DDR Führerschein Motorrad Bestimmungen: Ein umfassender Überblick

Die Fahrerlaubnis aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wirft auch nach der Wiedervereinigung Deutschlands Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Gültigkeit und den Bestimmungen für Motorradführerscheine. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die relevanten Aspekte.

Gültigkeit und Umtausch des DDR-Führerscheins

Ein DDR-Führerschein ist grundsätzlich weiterhin gültig. Allerdings müssen Inhaber den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 in einen EU-Führerschein umtauschen. Diese Frist gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Es gibt gestaffelte Umtauschfristen, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden:

  • Geboren vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geboren 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geboren 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geboren 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geboren ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2033

Der Umtausch ist keine Pflicht, aber ratsam, da der DDR-Führerschein nicht in allen Ländern anerkannt wird. Es besteht die Möglichkeit, den alten DDR-Führerschein als Andenken zu behalten, er wird jedoch beim Umtausch entwertet.

Fahrerlaubnisklassen in der DDR

In der DDR gab es unterschiedliche Führerscheinklassen, die sicherstellten, dass der Fahrer die notwendigen Qualifikationen für das jeweilige Fahrzeug besaß. Bis 1982 wurden die Klassen überarbeitet und neue hinzugefügt. Ab 1982 wurden Buchstaben zur Kennzeichnung verwendet.

Die DDR-Fahrerlaubnis war bis 1982 ein graues Heftchen im Personalausweisformat. Bei Verkehrsverstößen konnten Polizeibeamte Stempel in den Führerschein eintragen. Nach fünf Stempeln wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Motorradfahren mit DDR-Führerschein

Inhaber eines DDR-Führerscheins sollten genau wissen, welchen aktuellen Klassen ihre Fahrerlaubnis entspricht. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gelten unterschiedliche Bestimmungen. Besonders wichtig sind die Schlüsselnummern, die bei den aktuellen Entsprechungen vermerkt sind.

Ein DDR-Führerschein der Klasse B entspricht beispielsweise unter anderem der aktuellen Klasse A. Diese gilt normalerweise für Motorräder unbeschränkter Leistung. Bei einer DDR-Fahrerlaubnis greifen jedoch zusätzlich die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04.

Sonderregelungen für Kleinkrafträder

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe), die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 8 FeV).

Besitzer einer Simson profitieren von einer Sonderregelung im Einigungsvertrag. Die Simsons sind mit 50 Kubikmetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen, ohne dass sich das auf die Führerscheinklasse auswirkt.

Tuning und Manipulationen

Simsons lassen sich vergleichsweise einfach tunen und könnten mit relativ wenig Aufwand auf 90 km/h hochgeschraubt werden. Das kann aber schwerwiegende Folgen haben.

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit gestoppt wird und sein Moped auch noch frisiert hat, bekommt Ärger. Zum einen wegen zu schnellen Fahrens, zum anderen kann es zu Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen.

Die Klasse 3 und ihre Entsprechungen

Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren. Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt.

Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt. Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen.

Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR. Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt.

Motorradfahren mit Klasse 3

Wie ein Blick in die Tabelle verrät, ist es möglich, Motorrad zu fahren mit dem Klasse-3-Führerschein. Insbesondere Führerscheinbesitzer von vor 1954 können dabei auf eine Vielzahl von aktuellen Entsprechungen zurückgreifen. Hier werden neben den Klassen AM und A1 auch die Klassen A und A2 übertragen. Der kleinste Motorrad-Führerschein ist bei Klasse 3 allerdings immer enthalten, unabhängig vom Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis. Dieser Rollerführerschein AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Klasse A1 eingetragen.

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