Mit dem Moped ins Ausland fahren: Bestimmungen und wichtige Hinweise

Viele Motorradfahrer nutzen die warmen Monate, um längere Touren zu unternehmen und ihren Urlaub auf dem Motorrad zu verbringen. Dabei zieht es viele ins Ausland. Damit Sie bestens informiert sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen zu den Bestimmungen und Regeln für Motorradfahrer im Ausland zusammengestellt.

Allgemeine Informationen und Voraussetzungen

Wer mit einem Motorroller im Urlaub unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen vor Antritt der Reise klären, wie:

  • Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland?
  • Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten?
  • Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten?
  • Wo darf man mit dem Roller fahren?

Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.

Führerschein und Fahrzeugbestimmungen

Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren. Fahrten ins Ausland sind erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Simson-Mopeds dürfen laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§ 76 Nr. 8 FeV, § 6 Abs. 1 zu Klasse M) hierzulande trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden, obwohl die Klasse M normalerweise auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt ist.

Wichtig: Im Ausland gelten die dortigen Bestimmungen.

Versicherung

Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, ist aber meist nur noch digital von der Versicherung erhältlich.

Der neue Wohnsitz befindet sich im Ausland - aber wie sieht es eigentlich mit der Kfz-Versicherung für den Roller aus? Grundsätzlich kann die deutsche Kfz-Versicherung für ein halbes Jahr im EU-Ausland behalten werden. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt und deshalb anerkannt wird.

Innerhalb von diesem Zeitraum können Zusatzversicherungen sinnvoll sein, um weitere Schäden abzudecken. Bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland muss der Roller umgemeldet werden.

Interessant: Wird der Roller im Ausland zugelassen, muss ein Versicherungsnachweis erbracht werden. Es kann sich lohnen im Vorfeld zu prüfen, ob die in Deutschland gewählte Versicherung eine Niederlassung oder sogar ihren Sitz in jenem Land hat. Möglicherweise ist die Versicherung auch berechtigt, die Leistungen im gewählten Land zu erbringen. In diesen beiden Fällen kann sie auch über den Zeitraum von einem halben Jahr hinaus behalten werden.

Ausrüstung

Motorradfahrer und Beifahrer müssen Handschuhe, langärmlige Jacke und lange Hose (oder einen Overall) tragen.

Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.

Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.

Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. am Straßenrand aufhalten.

Verkehrsregeln in verschiedenen Ländern

In unseren Nachbarländern gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr. Hier eine Übersicht über einige Länder:

Belgien

  • Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
  • Seit dem 01.01.2018 gibt es in Antwerpen und Brüssel Umweltzonen mit Einfahrtsbeschränkungen. Motoräder und Kleinkrafträder sind aktuell noch nicht betroffen.
  • Für motorisierte Zweiräder seit 2010 auf allen Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung (auch Autobahnen), bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h möglich. Dabei gilt eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und anderem Verkehrsteilnehmer von max. 20 km/h“.
  • In Brüssel gilt nahezu flächendeckend Tempo 30, in Wohngebieten sind max.

Dänemark

  • Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren.
  • Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen. Zudem müssen Helme mit 4 reflektierenden Aufklebern versehen sein.
  • Umweltzonen bestehen in den Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg sowie in den Städten Aarhus, Aalborg und Odense.

Frankreich

  • In Paris dürfen ab 04.07.19 von Montags bis Freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 31. Die Geschwindigkeit ist dabei auf 50 km/h begrenzt.
  • Ein Alkoholtestgerät muss mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Motorräder mit Beiwagen müssen mindestens einem Hubraum von 250 ccm haben.

Italien

  • Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von bis zu 311 Euro geahndet, zudem wird gemäß Art. 171 Abs.

Niederlande

  • Von der der Mitnahme von Kindern bis zum Fahren auf Autobahnen: Über Besonderheiten, die Motorradfahrer in den Niederlanden beachten müssen.

Norwegen

  • In Norwegen besteht auch tagsüber Lichtpflicht.

Österreich

  • Auf einigen Landstraßen Tirols besteht zwischen dem 15.4. und dem 31.10.
  • Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen.
  • Für Kleinkrafträder (bis 50 ccm) gilt ein Tempolimit von 45 km/h.

Schweden

  • Göteborg und Stockholm erheben bei Einfahrt eine Citymaut.
  • In Göteborg, Helsingborg, Lund, Malmö, Mölndal, Stockholm, Umeå und Uppsala sind Umweltzonen („Miljözon“) ausgewiesen.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen werden drastisch bestraft (bis hin zu Freiheitsstrafen).
  • Durchschlängeln ist offiziell nicht erlaubt.

Schweiz

  • Sie wollen mit dem Motorrad in die Schweiz?

Spanien

  • Mittlerweile gibt es in Spanien zwei Umweltzonen (Barcelona und Madrid) und ein System von vier Umweltplaketten, die auch für span. Motorräder gelten.
  • Madrid: Seit Nov. 2018 darf niemand mehr ohne Plakette in die Umweltzone „Madrid Central ZEZ“ fahren. Betroffen sind auch Motorräder.
  • Barcelona: Seit Jan. Wie mit im Ausland zugelassenen Motorrädern verfahren wird, ist noch unklar.
  • Beleuchtung: In Spanien sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, auch tagsüber mit Licht zu fahren.

Tschechien

  • Welche Regeln sind beim Motorradfahren in Tschechien zu beachten?

Zusätzliche Hinweise

  • Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen.
  • Keine Maut für Motorrräder.
  • In vielen Stadtzentren wird bei Einfahrt eine City-Maut erhoben.
  • Warnweste: Motorradfahrer sind von der Trage- und Mitführpflicht ausgenommen.
  • Warndreieck: Keine Pflicht.
  • Verbandkasten: Für die Wundversorgung geeignetes Verbandzeug muss mitgeführt werden.

Durchschlängeln

Vor Kreuzungen, Baustellen oder im Stau ist das Durchschlängeln mit Motorrädern an stehenden Fahrzeugkolonnen erlaubt, sofern ausreichender Sicherheitsabstand vorhanden ist.

Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.

Parken

Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!

Winterreifen

Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.

Inspektion

Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0