E-Scooter auf Radwegen erlaubt: Was Sie wissen müssen

E-Scooter erfreuen sich in vielen Großstädten großer Beliebtheit und bereichern die urbane Mobilität. Allerdings ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Fahrer eines E-Scooters sind dazu verpflichtet, Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg darf selbstverständlich nicht gefahren werden. Mit dem E-Scooter quer durch die Fußgängerzone, das ist ohne Zusatzschild leider verboten, da hier Fußgänger Vorrang haben und nicht gefährdet werden dürfen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Zusatzschild „Radfahrer frei“ in den meisten Fällen nicht für E-Scooter gilt. Zonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, gelten nicht automatisch für E-Scooter, es sei denn, sie sind mit einem Zusatzschild für E-Scooter ausgezeichnet. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden. Schieben ist erlaubt.

Mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg zu fahren, kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Du entgehst damit dem Verkehr auf der Straße, fährst eine ebenmäßige Fläche entlang und genießt eine entspannte Fahrt.

Gesetzliche Grundlagen

Seit Juni 2019 ist es bereits erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Die Antwort auf die Frage „Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?“ findet sich in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV. Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet.

Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten. Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.

Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen. So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.

Was man mit E-Scooter darf und was nicht, ist in der der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) vom 15. Juni 2019 geregelt.

Verbotene Bereiche

Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.

Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren. Indem Du die Regelungen einhältst, leistet Du Deinen Beitrag dazu, dass E-Scooter auf Fahrradwegen weiterhin akzeptiert sind.

Wichtige Hinweise und Regeln

  • Ein E-Scooter benötigt eine Haftpflicht-Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis.
  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Zu zweit auf einem E-Tretroller zu fahren, ist zum Beispiel verboten.
  • Auch muss das Mindestalter (ab 14 Jahre) stimmen.
  • Die Promillegrenzen gelten auch für E-Scooterfahrten.
  • Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, kostet Dich unter Umständen 100 Euro Bußgeld.
  • Dennoch muss vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, wenn der E-Scooter keine Blinker hat, die genutzt werden können.
  • Beim Abbiegevorgang selber sollte man unbedingt beide Hände am Lenker haben.
  • Mit einer Hand E-Scooter zu fahren kann sehr wackelig sein und zu Unfällen führen.

Wer die Fahrt mit dem E-Scooter genießen möchte, sollte sich eine gewisse Regelkenntnis aneignen, denn vieles was wir tagtäglich beobachten, ist nicht erlaubt. Stell ihn einfach so ab, als wäre es dein eigener. Alle Regeln auf einen Blick: Wissensblatt E-Scooter der Verkehrswacht!

Sicherheitstipps

Mit einem E-Scooter kann man schnell fahren, so 20 km/h. Cool oder uncool, obwohl es keine Pflicht ist, empfehlen wir das Tragen eines Helms zu Deiner Sicherheit. Dennoch muss vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, wenn der E-Scooter keine Blinker hat, die genutzt werden können. Das Handzeichen muss vor dem Abbiegen oder dem Spurwechsel gemacht werden.

Alkohol und E-Scooter

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Bußgelder bei Verstößen

Der Besitz eines Elektrorollers bedeutet entspanntes Parken und hilft darüber hinaus auch Zeit- sowie Stau-Probleme zu umgehen. Mit dem Elektroroller - egal ob 25 km/h oder 45 km/h - darfst du in allen Umweltzonen fahren.

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legalElektro-Tretroller unterliegen der VersicherungspflichtBlinker-Pflicht wird diskutiertE-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Bußgeldtabelle

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Die Zukunft der E-Scooter-Regelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Zusätzliche Informationen

  • Wichtiger Hinweis: Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten. Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
  • Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
  • Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht zwar vor, dass Halter:innen für Schäden beim Betrieb ihres Kraftfahrzeugs unabhängig von einem Verschulden haften, die Haftung aufgrund der „Betriebsgefahr“ ist aber ausgeschlossen, „wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann“ (§ 8 StVG).

Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt.

Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.

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