Continental Motorradreifen: Innovation und Sicherheit auf zwei Rädern

Continental Motorradreifen erfreuen sich großer Beliebtheit und sind online erhältlich. Preisvergleiche, eine große Auswahl, Testberichte und tägliche Sonderaktionen machen den Kauf attraktiv.

Die Marke Continental genießt auch im Fachhandel hohes Ansehen und belegte 2018 den zweiten Platz bei den "Best Brands". Laut einer Umfrage des Branchenmagazins „bike und business“ werden Continental Motorradreifen sowohl von Kunden als auch vom Fachhandel geschätzt.

Historischer Überblick

Im Jahr 1871 wurde die Continental-Caoutchouc- und Gutta-Percha Compagnie in Hannover gegründet. Der Firmenname aus der Gründerzeit ist bis heute Programm, da die Pflanzensäfte Kautschuk und Guttapercha eine wichtige Basis der Reifenproduktion bilden.

Im Jahr 1904 läutete Continental mit dem ersten Profilreifen eine neue Epoche ein. Mit der zunehmenden Motorisierung erhöhten auch die deutschen Reifenbauer ihre Anstrengungen in Forschung, Entwicklung und Produktion. Vor allem Fahrräder mit und ohne Motor bildeten ein bedeutendes Instrument des wachsenden Individualverkehrs.

Bis heute zählt Continental zu den führenden Herstellern von Motorradreifen. Gefertigt werden Reifen für Sportler, Sport Tourer, Tourer, Enduros, Cruiser, Leichtmo­torräder und Roller. So werden Tag für Tag Motorrad-Radialreifen in Korbach / Deutschland entwickelt, getestet und gebacken.

Motorradreifen Freigabe: Was ist zu beachten?

Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam, sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren. Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig, um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen.

In den folgenden Abschnitten werden die Fälle zusammengefasst, in denen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig ist.

Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden, ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen.

Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.

Neue Regelungen zur Reifenumrüstung

Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden.

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)

  • Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
  • Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
  • Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)

Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers (bzw. Nachtrag 2025: Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!

Continental Freigabetool

Mit dem neuen Freigabetool von Continental wird die Suche nach dem passenden Reifen zum Kinderspiel. Eine neue gesetzliche Regelung zur Eintragungspflicht hatte im letzten Jahr für reichlich Verwirrung in der Szene gesorgt. Unter www.reifen-freigaben.de lässt sich schnell ermitteln, welche der dort gelisteten Reifen für Motorradmarken über eine Hersteller-Freigabe von Continental verfügen.

Soweit keine von den Fahrzeugpapieren abweichende Dimension oder Bauart zum Einsatz kommen soll, reicht bei Motorrädern mit EU-Zulassung wie bisher die Serviceinformation. Soll dagegen eine andere Reifengröße oder Bauart zum Einsatz kommen, ist die Fahrt zur Prüfstelle Pflicht. In diesem Fall kann die Herstellerbescheinigung, die Continental für viele Modelle ebenfalls kostenlos im selben Tool zur Verfügung stellt, dem Prüfer als Grundlage für seine Begutachtung dienen.

Welche neuen Vorschriften im Einzelfall zu beachten sind, darüber informiert Continental unter www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/reifenfreigaben.

Die neuen Vorschriften betreffen alle Reifen ab Herstellungsdatum 1. Januar 2020; für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.Januar 2025.

Produktqualität und Datenschutz

Das umfangreiche Sortiment an Motorradreifen von Continental überzeugt durch hochwertige Produkte in allen Klassen. Die hohe Produktqualität unserer Continental Motorradreifen wird regelmäßig von der Presse bestätigt.

Der Datenschutz ist Continental wichtig. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, um Inhalte zu optimieren und Standortdaten sowie Geräteeigenschaften zur Identifikation zu nutzen. Für die Identifikation und aufgeführten Verarbeitungszwecke ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Die Verarbeitungszwecke sind: Monitoring/Tracking, personalisierte Anzeigen, Inhaltsmessung und Erkenntnisse zum Kaufverhalten und Zielgruppe. Diese Zuwilligung kann jederzeit widerrufen und die Privatsphäre-Einstellungen angepasst werden.

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