Fahrverbot - das klingt nach Bestrafung aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes. Doch nicht immer steckt ein solches Verschulden dahinter. Auch bei bestimmten Krankheiten kann ein Fahrverbot verhängt werden; dazu gehört die Epilepsie. Hier kann ein ärztliches Fahrverbot nach Anlage 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ausgesprochen werden. Das heißt aber nicht, dass Epileptiker generell nicht Auto fahren dürfen.
Der Begriff Epilepsie beschreibt keine einzelne Krankheit, sondern die Folge einer ganzen Reihe von Hirnerkrankungen. Betroffene haben eine erhöhte Neigung, epileptische Anfälle zu erleiden. Diese Anfälle können ganz verschieden aussehen. Mal dauern sie nur einige Sekunden, mal verlaufen sie komplett unbemerkt. Schwere epileptische Anfälle können hingegen heftige Krämpfe oder unkontrollierbares Zucken auslösen. Die Symptome einer Epilepsie sind also tatsächlich problematisch, wenn es um das sichere Führen eines Fahrzeugs geht.
Epileptische Anfälle können aus heiterem Himmel auftreten, sodass betroffene Autofahrer im Ernstfall sowohl sich als auch andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährden können. Um das zu verhindern, gibt es gewisse Richtlinien, nach denen beurteilt wird, ob Epileptiker Auto fahren dürfen oder nicht. Diese Richtlinien nennen sich „Begutachtungsleitlinien des Bundesamtes für Straßenwesen (BAST)“. Die Begutachtung wird von einem Arzt vorgenommen, der den Gesundheitszustand des Patienten überprüft. Stellt er die Diagnose Epilepsie, kann der Arzt ein temporäres oder permanentes ärztliches Fahrverbot aussprechen.
Auch wenn es überrascht: Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot ist erst einmal nicht rechtlich verbindlich. Es ist eher eine Warnung an den Patienten mit Epilepsie - den Führerschein abgeben muss er aber nicht. Er muss auch mit keiner Strafe rechnen, wenn er trotz ärztlichem Fahrverbot weiterfährt - allerdings nur solange es zu keinem Unfall kommt. Er könnte seinen Versicherungsschutz verlieren und muss die Kosten für die Schäden selbst tragen. Er wird angezeigt wegen fahrlässigem oder bedingt vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie möglicherweise damit verbundener Körperverletzung.
Hat ein Autofahrer ein ärztliches Fahrverbot nach einem epileptischen Anfall erhalten, darf er üblicherweise wieder Auto fahren, wenn er ein Jahr oder länger anfallsfrei war. Das Epilepsie-Fahrverbot aufheben ist unter diesen Umständen also möglich. Die Fahrtauglichkeit muss allerdings von einem Arzt bescheinigt werden. Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sind die Regeln strenger: Bei Epilepsie gilt das Fahrverbot solange, bis der Patient ohne Therapie einen Zeitraum von fünf Jahren anfallsfrei überstanden hat.
Wenn Menschen einen Krampfanfall erleiden, wird oft Epilepsie diagnostiziert - das hat weitreichende Konsequenzen für den Patienten, was auch für den Führerschein gilt. Allerdings entsteht schnell die Fehldiagnose Epilepsie und ein Fahrverbot wäre eventuell gar nicht nötig. Laut Deutscher Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) sind schätzungsweise 25 Prozent der Patienten mit Anfällen oder Bewusstseinsstörungen von der Fehldiagnose Epilepsie betroffen.
Fahrradfahren trotz Epilepsie: Was gilt?
Das Fahrverbot für Epileptiker gilt nicht für das Fahrrad. Grundsätzlich ist es erlaubt, mit Epilepsie Fahrradzufahren. Besteht jedoch das Risiko starker epileptischer Anfälle, sollte auf das Rad verzichtet werden - um sich selbst vor Unfällen zu schützen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sagt dazu: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Wer trotz epileptischer Anfälle, die das Bewusstsein beeinträchtigen oder handlungsunfähig machen, Fahrrad fährt, nimmt in Kauf, dass es zu einem Unfall kommen kann.
Radfahren als Herausforderung
Radfahren kann eine Herausforderung für Menschen mit Epilepsie darstellen. Ein unerwarteter Anfall kann zu Stürzen und Verletzungen führen. Epilepsie muss jedoch kein Hindernis sein, um die Freude und die gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens zu genießen. Die Sicherheit hat oberste Priorität und es ist verständlich, dass Menschen mit Epilepsie besorgt sind, Aktivitäten wie Radfahren auszuüben. Aber mit den richtigen Anpassungen und Unterstützung können sie diese Aktivität ebenfalls genießen.
Sicheres Radfahren mit Spezialfahrrädern
Viele Menschen mit Epilepsie finden es schwierig selbständig Fahrrad zu fahren. Van Raam versteht diese Bedenken und hat daher Mehrpersonenfahrräder entwickelt, die speziell darauf ausgelegt sind, Sicherheit und Komfort zu bieten. Diese Fahrräder bieten verschiedene Vorteile für Menschen mit Epilepsie:
- Sicherheit: Mit einem Mehrpersonenfahrrad können Sie gemeinsam mit einer anderen Person fahren. Dies bietet zusätzliche Sicherheit im Falle eines Anfalls.
- Komfort: Die Fahrräder sind mit Blick auf Komfort konzipiert. So können Sie eine entspannte Radtour genießen.
- Geselligkeit: Gemeinsames Radfahren ist nicht nur sicherer sondern auch gemütlicher.
Van Raam bietet verschiedene Modelle von Mehrpersonenfahrrädern an, jedes mit seinen einzigartigen Merkmalen. Im Folgenden werden einige beliebte Modelle hervorgehoben.
Parallel Tandems
Das Parallel Tandem Fahrrad Fun2Go ist eine ideale Lösung für Menschen mit Epilepsie, die gerne gemeinsam Fahrrad fahren möchten. Auf diesem Fahrrad sitzen die Benutzer nebeneinander, was die Kommunikation und Interaktion während des Radfahrens erleichtert. Das Parallel Tandem hat einen Hauptfahrer, und der Passagier kann mittreten, was zu einem sicheren und angenehmen Fahrerlebnis führt. Mit dem Parallel Tandem Anhänger ist ebenfalls möglich, mit mehreren Personen Rad zu fahren.
Tandems
Ein Tandem ist eine weitere ausgezeichnete Option, um mit Epilepsie Fahrrad zu fahren. Auf einem Tandem sitzen die Benutzer hintereinander, wobei immer eine Person das Fahrrad steuern kann. Dies ermöglicht es, gemeinsam das Radfahren zu genießen, selbst wenn der Passagier einen epileptischen Anfall bekommt. Der Hauptfahrer behält die Kontrolle über das Fahrrad und sorgt für eine sichere Fahrt. Van Raam bietet verschiedene Zweirad- und Dreiradtandems für Jung und Alt an.
Rikscha Fahrrad
Das Chat Rikscha Transportfahrrad bietet eine einzigartige und komfortable Möglichkeit, gemeinsam mit Epilepsie zu fahren. Dieses Fahrrad verfügt über einen Sitzplatz für den/die Passagier(e) vorne, während der Fahrer hinter dem Passagier/den Passagieren sitzt und das Fahrrad lenkt. Dies ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, eine Radtour zu genießen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, lenken oder treten zu müssen. Das Rikscha Fahrrad ist stabil und bietet eine sichere und entspannte Möglichkeit, gemeinsam die Umgebung zu erkunden.
Rollstuhlfahrräder
Die Rollstuhlfahrräder VeloPlus und OPair sind speziell entwickelt worden, um einen Rollstuhlnutzer sicher und komfortabel zu transportieren. Bei der VeloPlus wird der Rollstuhlnutzer einschließlich des Rollstuhls einfach am Fahrrad befestigt. Der OPair verfügt über einen speziellen Sitz an der Vorderseite für den Passagier.
Zubehör für sicheres Radfahren
Ein Fahrrad von Van Raam kann mit zusätzlichen Optionen und Zubehör erweitert werden. Auch Tretunterstützung ist möglich, wodurch Sie ein Elektrofahrrad erhalten. Es gibt auch verschiedene Optionen, die zur Sicherheit beim Fahrradfahren mit Epilepsie beitragen. Hierzu gehören ein Hüftgurt, ein Fixierungsweste, eine Sitzhose, eine Rückenlehne oder Fußstützen für zusätzliche Unterstützung während des Radfahrens.
Selbstständig Radfahren mit Epilepsie
Möchten Sie dennoch selbstständig Rad fahren? Dann treffen Sie selbst die Entscheidung, ob dies sicher genug ist. Wenn Sie häufige Anfälle haben, kann das Radfahren sehr gefährlich für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bei der Wahl unterstützen.
Eine ausführliche Probefahrt ist sehr wichtig, wenn Sie mit Epilepsie Fahrrad fahren möchten.
Sport und Epilepsie: Eine Übersicht
Grundsätzlich ist Sport für alle Menschen gesund - auch für Epilepsie-Patienten. Lehrern, Angehörigen und Trainern nicht davon abbringen lassen. gibt es keine Sportart, die frei von Unfalls- oder Verletzungsrisiko ist. so zum Beispiel, wenn die Gefahr besteht, abzustürzen oder zu ertrinken. Personen muss bei der Wahl der Sportart bedacht werden. betrieben werden. Aktivitäten zu risikoreichen Tageszeiten nach Möglichkeit zu meiden. ist bei Medikamentenumstellung oder Absetzen der Medikamente geboten. entstehen. Der Auftrieb im Wasser lässt nach und die Betroffenen sinken schneller ab. zum Ertrinken führen kann. mit der Hyperventilation beim EEG zu vergleichen und löst keine Anfälle aus. Muskeltätigkeit. z.B. bei Leistungssport verlangt werden, das Auftreten von Anfällen begünstigen. Berwandern nicht auf Hochgraten; Geräteturnen nicht über Brusthöhe (z.B.
Menschen mit Epilepsien wurde lange Zeit davon abgeraten, Sport zu treiben. Die International League Against Epilepsy (ILAE) veröffentlichte 2016 ein Konsensuspapier, in dem das sichere Sporttreiben für Patienten mit Epilepsie empfohlen wird.
Die Literaturrecherche wurde am 31. 1. 2019 in den Datenbanken PubMed (Medline/PubMed Central) und Web of Science durchgeführt. Als Suchterminus wurde (epilepsy OR „AED” OR seizure OR antiepileptic OR epileptic) AND (exercise OR „physical activity“ OR sport OR training OR „physical effort“ OR „physical therapy“) verwendet. Es wurden Humanstudien im Längsschnitt und Querschnitt sowie Fallstudien eingeschlossen. Eine diagnostizierte Epilepsie sowie Endpunkte zu körperlicher Aktivität jeglicher Art wurden als zusätzliche Einschlusskriterien herangezogen. Zum Aktivitätsverhalten wurden nur kontrollierte Studien inkludiert.
Insgesamt wurden 14 269 Studien gefunden und in den Selektionsprozess einbezogen. Die Studien wurden von zwei unabhängigen Gutachtern ausgewählt und bewertet (FvdB, CR).
Insgesamt untersuchten 15 Studien die körperliche Aktivität von Menschen mit Epilepsien im Vergleich zu gesunden Personen. Davon zeigten sechs Studien der Evidenzklasse „2−“, dass die Patienten weniger körperlich aktiv sind (1-6). Zusätzlich berichteten fünf Studien der Evidenzklasse „2−“ (n = 4) und „2+“ (n = 1) eine verminderte körperliche Fitness (bezogen auf verschiedene Aspekte wie VO2max, Blutdruck) im Vergleich zu gesunden Kontrollpersonen (7-11). Demgegenüber erbrachten die Ergebnisse von drei weiteren Studien (Evidenzklasse „2−“) keinen Gruppenunterschied bezüglich der körperlichen Aktivität (12-14). Eine weitere Studie (2+) fand allerdings eine Assoziation von körperlicher Leistungsfähigkeit (Aktivität) in den frühen Lebensjahren und der Prävention von Epilepsien im späteren Leben (15).
17 Studien untersuchten den Einfluss von körperlicher Aktivität auf Komorbiditäten, wie beispielsweise auf Angstzustände und Depressionen, sowie auf die Lebensqualität. Zehn Studien („2−“ n = 8; „3“ n = 2; Befragungs-, Interviewstudien, kombinierte Studien, Studien zur einmaligen Belastung) zeigten einen positiven Einfluss (4, 9, 12, 14, 16-21). Gleiches veranschaulichten auch die Ergebnisse von sechs Interventionsstudien der Evidenzklassen „1−“ (n = 2) und „2−“ (n = 4). Keinen Zusammenhang fand lediglich eine kombinierte Studie der Evidenzklasse „2−“ (e12).
Insgesamt untersuchten 21 Studien den Einfluss von körperlicher Aktivität oder einmaliger Belastung auf die Anfallsfrequenz. Zwei Studien berichteten keine Anfälle während einer einmaligen Belastung (22, 23) (Evidenzklasse „2−“). In drei Studien konnte eine Reduktion der epileptischen Entladungen während des Belastungstests bewirkt werden (2, 24, 25) („2−“ n = 1; „3“ n = 2). Allerdings fanden zwei dieser Studien einen Rebound-Effekt mit einer höheren Anzahl an Entladungen in der Erholungsphase im Vergleich zur Ruhephase (24, 25). Zwei Interventionsstudien („1−“) ermittelten eine statistisch signifikante Reduktion der Anfälle durch das absolvierte Trainingsprogramm innerhalb der Epilepsietrainingsgruppen (p < 0,01; p < 0,001) (26, 27). Eine Befragungsstudie stellte einen statistisch signifikanten Zusammenhang von gesteigerter körperlicher Aktivität und reduzierter Anfallszahl heraus (p < 0,05) („3“) (e13). Eine weitere Studie zeigte einen Trend bezüglich einer Korrelation zwischen höherer Anfallsfrequenz und geringerer körperlicher Aktivität („2−“) (5).
Drei Befragungsstudien berichteten ein heterogenes Bild bezüglich der Beeinflussung von Anfällen durch körperliche Aktivität, wobei Sport bei einigen Patienten Anfälle auslöste und bei anderen Patienten nicht („2−“ n = 2; „3“ n = 1) (6, 8, 28). In vier Interventionsstudien war der Einfluss auf die Anfallsfrequenz ebenfalls nicht einheitlich („1−“ n = 1, „2−“ n = 3) (29-32). So nahmen, zusammenfassend betrachtet, insgesamt 49 Patienten (mit fokalen und oder generalisierten Epilepsien) an drei dieser Studien teil (29-31). Bei zwölf Probanden änderte sich die Anfallsfrequenz infolge der Intervention nicht. Bei 25 Probanden nahm die Frequenz während/nach dem Training ab und bei 12 Personen stieg sie an. Eine weitere Interventionsstudie stellte keine Veränderung der Anfallsfrequenz der Trainingsgruppe nach einem Kempo Karate Programm fest („2−“) (33). In vier Fallstudien wurden ausschließlich Personen beschrieben, bei denen Sport/körperliche Aktivität Anfälle triggerte („3“) (34-37).
Tabelle 1: Detaillierte Darstellung der Ergebnisse der höherwertigen Studien (ausgewählt nach Evidenzklassen)
[Tabelle mit Studienergebnissen hier einfügen]
Insgesamt fanden 11 von 15 Studien eine niedrigere körperliche Aktivität oder Fitness bei Menschen mit Epilepsien. Eine weitere Studie stellte die Bedeutsamkeit körperlicher Aktivität in den frühen Lebensjahren in der Prävention von Epilepsien heraus. 16 von 17 Studien weisen auf den Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und Komorbiditäten beziehungsweise der Lebensqualität bei den Patienten. Die Studienlage zur Beeinflussung der Anfallsfrequenz ist heterogen. Eine Verschlechterung der Anfallssituation durch körperliche Aktivität zeigte sich in den meisten Fällen jedoch nicht.
Nur fünf Studien waren den Evidenzklassen „1−“ und „2+“ zuordenbar. Allerdings bleibt festzuhalten, dass sportliche Interventionsstudien aufgrund ihres Designs einen Evidenzgrad von „1+“ generell nicht erreichen können.
Das Auftreten von Einzelfällen - ebenso wie subjektive Äußerungen von Patienten - lässt darauf schließen, dass Sport Anfälle auslösen oder allgemein die Anfallssituation verschlechtern kann. Potenzielle pathophysiologische Mechanismen könnten zum Beispiel mit einer hyperventilationsbedingten Hyperkapnie oder einer Erhöhung der Körpertemperatur zusammenhängen, wenngleich systematische Untersuchungen hierzu bislang fehlen.
Bei der individuellen Beratung zur Sicherheit beim Sporttreiben kann man sich näherungsweise an der Fahrtauglichkeit orientieren. Ebenso wie bei der Fahrtauglichkeitsbeurteilung sollte man bei der Empfehlung einer bestimmten Aktivität und Intensität (zum Beispiel Laufen oder Radfahren) folgende Faktoren berücksichtigen:
- Sportart
- Wahrscheinlichkeit eines Anfalls
- Anfallsauslöser (zum Beispiel anstrengende Aktivität)
- Art und Schwere der Anfälle
- übliche Anfallszeitpunkte
- Einstellung der Person
Im Zweifelsfall können Sportarten ohne signifikantes Risiko, wie zum Beispiel Mannschaftsportarten, Tanzen und Golf, für alle Akteure empfohlen werden. Für Sportarten mit einem moderaten Risiko, wie beispielsweise alpines Skifahren, Gymnastik und Schwimmen, oder solche mit einem hohem Risiko, wie etwa Klettern, Motorsport und Surfen, sollte unbedingt eine individuelle Gefahrenbeurteilung erfolgen. Gleiches gilt für das Radfahren, da es hier - im Gegensatz zum Fahren von motorisierten Fahrzeugen (auch E-Bikes) - keine klare Gesetzesgrundlage oder Leitlinien gibt, an denen man sich orientieren kann. Beim Radfahren besteht jedoch aufgrund der nahezu ungeschützten Exposition ein möglicherweise nicht unerhebliches Verletzungsrisiko, sodass man Mensc...
Planung und Sicherheit im Alltag
Menschen mit Epilepsie können Anfallsauslöser und Probleme mit Medikamenten im Urlaub durch gute Planung vermeiden. Sie sollten außerdem den internationalen Epilepsie Notfallausweis (IENA) bei Reisen mitnehmen. Auch Sportarten mit hohem Unfallrisiko bei Anfällen sind mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht oder bei langer Anfallsfreiheit ggf. möglich
Gute Planung eines Urlaubs bzw. einer Reise und eine gezielte Auswahl des Urlaubsorts und der Aktivitäten im Urlaub können bekannte Anfallsauslöser vermeiden. Menschen mit Epilepsie sollten rechtzeitig vor dem Urlaub bzw. der Reise einen Neurologie-Termin vereinbaren und dort z.B. Sind die nötigen Schutzimpfungen und ggf. Bekomme ich eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung oder ein Attest für den Reiseanbieter bzw. die Fluggesellschaft?
Hintergrund: Fluggesellschaften dürfen sich weigern Fluggästen mit Gesundheitsproblemen mitzunehmen, um Zwischenlandungen bei Notfällen vorzubeugen. Nach einer Zwischenlandung wegen eines Status epilepticus kann eine vorher ausgestellte Flugtauglichkeitsbescheinigung ggf.
Medikamente immer in der Originalverpackung mitnehmen, wegen Zollkontrollen und um ggf. Krankenversicherungsschutz im Ausland ist immer wichtig, bei Epilepsie aber besonders. Auskunft gibt die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung. Je nach Anfallsart und -häufigkeit kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Menschen mit erhöhter Anfallswahrscheinlichkeit sollten klären, ob nötige medizinische Versorgung am Urlaubsort gewährleistet ist und ggf. Durchfall vermeiden.
Bei Epilepsie ist es gut, den Internationalen Epilepsie Notfallausweis (IENA) mitzunehmen. Die Interessenvereinigung für Anfallskranke in Köln (IfA Köln), der Verein zur Hilfe Epilepsiekranker e.V. und zwei Epilepsieexperten haben ihn entwickelt, es ist kein amtlicher Ausweis.
Informationen zum Internationalen Epilepsie-Notfallausweis (IENA), zum Anfallskalender und zur Notfallkarte finden Sie bei der Deutschen Epilepsievereinigung unter www.epilepsie-vereinigung.de > Informations-Pool > Anfallsdokumentation/Notfallausweise.
Anfallsrisiko und Sport
Das Anfallsrisiko ist beim Sport und bei sportlich aktiven Menschen normalerweise nicht höher als sonst. Epileptische Anfälle können in vielen Situationen Unfälle verursachen, z.B. bei der Arbeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und auch beim Sport.
Anfallrisiko während des Sports: Bei mehrjähriger Anfallsfreiheit ohne erhöhtes Anfallsrisiko oder Anfällen nur im Schlaf ist es gering. Manche einfach-fokalen Anfälle sind so ungefährlich, dass damit sogar Autofahren sicher möglich ist, Näheres unter Epilepsie > Autofahren. Sie können zwar die Leistungsfähigkeit beim Sport verringern oder zu einer Pause zwingen, sind aber bei den meisten Sportarten ungefährlich. Wer nur Anfälle mit Aura am Anfallsanfang hat kann oft den Sport rechtzeitig vor einem Unfall beenden. Am gefährlichsten sind Grand-Mal-Anfälle (Anfälle mit Sturz, Krämpfen, Zuckungen und Bewusstseinsverlust), die plötzlich und ohne Vorahnung oder Ankündigung kommen.
Sportarten in großer Höhe mit Absturzgefahr, z.B. Sportarten mit hohen Geschwindigkeiten, z.B. Menschen mit Epilepsie müssen abwägen, welche Risiken sie beim Sport eingehen wollen.
Erwachsene mit Epilepsie können Risiken für sich selbst beim Sport eingehen, wenn Ihnen die eigene Lebensqualität wichtiger ist als ihre Sicherheit. Allerdings müssen Sie Fremdgefährdung durch Anfälle während des Sports vermeiden. Diese ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern es drohen auch Schadenersatzforderungen und Strafen. Sportfliegen trotz Anfallsgefahr gefährdet alle an Bord und ggf.
Derzeit gibt es keine Richtlinien, die die Benutzung von Pedelecs, Mofas, E-Bikes bis 25 km/h und E-Scootern durch Menschen mit Epilepsie regeln. Rupprecht Thorbecke (M.A.), Ralf Francois und Günter Krämer haben in einem Übersichtsbeitrag die geltenten Regelungen für die Nutzung der genannten Fahhrzeuge durch Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zusammengefasst und leiten daraus Empfehlungen ab, die bei der diesbezüglichen Beratung berücksichtigt werden sollten.
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