Sie möchten mit dem Fahrrad verreisen und die Deutsche Bahn (DB) nutzen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Tipps, um Ihre Reise entspannt und problemlos zu gestalten.
Grundvoraussetzungen für die Fahrradmitnahme
Haben Sie bereits eine Fahrkarte? Denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Die Fahrradkarte muss über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte und gilt in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung.
Buchung von Fahrradkarten und Stellplatzreservierungen
Sie können die Stellplatzreservierung und die Fahrkarte an allen bekannten Verkaufsstellen buchen - mit Ausnahme der DB Automaten. Sie bekommen dann Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt. Sie können sich auch an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden. Wenden sich direkt an die Service-Rufnummer 030 586020900 oder an unsere DB Reisezentren. Sie können Ihre Fahrradkarten nicht online buchen.
Sie können die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen. Buchen Sie am besten online oder in der App. So sehen Sie schnell Verbindungen, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind. Alternativ können Sie auch in einem DB Reisezentrum in Ihrer Nähe oder über die Servicenummer 030 2970 buchen. Die Reiseverbindung finden Sie auch in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator. Sie finden dort auch Umsteigeverbindungen. Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist. Hinweis: Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner).
Welche Fahrradtypen sind erlaubt?
Wenn du mit dem Fahrrad reisen möchtest, stellt sich schnell die Frage: Darf ich mein Rad überhaupt mit in den Zug nehmen? In den meisten Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn sowie bei vielen europäischen Bahnunternehmen sind normale Fahrräder mit Standardmaßen grundsätzlich zugelassen. Klapp- und Falträder gelten in der Regel sogar als Handgepäck und dürfen meist kostenfrei mitgeführt werden - vorausgesetzt, sie sind zusammengefaltet.
Anders sieht es bei E-Bikes, Lastenrädern oder Tandems aus: Diese benötigen meist eine spezielle Fahrradkarte und sind je nach Zugtyp und Platzangebot nicht immer erlaubt. Gerade im Fernverkehr (z. B. ICE) ist eine Reservierung Pflicht - und selbst dann kann es vorkommen, dass bestimmte Fahrradtypen nicht transportiert werden können. Wichtig ist daher: Informiere dich vorab über die zugelassenen Fahrradtypen und die genauen Bedingungen, damit du unterwegs keine böse Überraschung erlebst.
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. Pedelec).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können.
Zusammengelegte Fahrräder können in den DB-ÖBB-Kooperationszügen zwischen München und Norditalien (z.B. nach/von Verona, Venedig, Bologna) über Österreich mitgenommen werden, wenn sie die Maße 90x60x40 cm einhalten. Diese Räder sind unverpackt, wie Handgepäck über oder unter dem Sitz bzw. Ein zusammengelegtes Fahrrad mit größeren Maßen gilt als kostenpflichtiges Fahrrad. Dies kann mit Fahrradkarte sowie einer Stellplatzreservierung mitgenommen werden.
Was kostet die Fahrradmitnahme im Zug?
Die Preise für die Fahrradmitnahme im Zug sind nicht überall gleich - sie hängen davon ab, mit welchem Zug du fährst und in welchem Bundesland du unterwegs bist. Im Nah- und Regionalverkehr (z. B. RE, RB oder S-Bahn) brauchst du meist eine Fahrradtageskarte für 7 Euro. In manchen Bundesländern darfst du dein Rad zu bestimmten Zeiten sogar kostenlos mitnehmen - zum Beispiel abends oder an Wochenenden. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Region, deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf die Bestimmungen deines Bundeslands.
Im Fernverkehr (z. B. ICE oder IC) liegt der Preis je nach Entfernung und Buchungszeitpunkt zwischen 7,99 Euro und 14,99 Euro. Für internationale Fahrten gilt meist ein Startpreis von mindestens 7,99 Euro.
Unser Tipp: Buche rechtzeitig, um dir einen Stellplatz zu sichern und entspannt mit deinem Fahrrad loszufahren - ganz ohne Stress.
Wie buche ich die Fahrradmitnahme bei der DB?
Die Fahrradmitnahme im Zug kannst du ganz einfach online, in der DB Navigator App oder im Reisezentrum buchen. Gib bei der Verbindungssuche einfach an, dass du ein Fahrrad mitnehmen möchtest - so siehst du nur Züge, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind.
Im Fernverkehr (z. B. ICE, IC oder EC) benötigst du zusätzlich zur Fahrkarte eine Stellplatzreservierung, die automatisch vorgenommen wird, wenn du die Option „Fahrrad“ auswählst. Achte auf das Fahrradsymbol in der Verbindungsauswahl: Ein rotes Symbol bedeutet, dass keine Plätze mehr verfügbar sind.
Im Nahverkehr ist keine Reservierung nötig. Hier reicht eine Fahrradtageskarte, die du flexibel vor der Fahrt kaufen kannst. Trotzdem empfiehlt es sich, die Platzsituation im Auge zu behalten, besonders während der Stoßzeiten.
Hinweis: BahnCard 100-Inhaber benötigen eine kostenlose Stellplatzreservierung - buchbar unter 030 586020900 oder im DB Reisezentrum. Gruppen ab 6 Personen buchen bitte telefonisch unter 030 2970 oder direkt vor Ort.
Fahrradmitnahme im Fernverkehr
Im Fernverkehr (z. B. ICE, IC oder EC) ist die Fahrradmitnahme einfach, erfordert jedoch einige Vorbereitungen. Um dein Fahrrad mitzunehmen, benötigst du sowohl eine Fahrradkarte als auch eine Stellplatzreservierung. Diese kannst du direkt bei der Online-Buchung auswählen.
- Reservierung erforderlich - ohne Stellplatzreservierung kann dein Fahrrad nicht mitgenommen werden.
- Fahrradstellplätze sind begrenzt - die Plätze sind schnell ausgebucht, besonders in der Hauptreisezeit.
- Spezielle Wagen für Fahrräder - achte auf das Fahrradsymbol bei der Verbindungsauswahl, um den richtigen Wagen zu finden.
Tipp: Plane rechtzeitig und prüfe alternative Verbindungen, falls der gewünschte Fernzug ausgebucht ist. Manchmal sind auch Intercity-Züge mit speziellen Fahrradabteilen verfügbar, z. B. im IC2 mit Einzelstellplätzen.
Fahrradmitnahme im Nahverkehr
Im Nahverkehr (RE, RB, S-Bahn) ist die Fahrradmitnahme meistens einfach und kurzfristig möglich - ideal für spontane Ausflüge oder den täglichen Arbeitsweg. Es gibt jedoch einige Dinge, die du beachten solltest.
- Keine Stellplatzreservierung notwendig - Du benötigst keine Stellplatzreservierung, was dir viel Flexibilität gibt.
- Fahrradtageskarte - Du brauchst in der Regel eine Fahrradtageskarte, die deutschlandweit gültig ist, oft bis 3 Uhr am nächsten Tag.
- Kostenlose Mitnahme in bestimmten Zeiten - In einigen Bundesländern kannst du dein Fahrrad zu bestimmten Zeiten kostenlos mitnehmen, z. B. an Wochenenden oder nach 9 Uhr unter der Woche.
- Überfüllte Züge - Wenn Züge überfüllt sind, kann es sein, dass die Mitnahme deines Fahrrads verweigert wird, besonders während der Stoßzeiten oder an Feiertagen.
Tipp: Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, vermeide stark frequentierte Verbindungen, vor allem während des Pendlerverkehrs. Eine flexible Alternative ist ein Klapprad, das du als Gepäck mitnehmen kannst und das keinen Stellplatz benötigt.
Gruppenreisen mit dem Fahrrad im Zug
Wenn du mit einer Gruppe und Fahrrädern reist, gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest. Im Fernverkehr ist die Fahrradmitnahme immer reservierungspflichtig. Gruppen bis 5 Personen können ganz bequem online oder in der DB Navigator App buchen. Für Gruppen ab 6 Personen ist eine Buchung nur über die DB Verkaufsstellen oder telefonisch unter 030 2970 möglich.
Im Nahverkehr musst du Gruppen mit mehr als 5 Fahrrädern spätestens 7 Tage vor der Reise anmelden. Denk daran, dass es keine Garantie für die Mitnahme gibt, vor allem bei stark frequentierten Zügen. Plane also im Voraus und sorge für eine entspannte Fahrt!
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5 Tipps zur Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn
- Reserviere rechtzeitig: Für die Mitnahme von Fahrrädern ist oft eine Reservierung notwendig, vor allem bei Fernverkehrszügen (ICE, IC und EC). Die Plätze sind begrenzt, daher ist es sinnvoll, so früh wie möglich zu buchen - besonders in den Sommermonaten oder an Wochenenden.
- Informiere dich über Fahrradkarten: Neben dem Ticket für dich selbst, brauchst du eine Fahrradkarte. Im Nahverkehr (RE, RB, S-Bahn) gibt es spezielle Fahrradkarten für den Tag, die oft günstiger sind. Im Fernverkehr gibt es eine Gebühr zwischen 7,50 Euro und 12,90 Euro für das Fahrrad.
- Richtige Zugwahl im Nahverkehr: Viele Nahverkehrszüge sind besonders fahrradfreundlich. Regionalzüge (RE, RB) und S-Bahnen haben häufig Waggons mit großen Mehrzweckbereichen, wo Fahrräder abgestellt werden können. Schau auf den Zugplan und achte darauf, welche Waggons für Fahrräder vorgesehen sind.
- Fahrrad gut sichern: Achte darauf, dein Fahrrad gut zu sichern, da der Platz in Mehrzweckabteilen oft begrenzt ist und es bei vielen Rädern eng wird. Nutze zur Sicherheit einen Spanngurt oder Ähnliches, um das Rad zu fixieren und Schäden durch Wackeln oder Umfallen zu vermeiden.
- Reisezeiten planen: Versuche, Stoßzeiten zu vermeiden. Morgens und abends sind die Züge oft voll. Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich.
Weitere wichtige Hinweise
- Sie können Klappräder sicher in den Gepäckregalen und Mehrzweckbereichen unterbringen. Achten Sie darauf, Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher freizuhalten.
- Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. müssen freigehalten werden.
- An den Fahrradstellplätzen gibt es keinen Schließmechanismus.
- Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Gilt als Traglast. Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) verwenden.
- Nein, die DB-Fahrradkarte ist in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen nicht gültig.
- Ob es "stehende" oder "hängende" Fahrradhalterungen gibt, hängt von der Baureihe des Zuges ab. Die Reiseberater:innen können das für Sie prüfen.
- Sie können Fahrradkarten grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umtauschen oder erstatten. Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden. Wenn Sie die Fahrradkarte zusammen mit einer Fahrkarte für die reisende Person kaufen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte (z. B. Sparpreis).
- Nein, generell ist das nicht notwendig. Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus. Befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. die Stellplatzreservierung.
- Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei.
- Sie dürfen Ihr Fahrrad nur in einem Fernverkehrszug mitnehmen, wenn Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Fahrkarte mit Stellplatzreservierung vorzeigen können. Haben Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zum Ticket hinzugebucht? Sie haben Ihre online gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung nicht dabei? Sie können sie erneut online abrufen.
- Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern.
- Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse. Sie können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet.
- Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung.
- Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes.
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