Mit steigendem Verkehrsaufkommen wird die Parkplatzsituation immer angespannter. Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde, die Frage, wo man sein Fahrzeug abstellen darf, führt oft zu Diskussionen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind, sollten Sie die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern?
Wo dürfen Motorräder parken?
Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.
Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt. In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.
Darf man mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken?
Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.
In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.
Parken im Parkhaus
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.
Grundsätzlich ist es Motorrad- und Rollerfahrern gestattet, in ein Parkhaus zu fahren, doch übertragen Sie dieses Recht nicht pauschal auf alle Tiefgaragen. Der Betreiber kann die Nutzung für Roller und Motorräder einschränken oder sogar verbieten.
Parkschein und Parkscheibe für Motorräder
Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.
Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.
Auch hinsichtlich Parkschein und Parkscheibe gelten keine Besonderheiten. Stellen Sie Ihren Roller an einem Parkscheinautomaten ab, müssen Sie auch ein Ticket lösen. Dies müssen Sie gut sichtbar am Roller befestigen. Zur Sicherheit sollten Sie den Kontrollabschnitt aufheben. Vielleicht machen Sie auch noch ein Foto vom Parkschein an Ihrem Roller.
Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, sind Sie auch als Motorradfahrer nicht von dieser Verpflichtung entbunden. Eine Parkscheibe können Sie zum Beispiel mit einem Kabelbinder am Roller befestigen. Auch hiervon sollten Sie ein Foto machen. Gegen Scherzbolde, die Ihre Parkzeit mutwillig verstellen, sind Sie leider nicht geschützt.
Bußgelder und Strafen
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Bußgelder für Falschparken mit dem Motorrad
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Bußgelder für verschiedene Parkverstöße:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | 55 | 0 | - |
| Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 70 | 1 | - |
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 | 1 | - |
| Verursachen eines Unfalls | 100 | 1 | - |
Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren. Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.
Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.
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