Fahrradmitnahme im Bus: Regeln und Hinweise

Du planst einen Ausflug ins Grüne oder willst nur einen Teil des Weges mit dem Rad zurücklegen? Kein Problem - nimm dein Rad einfach in unseren Bussen und Bahnen mit!

Allgemeine Bestimmungen zur Fahrradmitnahme

Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz im Fahrzeug dafür ausreicht.

Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwägen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Einen Anspruch auf Mitnahme Ihres Rads haben Sie somit nicht.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.

Fahrräder dürfen nur in den Einstiegsräumen oder in besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen untergebracht werden; werden Gepäckwagen oder Gepäckabteile mitgeführt, so sind sie dort unterzubringen.

Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Fluchtwege sind freizuhalten.

Die Fahrgäste müssen ihre Fahrräder während der Fahrt ständig festhalten, wenn keine besonderen Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind.

Definition Fahrrad

Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm.

Bei ausreichenden Platzverhältnissen sind auch Tandems, Fahrradanhänger und Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) zugelassen.

Zusammengeklappte Falt- und Klappräder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Anlage.

Zweiräder mit Verbrennungsmotor (z. B. Mofas oder Mopeds) dürfen nicht im Nahverkehr mitgenommen werden.

E-Tretroller (elektrische Tretroller) werden wie Fahrräder behandelt. Sind diese zusammengeklappt, werden sie als Handgepäck kostenfrei befördert. Ansonsten ist ein Ticket für ein Fahrrad zu erwerben. Jedoch kann eine Mitnahme von e-Tretrollern, auch zusammengeklappten, auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts der Verkehrsunternehmen ausgeschlossen werden.

E-Scooter (Elektromobile für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, keine Krankenfahrstühle) werden in Bussen befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt und das Fahrzeug sowie der E-Scooter für den Transport geeignet und entsprechend mit Piktogrammen gekennzeichnet sind. Für die Beförderung des E-Scooters hat der Fahrgast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ bzw.

Ticketregelungen für die Fahrradmitnahme

Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradeFahrrad erforderlich:

  • Das FahrradTagesTicket NRW gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und kann bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss (im SPNV bis 3.00 Uhr des Folgetages) genutzt werden.
  • Das NRWupgradeFahrrad wird als Abonnement ausgegeben und gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats.

Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Das FahrradTagesTicket NRW kann auch zusammen mit beliebigen Verbundtickets des NRW-Nahverkehrs sowie dem Deutschlandticket genutzt werden.

Das NRWupgradeFahrrad stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrrad jedoch nicht erweitert.

Pro Person darf nur 1 Fahrrad mitgenommen werden.

Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert, d.h. die Fahrräder können ohne ein zusätzliches Ticket mitgenommen werden.

Regelungen in verschiedenen Verkehrsmitteln

  • In Nahverkehrszügen (SPNV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs, Tandems, Liegeräder oder Dreiräder) in den gekennzeichneten Fahrradabstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Bei Zügen ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gilt die gleiche Regelung wie im ÖSPV.
  • In Stadtbahnen und Bussen (ÖSPV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Tandems, Liegeräder und Dreiräder können wegen ihrer Abmessungen NICHT mitgenommen werden. Ausnahme: Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen auch diese Fahrzeuge mitführen, sofern Platz vorhanden ist.

Besondere Hinweise und Services

In der Fahrradsaison von April bis Oktober bietet regiobus einen besonderen Service für Radausflügler*innen: Der Fahrradbus umrundet das Steinhuder Meer im Stundentakt und hat auf seinem Anhänger Platz für 16 Räder. Du kannst mit deinem Fahrrad zu- oder aussteigen und so das Radfahren mit dem Busfahren verbinden. In den Sommermonaten ist der Fahrradbus täglich im Einsatz. Zu den anderen Zeiten verkehrt er an Wochenenden und Feiertagen. Weitere Informationen über den Fahrradbus.

Die metronom Züge verfügen über spezielle Fahrradwagen, die durch ein Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Bitte nutze ausschließlich diese Wagen, um dein Fahrrad mit abgenommenem Gepäck an den vorgesehenen Haltesystemen sicher abzustellen. Die Mitnahme ist nur möglich, solange ausreichend Platz vorhanden ist.

Auch der enno hat in seinem geräumigen Mehrzweckbereich genug Platz für Fahrräder, Kinderwagen oder großes Gepäck. Und für E-Bikes gibt es eine kostenlose Ladestation in jedem Zug. Bitte steig mit deinem Rad nur in die mit dem Fahrradsymbol gekennzeichneten Wagen des enno ein.

Die Züge von erixx besitzen einen Mehrzweckbereich, der Platz für mehrere Fahrräder bietet. Insgesamt können so bis zu zwölf Fahrräder transportiert werden. Die Räder müssen für den Transport mit Gurten gesichert werden, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Die Züge der WestfalenBahn verfügen über geräumige Mehrzweckabteile für Fahrräder. Der Einstiegsbereich für Fahrräder ist von außen mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Im Zug können Reisende ihr Fahrrad auf der markierten Fläche abstellen. In den Doppelstockzügen, die zwischen Braunschweig und Rheine beziehungsweise Bielefeld fahren, stehen bis zu 15 Fahrradstellplätze bereit. Tandems und zusammengeklappte Fahrradanhänger werden ebenfalls transportiert, sofern der Platz nicht für klassische Fahrräder benötigt wird.

Verhaltenshinweise und Verantwortlichkeiten

Wir bitten unsere Fahrgäste, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen haben in allen Verkehrsmitteln immer Vorrang vor Personen mit Fahrrad.

Daher kann es gegebenenfalls dazu kommen, dass du die laufende Fahrt nicht bis zum geplanten Fahrtziel fortsetzen kannst, um den Zustieg für Personen mit Mobilitätshilfe oder Kinderwagen zu ermöglichen.

Im Schienenverkehr (mit Ausnahme der Stadt- und S-Bahn) gibt es im Allgemeinen getrennte Bereiche für Rollstuhl und Fahrrad.

Die Weisungen des Fahrpersonals sind bindend.

Sichere Fahrradbeherrschung ist Voraussetzung.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Aspekt Regelung
Anspruch auf Mitnahme Kein genereller Anspruch, Platzverfügbarkeit entscheidend
Ticket erforderlich Ja, FahrradTagesTicket NRW oder NRWupgradeFahrrad (in NRW)
Vorrang Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen haben Vorrang
Fahrradtypen Beschränkungen für Tandems, Liegeräder und Dreiräder in Bussen und Stadtbahnen
Zusammengeklappte Fahrräder Gelten als Handgepäck und sind kostenfrei

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