Motorrad Parken: Was ist auf dem Gehweg erlaubt?

Das Parken von Motorrädern ist ein Thema, das viele Fragen aufwirft. Dürfen Motorräder überall parken? Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Welche Regeln gelten und welche Strafen drohen bei Verstößen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Motorradparkens in Deutschland.

Wo dürfen Motorräder parken?

Grundsätzlich gilt, dass Motorradfahrer beim Parken die gleichen Regeln beachten müssen wie Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht keinen Unterschied zwischen Motorrädern und Pkw. Das bedeutet:

  • Motorräder müssen grundsätzlich auf der Straße parken.
  • Sie dürfen auf Pkw-Parkplätzen abgestellt werden.
  • Das Parken auf dem Gehweg ist in der Regel verboten.

Motorräder benötigen wesentlich weniger Platz als ein Pkw. Daher ist es manchmal einfacher, eine Parklücke zu finden. Dürfen Fahrer mit dem Motorrad auf dem Bürgersteig parken oder auf einem Stellplatz für Pkw stehen?

Parken auf dem Gehweg

Ein generelles Recht, ein Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen, gibt es nicht. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.

Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.

Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.

Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz

Es ist nicht generell untersagt, das Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind.

Weitere Ausnahmen gelten, wenn:

  • gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
  • platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein

Parkscheibe und Parkschein

Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.

Parkscheinpflicht gilt auch für Zweiräder. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.

Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen.

Parken im Parkhaus

Ein gesetzliches Verbot für das Parken von Motorrädern in Parkhäusern gibt es nicht. Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze.

Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Sanktionen bei Falschparken

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.

Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.

Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken

Tabelle: Sanktionen für Parkverstöße mit dem Motorrad

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Parken auf dem Gehweg mind. 55
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 1
Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung 80 1
Parken auf dem Gehweg mit Unfall 100 1

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