Autofuhrerschein und Moped fahren in Deutschland

Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Durch die neue B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt. So fahren viele Elektroroller heute schon (je nach Strommix) weitgehend emissionsfrei und Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen seit 2021 die strenge Euro-5-Abgasnorm erfüllen.

Mit dem Autoführerschein dürfen bestimmte Motorroller gefahren werden. In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs.

Welche Führerscheine sind nötig?

Die gängigsten Motorroller gehören zur Klasse der Kleinkrafträder. Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Sie dürfen maximal 45 km/h fahren und sind neben Fahrrad, Mofa oder Moped eine weitere Möglichkeit, um in der Stadt oder in ländlichen Gebieten mobil zu sein. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.

Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden.

Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren. Der Autoführerschein enthält die für den Kleinkraftradbetrieb notwendige Fahrerlaubnis der Klasse M. Zweiräder des Führerscheins Klasse B dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Diese Regelung kam mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999, erläutert der TÜV Nord.

In der Führerscheinklasse B, die zum Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Krafträder, z.B. Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Zuvor galt für Kleinkrafträder ein Spitzentempo von 50 km/h. Deshalb dürfen Mopeds und Roller, die vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden, etwas flotter sein. Das gilt auch für Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.

Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland. Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.

Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.

Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Moped fahren ohne Führerschein?

Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Kosten für den Moped-Führerschein

Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen.

Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.

In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.

Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren

Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben. Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten. Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz."Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.

Überblick über die Führerscheinklassen für Motorroller

Führerscheinklasse Mindestalter Merkmale
AM 15 Jahre (in einigen Bundesländern) Kleinkrafträder bis 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm
A1 16 Jahre Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW
B (mit Erweiterung B196) 25 Jahre (und 5 Jahre Besitz der Klasse B) Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW (nur in Deutschland)

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