Viele machen diesen »kleinen« Motorradführerschein mit sechzehn Jahren. Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann auch die Klasse A1 absolviert werden.
Vorteile des A1-Führerscheins
Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa.
Voraussetzungen und Beginn der Ausbildung
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15 1/2 Jahren beginnen. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis.
Fahrzeuge der Klasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren. Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden.
Ausbildungsinhalte und -stunden
Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier. Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht.
Sonderfahrten
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Theoretischer Unterricht
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte á 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.
Praktische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung.
Prüfungen
Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.
Theoretische Prüfung
Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann.Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
Bei einer Vorklasse benötigen wir einen Führerscheinkopie. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden.
Probezeit
Der Führerschein wird auf Probe erteilt. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Kosten des A1-Führerscheins
Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro.Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen.Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen.
Erweiterung des Führerscheins
Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können.Wer noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten.
Gültigkeit des Führerscheins
Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.
Alternativen zum A1-Führerschein
Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern.
Überblick über Motorradführerscheinklassen
Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen in Deutschland:
| Führerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge | Mindestalter |
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge | 24 (Direkteinstieg) oder 20 (mit Vorbesitz A2) |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt | 18 |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW | 16 |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ | 15 |
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