Sie sind gerne in Bewegung und kombinieren die Fahrt mit Bus und Bahn mit Ihrem Fahrrad? Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Ihr Fahrrad bequem und sicher mitzunehmen oder abzustellen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Angebote.
Fahrradtickets im VRR
Für die Fahrradmitnahme im VRR benötigen Sie ein spezielles Ticket. Hier sind die Optionen:
- FahrradTagesTicket NRW: Dieses Ticket gilt für die Mitnahme eines Fahrrads bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss (im SPNV bis 3.00 Uhr des Folgetages). Es kann zusammen mit beliebigen Verbundtickets des NRW-Nahverkehrs sowie dem Deutschlandticket genutzt werden.
- NRWupgradeFahrrad: Dieses Abonnement gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats. Es stellt ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrrad jedoch nicht erweitert.
- FahrradTicket VRR: Seit Januar 2021 gibt es das FahrradTicket VRR als attraktive Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW. Für 4,40 Euro können Sie Ihr Rad 24 Stunden lang beliebig oft verbundweit in Bus und Bahn mitnehmen. Das neue Ticket ersetzt das bisher benötigte ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war.
- Fahrrad Abo- oder Monatsticket: Wenn Sie ein VRR-Aboticket oder ein DeutschlandTicket besitzen, können Sie ein Fahrrad Monatsticket oder ein Fahrrad Aboticket dazu buchen.
Merkmale der Fahrrad Abos und Monatstickets
| Merkmal | Fahrrad Aboticket | Fahrrad Monatsticket |
|---|---|---|
| Preis | 33,45 Euro | 33,45 Euro |
| Verfügbarkeit |
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| Gültigkeit |
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| Kündigungsfrist | Bis zum 10. eines jeden Monats mit Ablauf zum Monatsende | Keine, Ticket gilt nur für den gekauften Monat |
Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.
Regelungen für die Fahrradmitnahme
Es gibt einige wichtige Regeln für die Fahrradmitnahme im VRR:
- Pro Person darf nur 1 Fahrrad mitgenommen werden.
- Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert, d.h. die Fahrräder können ohne ein zusätzliches Ticket mitgenommen werden.
- In Nahverkehrszügen (SPNV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs, Tandems, Liegeräder oder Dreiräder) in den gekennzeichneten Fahrradabstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Bei Zügen ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gilt die gleiche Regelung wie im ÖSPV.
- In Stadtbahnen und Bussen (ÖSPV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Tandems, Liegeräder und Dreiräder können wegen ihrer Abmessungen NICHT mitgenommen werden. Ausnahme: Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen auch diese Fahrzeuge mitführen, sofern Platz vorhanden ist.
- Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Kund*innen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende haben jederzeit Vorrang vor Radfahrenden. Das Personal trifft die Entscheidung, ob noch Platz zur Radmitnahme zur Verfügung steht.
- Zusammengeklappte Falträder gelten als Handgepäck.
- Zweiräder mit Verbrennungsmotor (z. B. Mofas oder Mopeds) dürfen nicht im Nahverkehr mitgenommen werden.
- Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Kund*innen den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
- e-Tretroller (elektrische Tretroller) werden wie Fahrräder behandelt. Sind diese zusammengeklappt, werden sie als Handgepäck kostenfrei befördert. Ansonsten ist ein Ticket für ein Fahrrad zu erwerben. Jedoch kann eine Mitnahme von e-Tretrollern, auch zusammengeklappten, auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts der Verkehrsunternehmen ausgeschlossen werden.
- E-Scooter (Elektromobile für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, keine Krankenfahrstühle) werden in Bussen befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt und das Fahrzeug sowie der E-Scooter für den Transport geeignet und entsprechend mit Piktogrammen gekennzeichnet sind. Für die Beförderung des E-Scooters hat der Fahrgast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“.
Bike+Ride: Fahrrad und ÖPNV kombinieren
Wer Fahrrad und ÖPNV kombiniert, ist flexibel unterwegs, schont die Umwelt und bleibt in Bewegung. Damit der Umstieg reibungslos klappt, gibt es an vielen Bahnhöfen und Haltestellen Bike+Ride-Anlagen. Dort können Sie Ihr Fahrrad sicher abstellen. Oft sind die Abstellplätze überdacht und bieten Schutz vor Witterung, Diebstahl und Vandalismus.
Egal ob altes Alltagsrad oder modernes Pedelec, gute Abstellmöglichkeiten sind wichtig. Deshalb baut der VRR das Netz an hochwertigen Fahrradparkplätzen kontinuierlich aus.
DeinRadschloss: Sichere Stellplätze für Ihr Fahrrad
DeinRadschloss ist ein besonders komfortables System, mit dem Sie Ihr Fahrrad geschützt vor Witterungseinflüssen, Vandalismus und Diebstahl in einer Box oder einer Sammelabstellanlage unterbringen können. Wenn Sie einen Stellplatz buchen möchten, können Sie dies ganz einfach online machen. Unter www.dein-radschloss.de den gewünschten Standort auswählen, buchen und bezahlen.
Um auf die Abstellanlagen vor Ort zugreifen zu können, benötigen Sie lediglich einen Zugangscode oder eine Chipkarte - entweder ein Nahverkehrs-Aboticket oder eine spezielle DeinRadschloss-Chipkarte. In mehr als 40 Kommunen im VRR gibt es inzwischen über 125 DeinRadschloss-Stationen, weitere Standorte sollen folgen.
Sharing-Angebote im VRR: Flexibel unterwegs mit Rad und E-Scooter
Für den Weg zur nächsten Haltestelle, zur Arbeit oder einfach raus ins Grüne: Leihräder und E-Scooter sind eine praktische Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Sie machen Sie unabhängig von festen Fahrplänen und bringen Sie genau dorthin, wo Bus und Bahn nicht direkt halten.
Im VRR stehen Ihnen verschiedene Sharing-Angebote zur Verfügung. Einige sind an festen Stationen verfügbar, andere können flexibel im Stadtgebiet genutzt werden. Viele Angebote sind bereits mit dem Nahverkehr verknüpft, sodass Sie ganz einfach zwischen den Verkehrsmitteln wechseln können.
Diese Sharing-Services gibt es im Verbundraum:
- Metropolrad Ruhr
- NEW MöBus Mönchengladbach
- Bikesharing Düsseldorf (ab Sommer 2025): Lime, Bolt, Dott und Voi
Park and Ride (P+R): Mit dem Auto zur Bahn, entspannt weiter mit Bus und Zug
Sie möchten mit dem Auto zum Bahnhof und dann bequem mit dem Zug weiterfahren? Kein Problem mit den Park+Ride-Angeboten im VRR. An rund 200 Bahnhöfen und großen Haltestellen stehen Ihnen etwa 21.000 P+R-Stellplätze zur Verfügung. So steigen Sie direkt vom Auto in Bus oder Bahn um - einfach, schnell und umweltfreundlich.
Ziel ist es, den Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV noch attraktiver zu machen. Dafür investiert der VRR in neue Stellplätze, bessere Ausstattung und moderne Technik.
Mobilstationen: Vernetzte Mobilität im VRR
Mobilstationen verbinden Fahrrad, Bahn, Bus und Carsharing an einem Ort. Ob Sie mit dem Fahrrad zur Bahn fahren, ein Carsharing-Angebot nutzen oder bequem vom Auto in den Bus umsteigen - an Mobilstationen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf einen Blick zur Verfügung.
Hier finden Sie alles an einem Ort: sichere Fahrradabstellanlagen, Sharing-Angebote, Park-and-Ride-Plätze und direkte Anschlüsse an den Nahverkehr. Viele Stationen bieten zusätzlich Ladestellen für E-Bikes, überdachte Bereiche und digitale Anzeigetafeln mit aktuellen Verbindungen. So wird der Umstieg nicht nur einfach, sondern auch komfortabel.
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