Vollmacht und Muster für die Moped-Abmeldung in Deutschland

Wer ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.

Vertretung bei der Zulassungsstelle

Bei der Zulassungsstelle kann man sich vertreten lassen. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, dies aber nicht selbst erledigen kann oder will, lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. So funktioniert es.

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben.

Wichtig: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.

Dokumente für die Vertretung

  • Vollmacht für die Kfz-Zulassung
  • Ausweis des Bevollmächtigten (Original)
  • Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters
  • Bei Reisepass: Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)

Vollmacht für Minderjährige

Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter.

Abmeldung des Fahrzeugs durch den Verkäufer

Verkäufer sollten das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.

Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden.

Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, müssen Sie dies der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden. Der Käufer kann die Zulassungsstelle auch selbst über den Verkauf informieren.

Wird aber das Auto nicht unverzüglich um- oder abgemeldet, sollten Sie sich (nochmals) an die Zulassungsstelle wenden. Diese kann ein sogenanntes Aufbietungsverfahren durchführen. Wenn sich dort niemand meldet, endet die Zulassung des Fahrzeugs automatisch.

Ungestempeltes Kennzeichen

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat, und das Fahrzeug versichert ist.

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs dürfen Sie mit dem ungestempelten Kennzeichen noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, bis zum Ende des Tages durchführen - vorausgesetzt, die Versicherung ist noch gültig.

Besonderheiten bei Firmenzulassung

Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Halter können dann auch juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein.

Bei Firmen sind für die Zulassung außerdem ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und ein Ausweis der unterschriftsberechtigten Person beziehungsweise Personen erforderlich.

Ablauf der Abmeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen.

Gründe für die Abmeldung

  • Verkauf des Fahrzeugs
  • Vorübergehende Nichtnutzung
  • Verschrottung

Erforderliche Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • Bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
  • Bei Verschrottung des Fahrzeugs: Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung (bei Entsorgung im Ausland), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ausgestellt

Antragstellung

Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen.

Das i-Kfz-Portal können Sie dann nutzen, wenn die letzte Anmeldung Ihres Fahrzeugs nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.

Online-Bezahlung

Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Die Auswahl der Zahlungsart variiert je nach Zulassungsbehörde.

Abschluss

Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Kosten

keine Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über das i-Kfz-Portal

Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Widerspruch

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf.

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