Motorradfahren an Ampeln und im Stau: Was ist erlaubt?

Viele Motorradfahrer kennen die Situation: Stau auf der Autobahn oder Stillstand an einer roten Ampel. Der Drang, sich einfach an den anderen Fahrzeugen vorbeizuschlängeln, ist groß. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Rechtliche Situation in Deutschland

Eine ausdrückliche Vorschrift zum Durchschlängeln von Motorrädern gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Allerdings lässt sich ein Verbot indirekt aus verschiedenen Regelungen ableiten:

Rechts überholen

Grundsätzlich ist das Rechtsüberholen verboten. Wer sich als Motorradfahrer zwischen der rechten Spur und der Überholspur hindurchschlängelt, überholt die Fahrzeuge auf der Überholspur von rechts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies bereits 1990 als verbotenes Rechtsüberholen gewertet.

Einhaltung der Fahrbahn

Motorradfahrer müssen die Fahrbahn benutzen. Das Fahren zwischen den Fahrbahnen, etwa mittig zwischen den Fahrzeugen, ist nicht erlaubt.

Benutzung des Seitenstreifens

Auch das Befahren des Seitenstreifens, um am Stau vorbeizufahren, ist verboten. Der Seitenstreifen ist für Notfälle und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Eine Ausnahme besteht nur bei einer medizinischen Notlage, beispielsweise bei Kreislaufproblemen aufgrund starker Sonneneinstrahlung. In diesem Fall darf der Motorradfahrer auf den Seitenstreifen fahren, muss das Fahrzeug dort aber abstellen und darf den Streifen nicht zur Weiterfahrt nutzen.

Überholen an der Mittelleitplanke

Sich zwischen Mittelleitplanke und der linken Fahrspur durchzuquetschen, um im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt zwar keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar, ist aber dennoch problematisch. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ist beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Gerichte fordern in der Regel einen Abstand von einem Meter. Dieser Abstand ist auf vollen Stau-Autobahnen kaum einzuhalten.

Motorradfahren in der Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist für Motorradfahrer tabu. Das Befahren der Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Verhalten an roten Ampeln

Auch an roten Ampeln dürfen Motorradfahrer nicht überholen. Analog zum Stau auf der Autobahn ist Vordrängeln hier nicht erlaubt und wird mit Bußgeld geahndet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt gemäß § 5 StVO nur für Mofa- und Fahrradfahrer. Diese dürfen an Ampeln mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht auch rechts überholen.

Strafen und Bußgelder

Wer sich im Stau oder vor der roten Ampel zwischen Autos vorbeischlängelt, verstößt gegen die StVO. Je nach Sachverhalt kann dieser Verstoß mit Bußgeld oder sogar Punkten in Flensburg geahndet werden. Hält der Fahrer beim Überholmanöver nicht den nötigen Seitenabstand von 1 Meter ein, wird ein Bußgeld fällig. Bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot drohen Bußgelder von bis zu 100 Euro außerorts. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, kann das Bußgeld auf bis zu 145 Euro ansteigen.

Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

Das Durchschlängeln im Stau ist nicht nur ordnungswidrig, sondern auch mit einem erhöhten Risiko für den Motorradfahrer verbunden. Beim Fahren zwischen oder dicht neben Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Unfällen. Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln führt dann regelmäßig zu einer Allein- oder zumindest einer hohen Mithaftung.

Alternativen und Empfehlungen

Bei Stau oder Rotlicht ist Abwarten die beste Empfehlung. Auch wenn es zunächst nicht so aussieht, geht es irgendwann immer weiter.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Missbrauch der Rettungsgasse ab 240 Euro 2 1 Monat
Nicht ausreichender Seitenabstand beim Überholen 30 Euro - -
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 30-100 Euro - -
Sachbeschädigung bis zu 145 Euro - -

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