Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen: Regeln und Hinweise

Der öffentliche Nahverkehr bietet die Möglichkeit, mit dem Fahrrad schnell, bequem und umweltschonend auch an weiter entfernte Ziele zu gelangen. Dazu können in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen sowie S- und R-Bahnen Fahrräder mitgenommen werden. Damit Sie nicht schon müde Waden haben, bevor die eigentliche Radtour beginnt, bringen unsere Busse und Bahnen Sie und Ihr Fahrrad gerne zum Startpunkt.

Allgemeine Bestimmungen

Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz im Fahrzeug dafür ausreicht. Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwägen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Einen Anspruch auf Mitnahme Ihres Rads haben Sie somit nicht.

Wo und wann darf mein Fahrrad mit?

In den Zügen des Regionalverkehrs ist die Mitnahme an Werktagen montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr erlaubt, wenn die Züge über Mehrzweckabteile verfügen bzw. wenn gemäß Hinweis im Fahrplan die Fahrradbeförderung zugelassen ist. In den S-Bahnen ist die Mitnahme an Werktagen montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr nicht gestattet.

In unserern Bussen können Sie ganztägig und von jeder Haltestelle aus ihr Fahrrad mitnehmen. Bei vollen Bussen genießen die Fahrgäste ohne Fahrrad Vorrang, Fahrräder können dann unter Umständen nicht mitgenommen werden. Die Straßenverhältnisse müssen hinsichtlich Witterung, Verkehrsbelastung usw.

Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal über die Beförderung. Die Weisungen des Fahrpersonals sind bindend.

Kosten der Fahrradmitnahme

Für das Fahrrad löst man eine Kinder-Fahrkarte. Die Preisstufe entspricht dabei der Fahrstrecke, die zurückgelegt werden soll. Mit der MobiCard oder einem TagesTicket Plus kann man statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Hierbei sind jedoch maximal zwei Räder pro Fahrkarte erlaubt. Grundsätzlich gilt: Pro Fahrgast kann nur ein Fahrrad mitgenommen werden.

Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck (und sind somit gratis). Falträder und Räder bis zu 20-Zoll gelten als "großes Gepäck" und nicht als Fahrrad, damit entfällt die Extra-Fahrkarte.

NRW-Spezifische Regelungen

Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradeFahrrad erforderlich:

  • Das FahrradTagesTicket NRW gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und kann bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss (im SPNV bis 3.00 Uhr des Folgetages) genutzt werden.
  • Das NRWupgradeFahrrad wird als Abonnement ausgegeben und gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats.

Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Regeln und Hinweise zur sicheren Fahrradmitnahme

Im § 11 Absatz (1) der Beförderung- und Tarifbestimmungen des RVV heißt es ganz zuoberst: Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

Man muss sein Fahrrad im Bereich der Mehrzweckzone (beim mittleren und/oder hinteren Eingang) unterbringen. Sicherungsgurte bitte nutzen oder Fahrrad gut festhalten! Durchgänge und Türen müssen frei bleiben. Beim Ein- oder Aussteigen aufpassen! Sichere Fahrradbeherrschung ist Voraussetzung.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Fahrräder dürfen nur in den Einstiegsräumen oder in besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen untergebracht werden; werden Gepäckwagen oder Gepäckabteile mitgeführt, so sind sie dort unterzubringen. Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Fluchtwege sind frei zu halten.

Die Fahrgäste müssen ihre Fahrräder während der Fahrt ständig festhalten, wenn keine besonderen Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind.

Fahrradtypen und -maße

Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm. Bei ausreichenden Platzverhältnissen sind auch Tandems, Fahrradanhänger und Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) zugelassen. Zusammengeklappte Falt- und Klappräder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Anlage.

Prioritäten und Einschränkungen

Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern. Kinder bis einschließlich sechs Jahre, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Wenn wir zu Gunsten eines Rollstuhlfahrenden oder Eltern mit Kinderwagen nicht mitfahren dürfen, ist die Sache klar.

Pro Bus können maximal zwei Fahrräder mitgenommen werden. Die RSV hat ein Herz für Radfahrer: Seit Mai 2022 dürfen Fahrräder ohne Fahrschein mit in den Bus. Die Reutlinger Stadtbusse befördern Fahrräder kostenfrei. Damit das reibungslos klappt, gelten einige Regeln.

Sperrzeiten

Für alle Stadtbuslinien und für den Schnellbus eXpresso gilt von Montag bis Freitag eine Sperrzeit von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr.

Besonderheiten in verschiedenen Regionen

Auf vielen Strecken des bodo-Verkehrsverbunds kann man das Fahrrad kostenlos mit in den Zug nehmen. Einige Besonderheiten gilt es jedoch zu beachten:

  • Rund um die Uhr kostenlos ist die Fahrradmitnahme auf bestimmten Bahnstrecken.
  • Zeitweise kostenpflichtig ist die Fahrradmitnahme auf anderen Strecken während des morgendlichen Berufsverkehrs (montags bis freitags an Werktagen, jeweils zwischen 6.00 und 9.00 Uhr).
  • Immer kostenpflichtig ist jedoch die Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio Bayern.

Fahrradfahrscheine gibt es an den Automaten, im personenbedienten Verkauf oder als Handyticket. Die beste Wahl für Ausflügler in der Region ist in der Regel der Fahrrad-Einzelfahrschein.

Zusätzliche Hinweise

Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Fahrradbeförderung - auch nicht mit einem gelösten Fahrradfahrschein. Das Bahnpersonal entscheidet darüber, ob Fahrräder mitgenommen werden können oder aus dem Zug entfernt werden müssen. Nur wenn Platz ist, werden Fahrräder in den Zügen mitgenommen. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang.

Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Kund*innen den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

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