Viele Menschen, die mobil sein möchten, ziehen ein Moped in Betracht. Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein.
Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren. Zweiräder des Führerscheins Klasse B dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Diese Regelung kam mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999, erläutert der TÜV Nord. Zuvor galt für Kleinkrafträder ein Spitzentempo von 50 km/h. Deshalb dürfen Mopeds und Roller, die vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden, etwas flotter sein.
Führerscheinklasse AM: Mopedführerschein
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Mindestalter für den Mopedführerschein
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Mobil bereits ab 15 Jahren: Wer möchte kann seit dem 28.7.2021 bereits mit der Klasse AM ab 15 Jahren starten. Mit 16 Jahren kann die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad der Klasse A1 erworben werden. Die Leichtkrafträder der Klasse A1 haben einen Hubraum von bis zu 125ccm und eine Motorleistung von nicht mehr als 11kW.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Somit können, bevor man später mit dem Pkw unterwegs ist, bereits ab 15 Jahren Fahrerfahrungen gewonnen werden. Die zusätzlich gewonnene Fahrpraxis wird gestützt von der allgemeinen Erfahrung, dass die ideale Karriere eines sicheren Kraftfahrers mit AM 15 über A1 „Vom Niederen zum Höheren“ erfolgt oder „Früh übt sich, wer ein Meister werden will“.
Diese Variante trägt dazu bei, Gefahren und Risiken frühzeitig kennen zu lernen und einzuschätzen, um diese dann beim späteren Pkw-Fahren zu vermeiden. Selbst kleinste Fahrfehler mit dem Zweirad geben ein merkliches Feedback. Man lernt zwangsläufig das "Fahrbahn-Lesen".
Das Beste zum Schluss: Die Probezeit läuft bereits ab Erwerb der Klasse A1. Das heißt, der Einstieg in den Pkw mit 18 erfolgt - unfallfreies Fahren vorausgesetzt - ohne weitere Probezeit!
Kosten für den Mopedführerschein
Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen.
Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Führerschein B196: 125er fahren mit dem Autoführerschein
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für B196
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen z.B. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 1 a. b. c. d. e. entsprechen.
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.
Ablauf der Fahrerschulung
Keine theoretische und praktische Prüfung: B196 gilt nur in Deutschland. Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt.
Die Voraussetzungen für B196 sind:
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Wichtig: Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Kosten für die Erweiterung der Klasse B (B196)
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Versicherungskosten für eine 125er
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.
* Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.
** Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet. Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt.
Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 4).
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen
Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Regelungen in anderen Ländern
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
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