Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.
Führerscheinklassen im Überblick
Für die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, LKW, PKW, KRAD gibt es in Deutschland unterschiedliche Führerscheinklassen. Gerade beim KRAD hat sich der Gesetzgeber jedoch eine Besonderheit einfallen lassen. Diese Unterscheidung führt oft zu Verwirrungen und Missverständnissen.
Klasse AM
Die Klasse AM umfasst leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Ebenfalls inbegriffen sind dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Auch leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform sind inbegriffen. Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Klasse A1
Die Zweirad-Führerscheinklasse A1 befähigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit:
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Für den Direkterwerb liegt das Mindestalter bei 24 Jahren.
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Klasse A
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse A1 und AM
- Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Klasse B
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mit der Verordnung darf man mit der Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er bis 11 KW) fahren. Man muss nicht die Ausbildung für die Klasse A1 vollständig durchlaufen. Es ist jedoch notwendig eine Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten zu absolvieren.
EU-Recht erlaubt das Fahren der Klasse A1 auch mit dem B-Führerschein. Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18) ermöglicht es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Führen von Krafträdern der Klasse A1 auch mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu erlauben.
Die Berechtigung gilt nur im Inland. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.
Die Übungen können sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. Das Schulungsfahrzeug ist ein Motorrad. Der Fahrlehrer entscheidet, wann der Schüler geeinet ist für das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1. Die Berechtigung, Krafträder der Klasse A1 zu führen, wird durch die Eintragung einer Schlüsselzahl in den Führerschein dokumentiert.
Trikes
Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich. Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Führerscheinklassen im Detail
Hier eine detaillierte Übersicht der relevanten Führerscheinklassen:
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
Wichtige Hinweise
- Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahren.
- Von der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 umfasst.
- Von der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM umfasst.
- Von der Klasse A1 ist die Klasse AM umfasst.
- Die Klasse B (PKW) umfasst die Klassen AM und L (landwirtschaftl.
Wenn du ein Motorrad-Gespann fahren willst - zum Beispiel eine Ural, Dnepr oder MZ mit Beiwagen - musst du genau wissen, welche Führerscheinklasse dafür notwendig ist. Gerade bei älteren Gespannen oder Umbauten gibt es oft Unsicherheit. Ein Gespann ist grundsätzlich ein Motorrad mit einem fest verbundenen Beiwagen. Es zählt weiterhin als Kraftrad - auch wenn es drei Räder hat.
Vorsicht: Auch wenn ein Trike oder dreirädriges Fahrzeug ähnlich aussieht, ist es nicht automatisch ein Gespann. Die entscheidende Angabe ist die Fahrzeugklasse „L3e“ (Motorrad) oder „L4e“ (Motorrad mit Beiwagen). Diese Angabe bestimmt, ob du A, A2 oder B brauchst. Für ein echtes Motorrad-Gespann brauchst du fast immer Klasse A oder A2. Wenn du dir nicht sicher bist, was dein Ural- oder Dnepr-Gespann rechtlich braucht, helfen wir dir gern weiter.
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