Für Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad werden Fahrer ebenso zur Verantwortung gezogen wie Autofahrer. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Motorradfahrer bilden hier keine Ausnahme.
Promillegrenzen für Motorradfahrer
Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Sie gilt sowohl für Auto- als auch für Motorradfahrer. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 besteht mit der Null-Promillegrenze ein absolutes Alkoholverbot.
Wird ein Fahrer mit Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die laut Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert wird.
Sanktionen bei Missachtung der Promillegrenze
Motorradfahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Alkoholgrenze halten, müssen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. In der Probezeit und unter 21 kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad einen Fahrer 250 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einbringen. Für Anfänger kommen noch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu. Bei wiederholten Verstößen steigen das Bußgeld sowie die Anzahl der Punkte.
Für Fahrer außerhalb der Probezeit und über 21 drohen Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro wenn die Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegen. Abhängig ist die Höhe davon, ob es der erste Verstoß ist oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Die Missachtung der Promillegrenze mit dem Motorrad wird, wie beschrieben, ab 1,1 Promille, als Straftat gewertet. In einem solchen Fall ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.
Promillegrenzen im Überblick
| Promillewert | Folgen |
|---|---|
| 0,0 Promille (für Fahranfänger und unter 21-Jährige) | Absolutes Alkoholverbot |
| 0,5 - 1,09 Promille | Ordnungswidrigkeit, Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro, Punkte in Flensburg, Fahrverbot möglich |
| Ab 1,1 Promille | Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug |
Alkoholgrenze für Beifahrer: Was gilt?
Bei- oder Mitfahrer auf einem Motorrad müssen keine Alkoholgrenze beachten. Dies kann jedoch eindeutig verneint werden. Grundsätzlich gilt die Promillegrenze bei Fahrten mit einem Motorrad nur für den Fahrer.
Beim Motorrad muss der Fahrer jedoch darauf achten, dass Mitfahrer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Der Fahrzeugführer ist für die Personen, die er mitnimmt, verantwortlich und so auch für durch diese verursachte Schäden.
Können sich Betrunkene nicht mehr selbstständig festhalten oder besteht die Gefahr, dass sie durch ihre Verhalten, das Fahrzeug außer Kontrolle bringen, sollten Fahrer sie nicht mehr mitfahren lassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich weigern, die Regulierung zu übernehmen, wenn ein Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat.
Verantwortung des Fahrers
Zwar muss sich der Beifahrer an keine Promillegrenze beim Motorrad halten, aber der Fahrer ist für die Sicherheit seines Passagiers verantwortlich. Läuft dieser Gefahr, sich zu verletzen oder würden durch das Verhalten des Beifahrers andere zu Schaden kommen, z. B. weil dieser mit seinen Bewegungen das Kfz außer Kontrolle bringt, darf der Fahrer ihn nicht mehr auf dem Motorrad mitnehmen.
Nimmt der Motorradfahrer einen Betrunkenen mit und ist dadurch für einen entstehenden Unfall verantwortlich, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, für den Schaden aufzukommen, selbst wenn er selbst sich an die Promillegrenze mit dem Motorrad gehalten hat. Ihm kann die Mitnahme des betrunkenen Mitfahrers nämlich als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Alkohol am Steuer: Allgemeine Informationen
An sich ist es mehr als einfach: Wer getrunken hat, der gehört nicht mehr ans Steuer eines Autos. Alkohol beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktion des Fahrers. Schon bei 0,3 Promille lässt sich die Entfernung entgegenkommender Fahrzeuge schwer abschätzen und das Überholen ist entsprechend riskanter. Trotzdem schätzen viele Fahrer den Einfluss von Alkohol falsch ein.
Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2022 von über zwei Millionen aufgenommenen Unfällen 15.649 Unfälle auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen.
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