Motorradfahren mit einem Auge erlaubt: Was Sie wissen müssen

In Deutschland leben viele Menschen mit einer Behinderung. Gerade für sie ist die Freiheit und Selbstständigkeit, die ein eigenes Auto oder Motorrad bietet, kaum zu unterschätzen. Doch wie verhält es sich, wenn eine Person einäugig ist und das Motorradfahren erlernen möchte? Welche Vorschriften gelten in diesem Zusammenhang? Kann man überhaupt mit einem Auge das Motorradfahren sicher bewerkstelligen?

Darf ich einäugig Motorrad fahren?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Betroffene unter gewissen Voraussetzungen auch mit nur einem Auge das Motorradfahren erlernen und durchführen dürfen. Alle Führerscheinanwärter - egal, ob sehbehindert oder nicht - müssen sich im Vorfeld einer Untersuchung unterziehen. Die allgemeinen Regelungen lassen sich der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) entnehmen. Auch Menschen, die einäugig das Motorradfahren ausführen möchten, müssen sich einem solchen Test unterziehen.

Voraussetzungen für den Führerschein

Nach dem obligatorischen Sehtest und einer umfassenden augenärztlichen Untersuchung kann eine Aussage über die Fahrtauglichkeit getroffen werden. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird bei einer Sehbehinderung zwischen verschiedenen Graden der Beeinträchtigung unterschieden. Die Sehschärfe des Auges muss 0,5 betragen.

Gemäß Punkt 1.3 der Anlage 6 zur FEV darf die Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch in Ausnahmefällen auch dann erteilt werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehschärfe nicht erfüllt werden. In einem solchen Fall muss der Betroffene einer weiteren augenärztlichen Begutachtung unterzogen werden, bei der das Kontrast-, das Dämmerungssehen sowie die Blendempfindlichkeit getestet werden.

Beachten Sie: Laut Punkt 1.4. der Anlage 6 zur FEV müssen Sie nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge zunächst einen geeigneten Zeitraum - mindestens sind dies drei Monate - abwarten, bis Sie wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen.

Sehtest und augenärztliches Gutachten

Jeder Fahrschüler kennt es: Ohne Besuch beim Augenoptiker oder -Arzt gibt’s keinen Führerschein. Wird eine Sehschwäche festgestellt, die eine Brille oder Kontaktlinsen erfordert, wird das auf der Fahrerlaubnis codiert mit dem Hinweis 01.01 vermerkt. Wer dann ohne Sehhilfe am Steuer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann eine fehlende Brille Auswirkungen auf die Schuldfrage haben.

Grundsätzlich ist eine Sehschwäche also kein Hindernis für das Auto- oder Motorradfahren. Allerdings gibt es für den problemlosen Erhalt der Fahrerlaubnis eine Grenze - und die liegt bei 70 Prozent. Diesen Wert müssen grundsätzlich beide Augen erreichen. Dabei dürfen Brille oder Kontaktlinsen durchaus auch helfen. Liegt die Sehfähigkeit darunter, ist aber noch nicht alles verloren. Es reicht nun aber nicht mehr, einfach eine Sehhilfe zu nutzen, denn in diesem Fall muss ein Augenarzt ein Gutachten zur Fahrtüchtigkeit erstellen. Erst, wenn dieses positiv ausfällt, gibt’s das begehrte EU-Kärtchen. Der entsprechende Code darauf lautet dann 01.

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Inhalte des augenärztlichen Gutachtens

  • Sehschärfe
  • Dämmerungssehen
  • Blendungsempfindlichkeit
  • Gesichtsfeld
  • Farbensehen
  • Räumliches Sehen

Darüber hinaus werden Schielstellungen und Augenerkrankungen ausgeschlossen. Augenärztliche Gutachten und der Führerscheinsehtest gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten variieren je nach Untersuchungsaufwand.

Weitere wichtige Punkte

  • Sehhilfe: Sollten Sie zum Motorradfahren eine Sehhilfe benötigt haben, ist das im Führerschein vermerkt. Fahren Sie ohne Sehhilfe, kann bei einer Polizeikontrolle eine Strafe von 25€ erhoben werden.
  • Regelmäßige Kontrollen: Entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr ist das Sehvermögen und der gute Überblick über die Verkehrssituationen. Mangelndes Sehvermögen birgt für alle Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Eine regelmäßige Kontrolle beim Augenarzt kann Ihnen die nötige Sicherheit vermitteln, dass Sie in der Lage sind Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.

Fahreignung bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Je nach Schweregrad einer Behinderung oder chronischen Erkrankung kann die Fahreignung eingeschränkt oder in bestimmten Fällen sogar ausgeschlossen sein. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fordert jedoch eine eigenverantwortliche Vorsorge zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer im Straßenverkehr. In den Anlagen 4 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen bei bestimmten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Motorradfahren mit Handicap: Erfahrungen und Tipps

Viele Motorradfahrer mit nur einem funktionierenden Auge kommen gut zurecht. Es ist wichtig, sich an die Situation anzupassen und die fehlende Sicht durch verstärktes Kopfdrehen und den Einsatz von zusätzlichen Spiegeln zu kompensieren.

Einige Tipps und Erfahrungen von einäugigen Motorradfahrern:

  • Spiegel: Ein zweiter Spiegel auf der gesunden Seite oder ein Panorama/Weitwinkel-Spiegel auf der blinden Seite kann helfen, den toten Winkel zu verringern.
  • Kopfdrehen: Da die räumliche Sicht fehlt, ist es wichtig, den Kopf häufiger zu drehen, um den Überblick über den Verkehr zu behalten.
  • Schutzbrille: Es ist ratsam, immer mit geschlossenem Visier oder einer Schutzbrille zu fahren, um das verbleibende Auge zu schützen.

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