Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.
Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Dazu kommt noch die Mofa-Fahrerlaubnis, die ebenfalls das Fahren von motorisierten Zweirädern erlaubt, aber kein Führerschein im eigentlichen Sinne ist. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Die verschiedenen Führerscheinklassen für Motorräder
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Klasse AM
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.
Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr.
Klasse A1
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen.
Klasse A2
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht. Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen. Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.
Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.
Klasse A
Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen.
Erweiterung von Führerscheinklassen
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Die B196-Regelung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Motorradfahren ist für die meisten Bikerinnen und Biker vor allem eines: echte Leidenschaft. Fahrtwind, Kurven, das unmittelbare Zusammenspiel von Körper und Maschine und das Gefühl von Freiheit machen den besonderen Reiz aus. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.
Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen.
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Einheiten Theorie, 5 Einheiten Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Wichtige Hinweise zur B196-Regelung
- B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar.
- Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
- Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.
Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule. Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Ungefähre Kostenübersicht
| Führerscheinklasse | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 100 € - 150 € |
| Führerscheinklasse AM | mind. 600 € |
| Führerscheinklasse A1 | 1.000 € - 3.000 € |
| Führerscheinklasse A2 | 1.600 € - 3.000 € |
| Führerscheinklasse A | 1.600 € - 3.000 € |
| B196-Fahrerschulung | ca. 600 € |
Weitere Tipps und Informationen
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Ihr habt euch für einen Motorradführerschein entschieden? Dann solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer. Alles was ihr braucht, findet ihr beispielsweise in unserem Shop auf helmexpress.com.
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