitzt, die zur unentgeltlichen Fahrradmitnahme berechtigt, kannst du je nach Bedarf für die Mitnahme eines Fahrrades aus dem folgenden Angebot von Fahrradfahrscheinen wählen.

Fahrradtickets für die BVG kosten:

  • 1,70 Euro für eine Kurzstrecke
  • 2,30 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich AB (Tageskarte AB 5,30 Euro)
  • 2,60 Euro für den Einzelfahrausweis in Tarifbereich Berlin BC (Tageskarte BC 5,70 Euro)
  • 3 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich Berlin ABC (Tageskarte ABC 5,90 Euro)

Neben Einzelfahrausweisen und Tageskarten können Monatskarten erworben werden.

Im Tarifbereich Berlin kann ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen Schülertickets Berlin oder eines Azubi-Tickets für die Teilbereiche Berlin AB, BC oder für den Tarifbereich ABC ist und die Beförderungsbedingungen die Mitnahme zulassen. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für persönliche Zeitkarten in Kombination mit dem jeweiligen Tarifbereich ABC bzw.

Inhaber eines Schülerticket mit Schülerausweis I oder einer Monatskarte für Auszubildende/Schüler können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Fahrräder für Kleinkinder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll und vollständig zusammengeklappte Fahrräder und Roller gelten als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden.

Einzelfahrausweis Fahrrad: Details

Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und das VBB-Gesamtnetz gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. Die Fahrzeitbegrenzung liegt in den kreisfreien Städten bei 60 Minuten, im Berlin bei 120 Minuten. Fahrtunterbrechungen sind mit dem Einzelfahrausweis Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz hingegen nicht zugelassen.

Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt.

Gilt analog dem regulären Einzelfahrschein für Personen: ab Entwertung für eine einfache Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel innerhalb von max. Berlin AB ................. Berlin BC ................. VBB-Gesamtnetz ......

Weitere Tarife und Angebote

Hier eine Übersicht weiterer Ticket-Optionen der BVG:

Ticketart Beschreibung Regeltarif (ab)
Einzelfahrschein 2 Stunden in eine Richtung 3,80 €
Kurzstrecke 3 Stationen mit S- und/ oder U-Bahn, bzw. 6 Stationen mit Straßenbahn oder Bus 2,60 €
24-Stunden-Karte ab Entwertung 24 Stunden gültig, für beliebig viele Fahrten 10,60 €
24-Stunden-Karte Kleingruppe für bis zu 5 Personen; ab Entwertung 24 Stunden gültig, für beliebig viele Fahrten 33,30 €
7-Tage-Karte (VBB Umweltkarte) Flatrate für 7 Tage, gültig bis 24 Uhr des 7. Kalendertages 44,60 €
Monatskarte (VBB Umweltkarte) 1-Monats-Flatrate, gültig bis 24 Uhr des letzten Tages 106,50 €

Wichtige Hinweise zur Fahrradmitnahme

  • Es besteht kein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades bzw. auf gemeinsame Beförderung von Gruppen mit Fahrrädern.
  • Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrende und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht.
  • Bitte bringe dein Fahrrad so unter, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sowie andere Fahrgäste nicht gefährdet sind.

Zusätzliche Informationen

Sofern das Fahrrad nicht an einer vorhandenen Fahrradabstellanlage "parken" kann, achte bitte darauf, dass keine Behinderungen für Passant*innen und Betriebsabläufe entstehen. Stelle das Fahrrad also bitte nicht z.B. in Durchgangsbereichen von U-Bahnhöfen oder an Haltestellenmasten ab.

Der Einstieg mit Fahrrädern in U-Bahn und Straßenbahn ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig.

Grundsätzlich gilt, dass mitgeführte Tiere die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden dürfen und Fahrgäste nicht belästigt werden. Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten sowie Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Sinne von § 228 Absatz 6 Nr.

Kinder unter sechs Jahren können generell unentgeltlich mitgenommen werden. Auf Fähren ist die Mitnahme auf drei Kinder beschränkt. Schwerbehinderte Menschen können gemäß Schwerbehindertengesetz § 228 Absatz 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen werden generell unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht.

Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel können unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke ist und die Bauart des Verkehrsmittels die Mitnahme zulässt. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (gehbehindert) und aG (außerordentlich gehbehindert) können in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn ein Fahrrad gem.

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