Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.
Klasse AM
Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung. Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.
Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Geburtstag nutzen dürfen. Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde. An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 750 Euro einplanen.
Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt.
Klasse A1
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Klasse A2
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
Seit dem 1. Januar 2013 gilt eine Stufenregelung, die den Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A erleichtert. Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.
Klasse A
Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.
Klasse B196
Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.
Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen.
Wurde die Fahrerschulung absolviert, erstellt die Fahrschule einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Dort wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung im Führerschein hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen - weshalb sie umgangssprachlich auch als B196-Führerschein bezeichnet wird. Hier gibt es zweierlei zu beachten: Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen.
Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen - und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.
Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung - diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle.
Unbedingt beachten: B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt.
Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro.
Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen.
Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist.
Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen - deshalb auch 125er-Führerschein genannt - in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe.
Kostenübersicht für Motorradführerscheine
Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.
Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro.
Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen.
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Theoriestunden (Grundstoff + Zweirad) | Praktische Ausbildung (Pflichtstunden) | Geschätzte Kosten |
|---|---|---|---|---|
| AM | 16 Jahre | 14 Doppelstunden | Variabel | ca. 750 Euro |
| A1 | 16 Jahre | 12 Grundstunden + 4 Sonderstunden | 12 Pflichtstunden mit Sonderfahrten + Übungsstunden | 1.250-1.550 Euro |
| A2 | 18 Jahre | 12 Grundstunden + 4 Sonderstunden | 12 Pflichtstunden mit Sonderfahrten + Übungsstunden | 1.250-1.550 Euro |
| A (Direkteinstieg) | 24 Jahre | 12 Grundstunden + 4 Sonderstunden | 12 Pflichtstunden mit Sonderfahrten + Übungsstunden | 1.250-1.550 Euro |
| B196 | 25 Jahre (und 5 Jahre Besitz Klasse B) | 4 Theorie- + 5 Praxis-Doppelstunden | Keine Prüfung | ca. 500 Euro |
Motocross und Enduro: Was ist der Unterschied?
Einmal mit einem schnellen, geländefähigen Motorrad so richtig durch den Dreck düsen: Der Sand fliegt, das Wasser aus den Pfützen spritzt und das Geschwindigkeitsgefühl sorgt für Adrenalin. Viele Motorrad-Fans lieben diese Art des Funsports. Enduro und Motocross fahren, beides wird häufig in einem Atemzug genannt. Dabei handelt es sich streng genommen um zwei sich zwar sehr ähnliche, jedoch unterschiedliche Fahrkategorien.
Als Enduro wird im Deutschen ein spezielles Geländemotorrad bezeichnet. Dieses Gefährt ist nicht nur dafür geeignet, im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt zu werden. Wer heute das Vergnügen hat, mit einer Enduro zu fahren, profitiert unter anderem von einer hochgelegten Auspuffanlage und stärker profilierten Reifen.
Enduro zu fahren, unterscheidet sich vom Fahrgefühl nicht allzu sehr davon, Motocross zu fahren. Doch die großen Unterschiede werden bei der Bauweise und den Einsatzorten deutlich. Enduro-Maschinen besitzen in der Regel eine Straßenzulassung und werden für gewöhnlich auf sehr langen Rundkursen verwendet. Wer ein Motocross selber fahren möchte, sollte wissen, dass die Fahrten nur auf abgeschlossenen Strecken stattfinden und dass Cross-Maschinen keine Zulassung für den Straßenverkehr besitzen.
Mit dem Motocross zu fahren, bedeutet, kurze, schnelle und trickreiche Fahrten zu absolvieren. Eine Fahrt dauert häufig weniger als eine halbe Stunde. Dabei wird auf den festgelegten Rundkursen eine eher durchgehende Geschwindigkeit gehalten.
Motocross vs. Enduro: Die Unterschiede
Die beiden Arten von Motorrädern unterscheiden sich in der Bauweise und darin, dass die Enduro in der Regel eine Zulassung für den Straßenverkehr besitzt, Motocross-Maschinen allerdings nicht.
Während Enduros mit einer Straßenzulassung sowohl im Verkehr als auch Off-Road eingesetzt werden können, dürfen Motocross-Maschinen ausschließlich auf abgesperrtem Gelände (z. B. bei Outdoor-Rennen) gefahren werden.
Führerscheinanforderungen für Enduro und Motocross
Ein offizieller Führerschein für das Motocross existiert nicht, da die Cross-Motorräder auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen sind. Aus diesem Grund gibt es beim Motocross auch keine Führerschein-Kosten. Dagegen sind Enduros für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und erfordern für den dortigen Einsatz auch einen entsprechenden Führerschein. Besitzt eine Person einen A2-Führerschein, darf die Leistung der jeweiligen Maschine nicht 48 PS übersteigen.
In der Regel wird für Motocross-Räder kein Führerschein benötigt. Für die Enduro muss entweder ein A2-Führerschein (bis max 48 PS) oder ein Führerschein der Klasse A vorliegen.
Sicherheitshinweise für Motocross und Enduro
Jeder der eine der beiden Funsportarten betreiben will, sollte es nicht unterlassen, sich über die eigene Sicherheit Gedanken zu machen. Beim Cross sind die Strecken grundsätzlich in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt, an die sich gerade Anfänger und Kinder unbedingt halten sollten. Wie in allen Sportarten gilt: Es langsam angehen lassen und sich die Fähigkeiten Stück für Stück aneignen. Gerade bei den Sprung- und Landerampen überschätzen sich Cross-Anfänger häufig und gefährden so die eigene Sicherheit. Das Springen und Landen muss dort präzise vollführt werden. Doch natürlich können auch auf anderen Streckenteilen Unfälle geschehen.
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