In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad - weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber trotzdem sinnvoll sein, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Dafür muss er aber richtig getragen werden.
Mofa Definition
Um die Frage bezüglich der Helmpflicht für Mofas beantworten zu können, bedarf es zunächst einmal einer Definition des Mofas an sich. Zu irritierend sind Bezeichnungen wie „Motorrad“ oder „Moped“, denn beides ist ein Mofa (zusammengesetzt aus „Motor“ und „Fahrrad“) nicht.
Bei einem Mofa handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches bezüglich seiner Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds liegt. Demzufolge wird ein Zweirad als ein Mofa angesehen, wenn es eine maximale Drehzahl von 4.800/min und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Gemäß der EG-Fahrzeugklasse wird es als Kleinkraftrad eingeordnet.
Ab einem Alter von 15 Jahren kann eine Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden; einen extra Führerschein hierfür bedarf es nicht. Gemäß dieser ist es jedoch nicht gestattet, Beifahrer mitzunehmen. Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf grundsätzlich auch ein Mofa fahren. Dabei ist es unerheblich, für welche Klasse(n) der Führerschein ausgestellt worden ist.
Neben diesen ursprünglichen Mofas haben sich Ende der 1980-er Jahre die Leichtmofas auf deutschen Straßen etabliert. Sie unterschieden sich von den anderen motorisierten Fahrrädern dadurch, dass sie nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen konnten. Darüber hinaus waren sie leichter. Heutzutage sind sie jedoch fast komplett von der Bildfläche verschwunden; neue Leichtmofas werden nicht mehr hergestellt.
Wie wird ein Mofa im Verkehrsrecht eingestuft?
Verkehrsrechtlich gesehen ist ein Mofa ein einsitziges, einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Um ein solches Mofa auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, bedarf es eines Versicherungskennzeichens sowie einer Betriebserlaubnis.
Die in den vergangenen Jahren immer mehr in Mode gekommenen E-Bikes (Pedelecs) gelten im Übrigen im Verkehrsrecht nicht als Mofas, sondern als Fahrräder. Demzufolge finden auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Mofas bei ihnen keine Anwendung.
Besteht eine Helmpflicht für Mofas?
Als die ersten Mofas auf den Straßen unterwegs gewesen sind, durfte man sie - genau wie beim Fahrrad - fahren, ohne einen Helm tragen zu müssen. Im Laufe der Jahre jedoch wurde der Verkehr immer stärker, und somit auch die Gefahren, die auf die ungeschützten motorisierten Radfahrer lauerten. So war es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Mofas eine Helmpflicht ins Leben gerufen worden ist. Am 01. Oktober 1985 war es so weit: Mofafahrer müssen einen Helm tragen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese gesetzliche Regelung nur auf die traditionellen Mofas bezieht: ein Leichtmofa ist von ihnen ebenso ausgeschlossen wie ein E-Bike. Obwohl gerade ein Pedelec ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann wie die Mofas, besteht hierfür keine Helmpflicht.
Welche Vorgaben muss der Helm erfüllen?
Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen.
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen die Helmpflicht?
Trägt ein Mofafahrer während der Fahrt keinen Helm, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wird er dabei erwischt, muss er ein Bußgeld zahlen, welches aktuell (Stand: März 2015) bei 15,- € liegt.
Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?
Grundsätzlich ist es so, dass jeder motorisierte Zweiradfahrer, dessen Kraftrad eine Geschwindigkeit von über 20 km/h erreichen kann, einen Helm tragen muss. Ausnahmen hiervon werden in der 8. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung definiert. Sie gelten jedoch nur, wenn das betreffende Kraftrad den Anforderungen entspricht, welche gemäß der Anlage zu dieser Verordnung festgehalten worden sind. ist die der Fall, kommt Satz 2 des § 21a StVO zum Tragen „…die Helmpflicht besteht nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind“.
Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.
Die Helmpflicht in der StVO
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.
Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt.
Bußgelder bei Missachtung der Helmpflicht
Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig.
Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.
Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | - |
| Mitnahme eines Kindes ohne Helm | 60 Euro | 1 |
| Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm | 70 Euro | 1 |
Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.
Fahrradhelm oder Motorradhelm für Mofa?
In den meisten Fahrradhelmen findet sich ein kleiner Aufkleber mit diversen Piktogrammen. Eines dieser Symbole zeigt ein durchgestrichenes Motorrad. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Fahrradhelme nicht zum Mopedfahren geeignet sind. Wenn's aber mal für 2km sein soll -> bestimmt besser als gar kein Helm. Für häufige Nutzung bzw. lange Touren sicher keine Alternative.
Das Gütezeichen NTA 8776
Sobald Produkte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, kommt ein Gütesiegel ins Spiel. So müssen beispielsweise Helme für Speed-Pedelecs (und bald auch für Mopeds und Roller) ebenfalls einem Prüfzeichen entsprechen. Dabei handelt es sich um das Gütezeichen NTA 8776. Das Gütezeichen ist an der Kennzeichnung "NTA 8776" auf der Innenseite des Helms zu erkennen.
Ein Helm, der das NTA 8776-Gütezeichen trägt, ähnelt dem Gütezeichen eines normalen Fahrradhelms, ist aber für höhere Fallgeschwindigkeiten ausgelegt und schützt einen größeren Teil des Kopfes. Außerdem gewährleisten Helme mit diesem Gütezeichen, dass Ihr Gehör nicht beeinträchtigt wird. Dieser Helm bietet also ausreichenden Schutz für Ihre Ohren, aber Sie können Ihre Umgebung trotzdem sicher hören.
Es gibt bereits viele Helme, die diesem Qualitätszeichen entsprechen und daher für Mopeds und Roller zugelassen sind. Speed-Pedelec-Helme entsprechen ebenfalls dem Gütezeichen 8776 und sind daher für Mopeds und Roller geeignet. Speed-Pedelec-Helme haben viele Vorteile gegenüber anderen Rollerhelmen. Zum Beispiel sind Speed-Pedelec-Helme verstellbar und haben eine Belüftung.
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