Im Sommer steigen viele vom Auto aufs Rad um, und überzeugte Fahrradfans radeln auch im Winter. Am 03. Juni war Weltfahrradtag - doch nicht nur an diesem Tag gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer
„Mit 180 Sachen durch die Stadt“ heizt man auf dem Drahtesel wohl nicht. Aber auf 40 Kilometer pro Stunde können manche Radler:innen durchaus kommen. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrer:innen.
Nebeneinanderfahren erlaubt?
Man ist zu zweit unterwegs, fährt nebeneinander und unterhält sich. Klingt unzulässig, ist aber ausdrücklich erlaubt. Die StVO schränkt nur ein, dass dadurch der Verkehr nicht behindert werden dürfe. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Überholen der Seite-an-Seite-Radelnden wegen der Fahrbahnbreite nicht möglich wäre, sie aber überholt werden könnten, wenn sie hintereinander führen.
In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Das gilt auch für „geschlossene Verbände“ ab 16 Personen. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.
Radwegbenutzungspflicht
Ein:e Autofahrer:in beschwert sich darüber, dass ein:e Radler:in die Fahrbahn nimmt, obwohl es einen abgesetzten Radweg gibt. Denn Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Straße. Den Radweg muss man nur nutzen, wenn er durch eins der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet ist.
Ist der Weg nicht befahrbar, etwa weil dort Scherben liegen oder er versperrt ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen. Dasselbe gilt im Winter: "Wenn die Fahrbahn geräumt ist, der Radweg aber nicht, darf ich auf der Fahrbahn fahren."Anders als bei Radwegen ist durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ die Nutzung des Gehwegs nicht vorgeschrieben. Radfahrer können also auch einfach die Straße nutzen.
Auf einem mit dem blauen Radwegeschild gekennzeichneten Radweg müssen Radfahrende fahren, auch wenn sie auf der Fahrbahn besser vorankommen würden. Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist. Auf einem Radweg kann auch Gegenverkehr angeordnet werden. Meist sind es Bordsteinradwege, die mit dem Radwegzeichen ausgeschildert sind.
Ignorieren Radfahrende die Benutzungspflicht, droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.
Zebrastreifen
Wer sein Rad liebt, der schiebt? Schnell über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite fahren? Darf man - doch Achtung: Vorrang hat man dann keinen.
Freihändig fahren verboten
Freihändig zu radeln ist eindeutig verboten. Ist es erlaubt, freihändig Rad zu fahren? Die Antwort lautet klar: Nein, das ist untersagt. Während es gestattet ist, mit einer Hand am Lenker zu fahren, was beispielsweise beim korrekten Anzeigen vor dem Abbiegen unerlässlich ist, ist das Fahren, ohne die Hände am Lenker zu belassen, verboten.
Einhändig? Okay, wenn man das Fahrrad dabei unter Kontrolle hat. Die Füße von den Pedalen zu nehmen, ist nur erlaubt, „wenn der Straßenzustand das erfordert“.
Freihändiges Radfahren ist in Deutschland verboten und wird mit fünf Euro Bußgeld geahndet. Wenn du erwischt wirst, droht dir ein Verwarngeld von fünf Euro.
Kinder im Fahrradanhänger
Ab in den Fahrradanhänger und los geht’s! Aber aufgepasst: Es dürfen maximal zwei Kinder „bis zum vollendeten siebten Lebensjahr“ in den Radanhänger, legt die StVO fest. Darf die 14-jährige große Schwester das Rad fahren? Nein - hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Hund am Fahrrad
Wenn der (große) Hund viel Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass „nur Hunde“ von Fahrrädern aus geführt werden dürfen.
Außerdem sollte euer Hund gut gehorchen, damit er niemanden in Gefahr bringt. Und ihr solltet ihn rechts neben euch laufen lassen, damit ihr quasi als „Puffer“ zwischen ihm und dem restlichen Verkehr seid.
Handynutzung und Musikhören
Das Handy dürft ihr - wie beim Autofahren auch - nicht während der Radfahrt nutzen. Aber ihr dürft über eine Freisprecheinrichtung telefonieren. Und wie sieht es mit Kopfhörern aus? "Die darf ich benutzen, mein Gehör darf aber nicht beeinflusst sein," sagt Joe Wastrak vom ADFC Nürnberg. Erschienen am: 7. Mai 2024
Weitere wichtige Regeln
- Schutzstreifen und Radfahrstreifen: Beim Überholen von Radfahrenden gilt ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern.
- Dooring-Unfälle: Überraschend geöffnete Türen gefährden Fahrradfahrende erheblich. Laut § 14 StVO muss „wer ein- oder aussteigt, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Bußgelder für Radfahrer
Der Bußgeldkatalog ist voll mit Strafen für Fahrradfahrer und E-Biker. Dass man keine roten Ampeln überfahren sollte, dürfte jedem klar sein. Und auch, dass man sogar seinen Auto-Führerschein verlieren kann, wenn man betrunken Fahrrad fährt, dürfte sich herumgesprochen haben.
Hier eine Tabelle mit einigen Bußgeldern für Radfahrer:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Freihändiges Fahren | 5 Euro |
| Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung | 55 Euro |
| Radweg nicht benutzt (trotz Benutzungspflicht) | 20 Euro |
| Behinderung durch Nebeneinanderfahren | 20 Euro |
| Rotlichtverstoß | 100 Euro |
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