Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, dies aber nicht selbst erledigen kann oder will, lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. So funktioniert es.
Wann ist eine Vollmacht erforderlich?
Nicht jeder Auto- oder Motorradbesitzer kann oder will den Termin in der Zulassungsstelle selbst wahrnehmen. In diesem Fall beauftragt man mit der Kfz-Zulassung jemand anderen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.
Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung mit Vollmacht
Fahrzeughalter und Bevollmächtigter müssen sich ausweisen. Auch das Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein. Der Bevollmächtigte bekommt in der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere.
Notwendige Dokumente und Informationen
- Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass (Original) des Bevollmächtigten
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers
- Bei Reisepass: Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes (nicht älter als drei Monate)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person(en)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Downloads und Muster
Diese Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges steht hier zum Download bereit:
Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter. Hier geht es zum Download:
Vollmacht für die Kfz-Zulassung durch Minderjährige PDF, 629 KB PDF ansehen
Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster für die Dokumente und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.
Identitätsnachweis
Zum Nachweis der Identität muss der Bevollmächtigte der Zulassungsstelle den Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen. Für den Antragsteller genügt meist eine Kopie. Handelt es sich um einen Reisepass, ist zusätzlich eine Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes nötig, die höchstens drei Monate alt sein darf.
Zulassung für Firmen
Bei Firmen sind für die Zulassung außerdem ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und ein Ausweis der unterschriftsberechtigten Person beziehungsweise Personen erforderlich.
SEPA-Lastschriftmandat
Außerdem muss für die Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorliegen.
Entgegennahme der Fahrzeugpapiere
Der Bevollmächtigte nimmt in der Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I und II entgegen.
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