Motorroller liegen im Trend und immer mehr Menschen entscheiden sich für diese praktische motorisierte Alternative auf zwei Rädern, besonders in der Innenstadt. Doch aufgepasst: Ob Stauschlängeln, Musik hören oder auf dem Bürgersteig parken - nicht alles, was im Alltag meist geduldet wird, ist auch offiziell erlaubt.
Allgemeines zu Kopfhörern im Straßenverkehr
Ganz gleich, ob du mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad unterwegs bist: Die Benutzung von Kopfhörern ist während der Fahrt nicht grundsätzlich verboten. Außerdem wird in StVO § 23 Absatz 1a ergänzt, dass ein elektronisches Gerät nicht in die Hand genommen und gehalten werden darf. Sind diese Bedingungen erfüllt, darfst du Kopfhörer prinzipiell verwenden.
Das bedeutet etwa, dass die Lautstärke nicht so hoch sein darf, dass sie die Umgebungsgeräusche übertönt. Außerdem muss sich beispielsweise das Smartphone in einer Halterung befinden. Allerdings ist von Kopfhörern im Straßenverkehr trotzdem abzuraten.
Die Regeln im Detail
Allgemein gilt: Die Aufmerksamkeit, in diesem Fall das Gehör, darf während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden. Die Sicherheit der eigenen Person sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer steht stets an erster Stelle.
Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles, weiß: „Warnsignale und Verkehrsgeräusche müssen für den Rollerfahrer immer zu hören sein. In moderater Lautstärke sind Hör- und Sprechvorrichtungen, zum Beispiel im Helm, zwar erlaubt. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, ist es allerdings meist schwierig nachzuweisen, dass die Musik den Fahrer oder die Fahrerin nicht abgelenkt hat.“ Bei Lautsprechern ist zusätzlich zu beachten, dass sich keine weitere Person durch die Lautstärke der Musik belästigt fühlen darf.
Was passiert, wenn die Musik zu laut ist?
Es kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden. Grundsätzlich findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein expliziter Hinweis darauf, dass es untersagt sei, über die Fahrzeugboxen oder Kopfhörer beim Autofahren Musik zu hören. Unter diese Bestimmung fallen auch die mit Musik beschallenden Kopfhörer beim Autofahren - was jedoch nicht bedeutet, dass diese überhaupt nicht zulässig sind.
Ist die Musik jedoch zu laut, sodass der Fahrer Hupsignale oder das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr nicht mehr hören kann, gefährdet das die allgemeine Verkehrssicherheit. Es ist also nicht per se untersagt, mit dem Kopfhörer Musik beim Autofahren zu hören.
Der Fahrer muss in jedem Fall jedoch darauf achten, dass sein Gehör durch die Beschallung nicht zu sehr eingeschränkt ist und er Warnsignale noch immer ausreichend wahrnehmen kann.
Kopfhörer unter dem Motorradhelm
Auf motorisierten Zweirädern gilt im Prinzip genau das Gleiche wie beim Autofahren. Die wichtigsten Regeln: Verwende Kopfhörer, die Außengeräusche wenig abschirmen, und stelle die Lautstärke niedrig ein.
Ein mögliches Bußgeld stellt aber nicht das einzige Risiko dar - und auch nicht das größte: Trägst du Kopfhörer unter dem Motorradhelm, wird es bei einem Unfall problematisch.
Welche Kopfhörer sind geeignet?
Ungeeignet sind große Over-Ear-Kopfhörer, die die komplette Ohrmuschel umhüllen. Ähnlich ungünstig sind In-Ear-Kopfhörer, die im Gehörgang sitzen. Am besten eignen sich Half-in-Ear-Modelle, auch bekannt als Earbuds, die sich in die Ohrmuschel hängen lassen.
Tipp: Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem Muschelkopfhörer sowie In-Ear-Kopfhörer - diese sind mit einem Polster versehen und werden in die Ohren gesteckt - besonders risikobehaftet sind. Eine schalldurchlässigere Variante, und damit empfehlenswerter für Biker, sind Half-In-Ear-Earphones.
Risiken und Konsequenzen
Auch wenn der wendige Roller durch die Lücken zu passen scheint, kann das gedrängte Überholen schnell zu einer unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituation führen.
Schon eine Sekunde Unaufmerksamkeit genügt und das plötzliche Abbremsen des Vordermannes wird übersehen oder ein Fahrradfahrer nicht rechtzeitig erkannt.
Bei einem Unfall bekommst du automatisch eine Mitschuld zugewiesen. Und das kann bedeuten, dass deine Haftpflichtversicherung nur einen Teil des verursachten Schadens übernimmt.
Werden Sie durch laute Musik abgelenkt und es kommt zum Unfall, müssen Sie mindestens mit einer Teilschuld rechnen. Außerdem kann es passieren, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadensersatzes für den Unfallgegner von Ihnen zurückfordert. Und möglicherweise bleiben Sie auf Ihren Reparaturkosten sitzen.
Denn die Kaskoversicherung kann Ihr Verhalten als grob fahrlässig bewerten.
Alternativen und Empfehlungen
Viele sind jedoch - auch um mögliche Bußgelder und Punkte zu vermeiden - auf Freisprecheinrichtungen umgestiegen. Im Auto bedeutet aber auch das: Jedes Gespräch, ob nun per Freisprecheinrichtung oder dem Beifahrer, kann den Fahrer ablenken.
Ich fahre seit über 10 Jahren mit Musik "im Ohr" Motorrad. Natürlich nur als leise "Untermalung" des Motorengeräusches. Die Umgebungsgeräusche nehme ich sehr wohl war, habe mich sogar in Polizeikontrollen unterhalten können.
Der Maskierungseffekt
Ganz gleich, ob bei einem Spaziergang durch die Gassen, beim Fahrradfahren oder beim Cruisen mit dem Bike: Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wird der Verkehrslärm durch Musik, die aus Kopfhörern kommt, entweder abgeschwächt oder gänzlich übertönt.
Ein herannahender Bus wird demnach im schlimmsten Fall kaum mehr wahrgenommen. Der Lärm der Straßenbahn dringt ebenfalls nicht mehr vollständig bis in die Gehörgänge vor. Sobald zwei verschiedene Lautstärkefrequenzen dicht nebeneinander liegen, sind die leiseren Töne kaum bzw.
Laute Musik aus Kopfhörern trägt oftmals dazu bei, dass sich der Mensch beim Hören fast unwillkürlich in eine eigene Welt zurückzieht. Beim Musikhören über Headsets im Straßenverkehr verlangsamt sich meist automatisch die Reaktionszeit.
Kommunikation während der Fahrt
Headsets oder Kopfhörer sind im Verkehr nicht generell verboten, sie dürfen ja auch mit einem Headset im Auto telefonieren. Auch können Motorradfahrer untereinander kommunizieren, wenn diese z.B. in einer Gruppe unterwegs sind.
Fazit
Überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Multitasking-Fähigkeiten und unterschätzen Sie nicht die Auswirkung auch kurzer Ablenkungen.
Grundsätzlich tabu sind im Straßenverkehr natürlich Kopfhörer mit eingeschalteter Geräuschunterdrückung.
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