Immer mehr Motorradfahrer und Autofahrer dokumentieren ihre Touren mit Actioncams oder Dashcams - sei es zur Absicherung im Falle eines Unfalls oder zur Erinnerung an besondere Momente. Doch was in einem Land selbstverständlich erscheint, kann im anderen Land schnell teuer oder sogar strafbar werden. Gerade die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, etwa nach dem Urlaub, birgt zusätzliche Risiken. Die Regelungen zur Nutzung von Dashcams und Actioncams sind in Europa uneinheitlich und können sich sogar von Nachbarland zu Nachbarland drastisch unterscheiden. In anderen Ländern ist die Nutzung zwar möglich, doch nur unter strengen Auflagen.
Dashcams erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie bei Verkehrsunfällen wertvolle Beweise liefern können. Doch wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Dashcams
Ja, Dashcams sind in Deutschland erlaubt, sowohl für Autos als auch für Motorräder. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch strenge Datenschutzbestimmungen. Die Aufnahmen dürfen nur kurz und anlassbezogen erfolgen. Das heißt, die Kamera darf nur bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation aufzeichnen. Eine permanente Aufnahme und Speicherung ohne konkreten Anlass ist unzulässig und verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen.
Dashcams und Datenschutz
In Deutschland darf allerdings niemand gegen seinen Willen gefilmt werden. Ebenso wenig ist es erlaubt, Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt ins Internet zu stellen oder anderweitig zu veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Für Datenschützer ist deshalb vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Anlassbezogen bedeutet dabei, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt.
Die Beobachtung mit Videokameras ist zudem nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Darüber hinaus ist beim Einsatz von Dashcams im Fahrzeug problematisch, dass die Verwenderin oder der Verwender ihren Informationspflichten gegenüber den Aufgenommenen im fließenden Verkehr nicht nachkommen können. Dies stellt zusätzlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Bei der stationären Videoüberwachung z.B. von Firmengebäuden erfolgt diese notwendige Information mit gut lesbaren Schildern. Dies geht bei der Autofahrt nicht.
Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel
Aufnahmen von Dashcams können vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen zulässig sind, auch wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung, ob das Gericht die Aufnahmen anerkennt.
Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17). Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden.
Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung. Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter.
Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.
Datenschutz und Privatsphäre
Beim Einsatz einer Dashcam ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer respektiert wird. Die Aufnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen ins Internet gestellt werden. Zudem darf die Dashcam nur den eigenen Fahrzeugbereich und die unmittelbare Umgebung aufzeichnen.
Tipps zur Einhaltung des Datenschutzes
- Loop-Funktion nutzen: Verwenden Sie eine Dashcam mit Loop-Funktion, die alte Aufnahmen automatisch überschreibt, wenn kein Unfall oder besondere Situation vorliegt.
- G-Sensor aktivieren: Der G-Sensor erkennt plötzliche Bewegungen, wie bei einem Unfall, und speichert diese spezifischen Aufnahmen.
- Datenschutzhinweise beachten: Informieren Sie Mitfahrer und Personen in Ihrem Umfeld, dass eine Dashcam installiert ist.
- Verzicht auf dauerhafte Aufnahmen: Stellen Sie sicher, dass die Dashcam nur während der Fahrt und bei relevanten Ereignissen aufzeichnet.
- Keine Veröffentlichung: Teilen Sie Aufnahmen nicht öffentlich ohne die Zustimmung aller beteiligten Personen.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Änderungen und Anpassungen im Datenschutzrecht.
Wann Bußgelder drohen
Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig wird.
Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt. In Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt.
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Besondere Vorschriften für Motorrad-Dashcams
Für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Bei der Verwertung von Aufzeichnungen gelten daher dieselben Bestimmungen und Einschränkungen wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Besondere Vorschriften, wie und wo eine Dashcam am Fahrrad angebracht werden muss, gibt es nicht. Es ist aber sicherzustellen, dass die Kamera stabil sitzt (dies gilt auch bei einer Befestigung am Helm) und zudem die Sicht nicht beeinträchtigt.
Dashcam-Nutzung im Ausland
Auch im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams. Man kann deshalb nie sicher ausschließen, dass es im Einzelfall zur Verhängung eines Bußgeldes oder der Beschlagnahme einer Dashcam kommt.
Einige Beispiele für die Nutzung von Dashcams in anderen Ländern:
- Bosnien-Herzegowina: Grundsätzlich unproblematisch.
Empfehlenswerte Dashcams für Motorradfahrer
Motorrad-Dashcams sollen insbesondere bei Unfällen für eine klare Schilderung des Hergangs sorgen. Sie liefern datenschutzkonforme Aufnahmen, die bei einem Unfall für Klarheit sorgen können.
Was die Kamera erfüllen muss und was gefilmt werden darf:
- Die Kamera muss eine Loop-Funktion haben, um gesetzeskonform zu sein.
- Die Kamera muss stabil mit dem Fahrzeug verbunden sein, damit sie bei einem Aufprall nicht vom Motorrad fliegt.
Hier sind einige Dashcam-Modelle, die für Motorradfahrer interessant sind:
- Vsysto Dashcam Motorrad: Zum Vsysto Motorrad-Dashcam-System zählen gleich zwei Objektive für vorne und hinten mit einem Aufnahmewinkel von jeweils 130 Grad. Über einen Schalter lassen sich die Aufnahmen mit Full HD 1080 P starten und abbrechen. Per Wi-Fi lassen sich die Videos auf das Smartphone übertragen und weiterverarbeiten.
- Vantrue F1 Dashcam Motorrad 4k: In 4K nimmt die Vantrue F1 Dashcam Fahrgeschehen von vorne und hinten auf. Zwei Kameras (Dual-Kameras) mit 1080 p bieten zudem eine Kollisionserkennung, Nachtsicht und Umfeldaufnahmen. Die Steuerung erfolgt über einen Schalter am Lenkrad, Videos lassen sich über eine Wi-Fi-Verbindung aufs Smartphone übertragen und selbst bei schlechten Lichtverhältnissen wirken die meisten Bilder mit dem Starvis-Sensor von Sony klar und deutlich.
- Midland Bike Guardian Pro Dashcam: Die Bike Guardian Pro von Midland filmt in 2K-Auflösung und zeichnet das Geschehen in einer Schleife auf. Die wetter- und wasserfeste Kamera im Aluminiumgehäuse lässt sich mit wenigen Handgriffen an Lenker, Helm oder Gepäckträger befestigen.
- Mio MiVue M820WD Motorradkamera: Die Mio MiVue M820WD zeichnet dank zweier Kameras zugleich an Front und Heck auf, und zwar in Full HD-Auflösung, mit einem Weitwinkelobjektiv von je 135 Grad. Videos lassen sich per Wifi auf dem Smartphone sichern. Sogar ein GPS-Modul und ein Zeitraffer-Modus sind mit an Bord.
Neben Dashcams, die hauptsächlich für Unfallaufnahmen konzipiert sind, gibt es auch jede Menge sogenannter Actioncams für Motorradfahrer:innen auf dem Markt. Bei diesen Kameras steht oft eine beeindruckende Bildqualität an erster Stelle, da hier besonders schöne und faszinierende Aufnahmen der Fahrten gemacht werden sollen. So kann man immer wieder mit dem Video als Souvenir an kurvenreiche Strecken und malerische Landschaften zurückdenken - zumindest in der Theorie. Denn dauerhaftes, anlassloses Filmen im öffentlichen Raum verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht.
Hier sind einige Actioncams, die fürs Motorrad geeignet sind:
- Wolfang GA100 Action Cam 4K: Mit der Wolfang GA100 Action Cam lässt sich nicht nur das Geschehen auf dem Motorrad aufzeichnen. Auch Sequenzen bei anderen Sportarten lassen sich mit der Actioncam filmen. Die Kamera steckt in einem wasserdichten Gehäuse und bietet einen EIS-Bildstabilisator, das Objektiv nimmt mit 170 Grad die Fahrt und auch in Loops auf.
- DJI Osmo Action 4: Eine weitere Actioncam auch für Motorradfahrer:innen ist die DJI Osmo Action 4. Die kompakte Kamera bietet bis zu 2,5 Stunden konstante Aufnahmen, der Akku soll auch bei Kälte (bis -20 °C) eine ähnliche Laufleistung bieten. Die UHD-Videoqualität wird durch 4K-Auflösung und 120 fps erreicht. Dazu kommen verschiedene Stabilisator-Funktionen, etwa für einen ebenen Horizont oder weniger Wackler.
- Insta360 X4: Insta360 X4 bringt 360°-Kameras im Jahr 2024 auf das nächste Level. Nimm ein Foto auf oder starte die Aufnahme mit einer schnellen Geste. Die X4 hat ihre Akkukapazität auf gewaltige 2290 mAh erhöht! Damit bekommst du 135 Minuten Aufnahmezeit bei 5,7K 30 fps, also satte 67 % mehr als bei der X3!
Wo wird eine Motorrad-Dashcam befestigt?
Eine Motorrad-Dashcam lässt sich an verschiedenen Stellen am Motorrad befestigen. Das kann hinter der Cockpitscheibe sein, am Lenker, auf der Sitzbank oder als Brust-Kamera an der Motorradkombi. Die Montage am Helm ist hingegen verboten. Wichtig ist jedoch, dass die Kamera fest und sicher am Motorrad befestigt wird. Sie darf nicht bei einem Unfall umherfliegen, sollte aber trotzdem das Verkehrsgeschehen vorne und im Idealfall auch hinten aufzeichnen.
Wie bedient man eine Motorrad-Dashcam?
Im Idealfall lässt sich eine Motorrad-Dashcam einfach mit Motorrad-Handschuhen bedienen, also an- oder wieder ausstellen. Einige Modelle werden direkt am Gehäuse bedient, andere wiederum bieten eine Fernbedienung, die sich am Lenker befestigen lässt. In der Regel genügt es, das Gerät vor der Fahrt anzuschalten und nach der Fahrt wieder abzuschalten. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Loop-Funktion wird dabei kein Speicherplatz verbraucht.
Was sind die Unterschiede zu einer Auto-Dashcam?
Im Gegensatz zu einer Auto-Dashcam muss eine Motorrad-Dashcam wind- und wetterfest sein. Heißt: Bei Wind und Regen muss die Kamera funktionieren und darf keinen Schaden erleiden. Auto-Dashcams werden hingegen im Auto montiert und sind dadurch vor Witterungseinflüssen geschützt.
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