Die Fahrstreifenbegrenzung, oder durchgezogene Linie, ist allgemein bekannt. Bekannt ist auch, dass eine Begrenzungslinie nicht - auch nicht teilweise - überfahren werden darf. Weniger bekannt ist allerdings, dass eine durchgezogene Linie nicht zwingend auch ein Überholverbot bedeutet.
Die Bedeutung der durchgezogenen Linie
Die durchgehende bzw. durchgezogene Linie hat verschiedene Funktionen im Straßenverkehr. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer. In der Anlage 2 der StVO wird die durchgezogene Linie thematisiert. Die, unter dem Verkehrszeichen 295 bekannte, durchgezogene Linie besitzt in der StVO die laufende Nummer (Abk.: lfd. Nr.) 68.
Eine durchgezogene ununterbrochene Linie grenzt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn ab. In der Folge darf nur rechts von ihr gefahren werden und ein Überholen ist nur innerhalb der abgegrenzten Fahrbahnhälfte zulässig. Die andere, abgegrenzte Fahrbahnhälfte darf hierfür nicht in Anspruch genommen werden (OLG München, Endurteil v. 15.03.2019, Az. 10 U 2655/18).
Rechtswirksamkeit der Fahrstreifenbegrenzung
Da Verkehrszeichen und damit d.h. auch Fahrbahnmarkierungen (vgl. § 39 Abs. 5 S. 1 StVO), so gestaltet sein müssen, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind, entfaltet eine durchgezogene Linie nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie auch mit einem beiläufigen Blick erkennbar ist (LG Offenburg, Urt. v. 21.09.2020, Az. ).
Überholverbot und Ausnahmen
Das Vorhandensein einer durchgezogenen Linie bedeutet für sich alleine noch kein Überholverbot im Rechtssinne. Dessen ungeachtet dient eine durchgezogene Linie sowohl dem Schutz des entgegenkommenden als auch des nachfolgenden Verkehrs.
Innerhalb der abgegrenzten Fahrbahnfläche ist das Überholen erlaubt. Es darf nur dann überholt werden, wenn der vorgeschriebene Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern dabei nicht unterschritten wird. Bei einer engen Fahrbahn kann eine durchgezogene Linie daher als „faktisches Überholverbot“ gewertet werden (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1987, Az. ).
Faktisches Überholverbot
Wo eine durchgezogene Linie zum Überholen überfahren werden muss, führt ihr Vorhandensein - nicht nur bei unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen oder beengten Straßen zu einem faktischen Überholverbot. Auch wenn eine durchgezogene Linie als solche nicht mit einem Überholverbot gleichgesetzt werden kann, leitet die Rechtsprechung aus ihrem Vorhandensein sowohl eine Schutzfunktion für vorausfahrende als auch für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ab.
So müssten z.B. vorausfahrende Verkehrsteilnehmer auf engen Fahrbahnen nicht damit rechnen, dass ein nachfolgender Fahrer sich verkehrswidrig verhält und zum Überholen ansetzt, wenn die durchgezogene Linie hierzu überfahren werden muss. Dies gilt insbesondere bei unklarer Verkehrslage, wenn nach allen gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht gerechnet werden darf (s.a. OLG Düsseldorf, Beschl. 30.10.1995, Az. 5 Ss (OWi) 345/95 - (OWi) 157/95 I); Beschl. v. 30.03.1994, Az. 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I).
Wer in einer Kolonne, z.B. hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug fährt, darf - ungeachtet des faktischen Überholverbots - daher insbesondere dann nicht zum Überholen ausscheren, wenn unklar ist, wie sich der Fahrer eines vorausfahrenden Fahrzeugs verhalten und was er als nächsten Schritt unternehmen wird (OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013, Az. ).
Das Zeichen 295, also die Fahrstreifenbegrenzung, steht für sich allein. Es benötigt kein weiteres Verkehrszeichen, was Ihnen das Überholverbot anzeigt.
Überholen von Fahrradfahrern
Bei breiten Fahrstreifen ist es möglich, Fahrradfahrer bei einer durchgezogenen Linie zu überholen. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m innerorts bzw. 2 m außerorts eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen ausreichend Abstand zu Radfahrenden einhalten. Egal ob gestrichelte oder durchgezogene Linie auf der Straße: Innerorts gilt beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts mindestens zwei Meter.
Schutzstreifen sind an der gestrichelten Linie zu erkennen, Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie. Fahrzeuge dürfen auf Radfahrstreifen sowie auf Schutzstreifen weder parken noch halten. Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren - etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Bußgelder und Strafen
Das einfache Überfahren der durchgezogenen Linie, d.h. der Fahrstreifenbegrenzung, wird mit 10 Euro geahndet. Kommt es zu einem Unfall, sind 35 Euro fällig.
Wer in einer solchen Situation zum Überholen ansetzt und in einen Unfall verwickelt wird, kann wegen verkehrswidrigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen, § 41 StVO, belangt werden. Haftungsrechtlich muss er sich ein entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen und bleibt im Zweifel auf einem Teil des Schadens sitzen.
Der Bußgeldkatalog in puncto durchgezogene Linie sieht zum Teil empfindliche Strafen für das Überfahren vom Fahrstreifen vor. So kann das verbotswidrige Überholen bei durchgezogener Linie sogar 300 Euro kosten. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg fällig. Das Fahrverbot von einem Monat droht immer dann, wenn Sie beim Überholen einen anderen Teilnehmer im Straßenverkehr gefährden oder einen Unfall verursachen.
Sollten Sie links abbiegen und dabei die durchgezogene Linie überfahren, beträgt das Bußgeld 30 Euro. Nicht nur das Überfahren einer Straße, auf der sich eine durchgezogene Linie befindet, kostet ein Bußgeld. Wer die durchgezogene Linie bzw. den Abstand zum Fahrstreifen nicht einhält, muss mindestens 15 Euro zahlen.
Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Bei Verstoß gegen das Überholverbot (Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen) handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Andere Verstöße im Zusammenhang mit der durchgezogenen Mittellinie, wie zum Beispiel das Überfahren der Linie zwecks Linksabbiegens, haben keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Bußgeldkatalog: Durchgezogene Linie überfahren
Ein Bußgeld droht beim unerlaubten Überfahren: Eine durchgezogene Linie zieht mindestens eine Sanktion von 10 Euro nach sich, wenn sie mit einem Fahrzeug teilweise oder ganz überfahren wird. Beim Überholen erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 30 Euro. Kommt es zur Gefährdung oder Behinderung anderer, erhöhen sich die Sanktionen drastisch.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine durchgezogene Linie nicht grundsätzlich ein Überholverbot darstellt, aber in vielen Situationen faktisch dazu führt. Beim Überholen von Fahrradfahrern muss stets ein ausreichender Abstand eingehalten werden, ohne die Fahrstreifenbegrenzung zu überfahren.
FAQ: Durchgezogene Linie auf der Fahrbahn
- Haben durchgezogene Linien auf der Straße eine Bedeutung? Ja, es handelt sich dabei um ein Verkehrszeichen (Zeichen 295), das nicht überfahren werden darf. Es signalisiert den Fahrern ein Überholverbot.
- Welche Regeln sind noch mit einer solchen Linie verbunden? Fahrer müssen sich stets rechts von der Linie halten. Das Parken auf der Straße ist verboten, wenn der Abstand zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie geringer als drei Meter wäre.
- Welche Sanktionen drohen beim Überfahren einer durchgezogenen Linie? Beim bloßen Überfahren kommen 10 Euro Verwarnungsgeld auf den Fahrer zu, beim Überholen mindestens 30 Euro. Im Falle einer Gefährdung oder Bedrohung erhöhen sich die Bußgelder und es kommen Punkte in Flensburg hinzu.
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