Kosten für TÜV und Hauptuntersuchung (HU) beim Motorrad

Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Doch welche Kosten entstehen dabei? Hier finden Sie alle Informationen zu Gebühren und Kosten beim TÜV und anderen Prüfdiensten.

Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Wer ist zuständig?

Die "normale" Hauptuntersuchung kostet im Durchschnitt 90 Euro, doch meist ist eine Kombination von HU und AU sinnvoll. Schließlich fällt beides in der Regel gleichzeitig an. Dabei ergeben sich Kosten von rund 150 Euro.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also.

Der Markt für die HU ist liberalisiert, das heißt Prüfen darf nicht nur der TÜV, sondern auch Dekra, GTÜ oder die KÜS. Jede:r akkreditierte Sachverständige einer dieser amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (ÜO) darf die HU anbieten und den Preis dafür frei kalkulieren. Die Preisdifferenzen zwischen den unterschiedlichen technischen Prüfstellen fallen aber nicht allzu groß aus.

Kostenübersicht

Wie viel die Prüfinstitute TÜV Nord, TÜV Süd und der TÜV Hessen für Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) beim Pkw und Kraftrad verlangen, haben wir euch in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt.

BundeslandPrüforganisationHU für Pkw (inkl. AU)HU für Kraftrad (inkl. AU)
Baden-WürttembergTÜV Nord158,00 €91,00 €
Baden-WürttembergTÜV Süd158,00 €75,10 €
BayernTÜV Nord156,00 €91,00 €
BayernTÜV Süd158,00 €75,10 €
BerlinTÜV Nord156,00 €91,00 €
BerlinTÜV Süd155,00 €91,00 €
BrandenburgTÜV Nord156,00 €91,00 €
BrandenburgTÜV Süd155,00 €91,00 €
BremenTÜV Nord162,10 €75,90 €
BremenTÜV Süd161,00 €91,00 €
HamburgTÜV Nord159,90 €93,00 €
HamburgTÜV Süd157,50 €75,10 €
HessenTÜV Nord161,00 €91,00 €
HessenTÜV Hessen162,00 €75,20/99,00* €
Mecklenburg-VorpommernTÜV Nord160,50 €93,00 €
Mecklenburg-VorpommernTÜV Süd155,00 €91,00 €
NiedersachsenTÜV Nord162,10 €75,90 €
NiedersachsenTÜV Süd158,00 €91,00 €
Nordrhein-WestfalenTÜV Nord163,60 €75,90 €
Nordrhein-WestfalenTÜV Süd161,00 €91,00 €
Rheinland-PfalzTÜV Nord161,00 €90,00 €
Rheinland-PfalzTÜV Süd161,00 €91,00 €
SaarlandTÜV Nord161,00 €90,00 €
SaarlandTÜV Süd161,00 €91,00 €
SachsenTÜV Nord157,50 €89,50 €
SachsenTÜV Süd158,00 €91,00 €
Sachsen-AnhaltTÜV Nord160,50 €93,00 €
Sachsen-AnhaltTÜV Süd155,50 €91,00 €
Schleswig-HolsteinTÜV Nord159,90 €75,90 €
Schleswig-HolsteinTÜV Süd155,50 €91,00 €
ThüringenTÜV Nord155,00 €90,00 €
ThüringenTÜV Süd143,00 €87,00 €
alleKÜSauf Anfrage (ca. 150 - 160 €)auf Anfrage (ca. 85 - 90 €)
alleDEKRAauf Anfrage (ca. 140 - 155 €)auf Anfrage (ca. 65 - 80 €)
alleGTÜauf Anfrage (ca. 150 - 160 €)auf Anfrage (ca. 65 - 92 €)

Stand: Februar 2025, alle Angaben ohne Gewähr

Hinweis: Bei Dekra und GTÜ erhaltet ihr den Preis lediglich auf Anfrage. Auch viele Werkstätten bieten die Untersuchungen an. Es kann sich also lohnen zum Vergleich bei euren lokalen Werkstätten und Prüfstellen anzurufen.

Was wird geprüft?

Alle zwei Jahre werden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die Verkehrssicherheit, der vorschriftsmäßige Zustand und die Umweltverträglichkeit Ihres Motorrads geprüft. Zum Prüfumfang gehören sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme, die Abgas- und Lärmemissionen im Rahmen der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) sowie auch vorgenommene technische Änderungen.

Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet. Bei Modellen ohne ABS müssen die Räder bei etwa 30 km/h bis zur Blockiergrenze bremsen. Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. ABE)?
  • Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen.
  • Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Fristen beachten

Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes.

Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.

Was passiert bei Mängeln?

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen.

Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Tipps zum Sparen

  • Mängelcheck durchführen: Um unnötige Kosten durch eine HU-Nachprüfung bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS anlässlich der Hauptuntersuchung zu vermeiden, ist ein kurzer Fahrzeug-Check vor der Prüfung unbedingt zu empfehlen.
  • Überziehungskosten vermeiden: Wer mehr als zwei Monate "drüber" ist, muss bei Polizeikontrollen nicht nur mit Ordnungs- oder Bußgeldern rechnen, sondern bekommt bei der HU auch einen Aufschlag berechnet, da die Prüfer:innen genauer hinsehen müssen.

Zusatzgebühren und Strafen bei Überziehen der HU-Frist

Außer bei Neuwagen steht nach 24 Monaten die nächste Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS an. Nach Ablauf der Frist haben Fahrzeugbesitzer:innen zwei Monate Zeit, um den Termin wahrzunehmen. Überziehen Autofahrende mehr als zwei Monate, prüfen die Ingenieur:innen das Fahrzeug zudem genauer und berechnen für den Mehraufwand einen Aufschlag von 20 Prozent.

Zusätzlich zu den erhöhten Kosten für die verspätete HU-Prüfung gibt es auch gestaffelte Bußgelder für das Überziehen der HU-Frist (Stand: Februar 2025):

  • Überziehung um mehr als 2 Monate: Verwarnungsgeld von 15 Euro
  • Überziehung um mehr als 4 Monate: Bußgeld von 25 Euro
  • Überziehung um mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

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