Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Führerscheinklassen den Krafträdern zuzuordnen und sind unbefristet gültig. Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Klasse AM: Der Roller-Führerschein
Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Der AM Führerschein ist der kleinste der Zweirad-Führerscheinklassen. Zur Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Roller. Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
In einigen Bundesländern, z.B. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen darf man den AM-Führerschein bereits ab 15 Jahren machen. Für diese Führerscheinklasse gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Führerschein-Ausbildung für den Rollerführerschein Klasse AM ist zweiteilig. Du musst also auch für diesen Führerschein eine theoretische und praktische Ausbildung machen. Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM.
Wenn du noch nicht weißt, ob Du später ein großes Motorrad fahren willst, kann der Rollerführerschein den Traum vom Motorradfahren auch erst entfachen. Alle Führerscheinklassen beinhalten eine zweiteilige Ausbildung aus Theorie und Praxis.
Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.
Klasse A1: Der 125 ccm-Führerschein
Die Führerscheinklasse A1 ist der kleinste der Motorradführerscheine. Mit dem A1 Führerschein kannst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg betragen. Der 125 ccm-Führerschein ist Dein Einstieg in die Motorradwelt. Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse A1 enthalten. Damit hast du eine größere Auswahl an Fahrzeugen, die du mit diesem Führerschein fahren darfst.
Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren.
Die Ausbildung besteht aus 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie. Im Anschluss folgt die Theorieprüfung. Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen. Zusätzlich wirst Du Übungsstunden brauchen, um dich ausreichend auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Seit Dezember 2019 ist der Schritt zum Motorradfahren leichter. A1 in B macht es möglich. Am 20. Dezember 2019 stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus - verzichtet aber auf eine Prüfung.
Mit dem 125er-Führerschein kannst Du bereits sehr früh Erfahrungen mit dem Motorradfahren sammeln und nach zwei Jahren in eine höhere Klasse aufsteigen. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen. Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können.
Klasse A2: Motorräder bis 48 PS
Mit 18 Jahren hast du die Wahl zwischen dem Autoführerschein (Klasse B) und der Führerscheinklasse A2 für Motorräder. Mit dem A2 Führerschein darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW) fahren, wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW betragen darf. Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre. Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €.
Die Ausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A2 setzt sich zusammen wie der Führerschein der Klasse A1. Mit bestandener Prüfung hast du zunächst zwei Jahre Probezeit und kannst im Anschluss deinen Führerschein von A2 auf A erweitern. Hierfür musst du eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Um dich bestens auf die Führerscheinprüfung, auch beim Aufbau-Führerschein, vorzubereiten, kann es sinnvoll sein einige Übungsstunden zu nehmen.
Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen. Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden.
Klasse A: Der offene Motorradführerschein
Mit der Führerscheinklasse A darfst Du nach bestandener Prüfung alle Motorräder fahren. Die Führerscheinkalsse A ist der größte der Motorradführerscheine, weshalb häufig vom “offenen Motorradführerschein” gesprochen wird. Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.
Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit dem Führerschein der Klasse A, darfst du alle Motorräder fahren, ohne Drosselung oder andere Einschränkungen. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen.
Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp den du fahren möchtest entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein. Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?
Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Direkteinstieg
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Klasse B196: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Was kostet der Motorradführerschein?
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
- Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
- Übungsfahrten (z. B.
- Theorieprüfung (z. B.
- Gesamt: ca.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule. Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.
Nach der Wahl der Führerscheinklasse: Die richtige Fahrschule finden
Nach der Wahl der Führerscheinklasse ist der nächste Schritt der Gang zur Fahrschule. Wenn du dich schon für eine Führerscheinklasse entschieden hast, willst du sicherlich nicht mehr lange warten, bis es endlich losgeht. Als nächsten Schritt solltest du dich nun auf die Suche nach der richtigen Fahrschule machen. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für einen erfolgreichen Motorradführerschein und für den Spaß am Motorradfahren bereits während der Ausbildung.
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