Motorradfahren bedeutet für viele Menschen Freiheit und Fahrspaß pur. Seit Anfang 2020 ist es in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch mit dem Autoführerschein Motorrad zu fahren. Diese Regelung betrifft sogenannte 125er-Maschinen und wird durch die B196-Erweiterung ermöglicht.
Was ist die B196-Erweiterung?
Die B196-Erweiterung ermöglicht es Inhabern des Pkw-Führerscheins der Klasse B, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren. Dies betrifft Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern auszuweiten. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Um die B196-Erweiterung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Absolvierung einer speziellen Fahrerschulung
Die Fahrerschulung
Die Fahrerschulung ist obligatorisch und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Einheiten. Autofahrer müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, in denen klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer gelehrt wird. Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. Dabei geht es z.B. um das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen. Die Kosten dafür liegen bei etwa 600 Euro.
Ablauf der B196-Erweiterung
- Anmeldung zu einer Fahrerschulung bei einer Fahrschule
- Absolvierung der theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
- Ausstellung eines neuen Führerscheins mit der Schlüsselzahl B196 bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen Fahrerschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen darf.
Geltungsbereich der B196-Erweiterung
Die B196-Erweiterung gilt ausschließlich in Deutschland. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert. Wer somit beispielsweise in der italienischen Toskana mit einem 125er-Motorrad entlang der mit Zypressen gesäumten Landstraßen fährt, fährt auf Risiko.
Kritik und Zustimmung
Die Einführung der B196-Erweiterung stieß im Vorfeld auf geteilte Meinungen. Während einige Experten vor den Gefahren ungeübter Motorradfahrer warnten, begrüßten andere die Möglichkeit, die individuelle Mobilität zu stärken und den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.
Alternativen zur B196-Erweiterung
Es gibt auch andere Möglichkeiten, mit dem Autoführerschein Motorrad zu fahren:
- Führerschein vor dem 1. April 1980: Wer einen Führerschein der Klasse 3 vor diesem Datum erworben hat, darf Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren.
- Klasse AM: Mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, wie z.B. Roller oder Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr.
E-Motorräder und Autoführerschein
Die Beliebtheit der E-Motorräder steigt weiter. Mit einem klassischen Autoführerschein (Klasse B) dürfen Sie keine E Motorräder fahren. Oft reicht der normale Autoführerschein aus - manchmal müssen jedoch zusätzliche Bedingungen eingehalten werden. Es kann auch Beschränkungen bezüglich der Leistung des Motorrades geben. Um sicherzugehen, ist es am besten, wenn Sie sich bei der zuständigen Behörde informieren.
Kostenübersicht Motorradführerscheine
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
| Führerscheinklasse | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | - |
| Führerscheinklasse AM | Mind. |
| Führerscheinklasse A1 | Ca. |
| Führerscheinklasse A2 | Ca. |
| Führerscheinklasse A | Ca. |
Marktentwicklung und Statistik
Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.
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