Die Bedeutung des "letzten Radfahrers": Eine Analyse des Radfahrer-Prinzips im Kontext sozialer Dynamiken

Das Radfahrer-Prinzip ist seit langem bekannt: Nach oben buckeln, nach unten treten. Vornehmer ausgedrückt: Selbstaufwertung durch die Abwertung anderer. Doch warum machen Menschen das, statt ihre Unzufriedenheit und Wut gegen diejenigen zu richten, die für ihre schwierige Lage Verantwortung tragen?

Psychologische und soziale Hintergründe

Leute, die unter Druck stehen, lassen ihre Wut an Schwächeren ab. Der aktuelle Krieg in der Ukraine liefert leider wieder reichlich Beispiele, etwa die Kriegsverbrechen von Soldaten an unbewaffneten Zivilisten. Doch auch in Deutschland werten sich Menschen vermeintlich auf, indem sie andere abwerten. Überdurchschnittlich viele Menschen in prekären Verhältnissen wählen rechte Parteien. Rassistische und autoritäre Vorstellungen finden hier mehr Zustimmung als im besser situierten Teil der Gesellschaft. 21 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter haben bei der letzten Bundestagswahl AfD gewählt, anteilig rund doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung.

Antworten wie diese hat der Soziologe Klaus Dörre von Arbeiterinnen, Arbeitern und prekär Beschäftigten bekommen. Mit ausführlichen, persönlichen Interviews erkunden Dörre und sein Team seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Stimmung in Deutschland.

Subtile Formen der Abwertung im Alltag: Das Beispiel der Verkehrsschilder

Es mag sein, dass manche seiner Repräsentanten lächerlich sind, aber: Der Staat und seine kommunalen Verwaltungsorgane begegnen uns nüchtern, mit beruhigendem Ernst. Es sei denn, man fährt mit dem Fahrrad über eine Kurpromenade oder einen anderen beliebten, schönen Weg, der nur für Fußgänger gedacht ist. Dann wird der Bürgermeister, das Bezirksamt oder die Kurverwaltung geistreich augenzwinkernd und bringt allen Ernstes Schilder an, auf denen steht: »Vernünftige fahren hier nicht mit dem Rad. Anderen ist es verboten.«

Varianten solcher Schilder haben sich in den letzten dreißig Jahren scheinbar wie von selbst in Deutschland ausgebreitet. Es heißt, viele könnten darüber schmunzeln. Heinz Lorenzen, Bürgermeister von Wyk auf Föhr, wo an der Strandpromenade fünf solcher Schilder stehen, berichtet: »Besonders schön ist die Reaktion von Kindern. Die lesen das und rufen dann, wenn sie einen Radfahrer sehen: Guck mal, der kann nicht lesen!« Carsten Butenschön, Fachamtsleiter für Management des öffentlichen Raums beim Bezirksamt Hamburg-Altona und für drei »Vernünftige«-Schilder zuständig, findet sie »ungewöhnlich, aber nicht negativ ungewöhnlich: Sie fallen auf und regen zum Nachdenken an.«

Ungewöhnlich ist nicht nur, dass das Schild aus dem Kanon des Vertrauten ausbricht: Weiße Fußgänger-Mami mit Fußgänger-Kind auf blauem Rund bedeutet »Fußgänger ja, Radfahrer nein«, Ende der Durchsage. Der »Vernünftige«-Aphorismus hingegen arbeitet auf so vielen Bedeutungsebenen, dass man kaum weiß, ob er tief- oder abgründig ist. Normalerweise teilt das Amt einem mit, was verboten ist und was erlaubt, und wenn man sich nicht dran hält, wird man vielleicht erwischt, und das bedeutet: Ordnungswidrigkeit und Bußgeld. Saubere Sache, ohne moralische Wertung.

Moralische Wertung steht hier aber ganz oben, auf Ebene eins: Der Staat sagt, dass du unvernünftig bist, wenn du dich nicht an seine Regeln hältst. Und er lobt dich ausdrücklich, wenn du es tust. Ebene zwei: Der Staat teilt seine Bürger ein, in Vernünftige und »andere«. Ebene drei: Der Staat tut so, als gäbe es Regeln nur, weil manche einfach zu blöd sind; wenn alle »vernünftig« wären, würde ja niemand mit dem Rad fahren, wo’s verboten ist. All dies verbrämt mit einem scheinbar aufklärerischen Ansatz: Vernunft, Baby! Die abzulehnen hieße ja, Voltaire und Kant über den Haufen zu fahren. Mit dem Rad.

Die Verbreitung des Schildes

Die Frage ist ja: Wie kommt man überhaupt auf so ein Schild? Wem ist es eingefallen? Rückwärts erzählt hat der Siegeszug der Vernunft sich in etwa so abgespielt: 2007 wurden die Schilder im Hamburger Bezirk Altona an einem recht engen, zwischen Fußgängern und Radfahrern immer wieder heftig umkämpften Gehweg am Elbufer aufgestellt. Ein Bezirkspolitiker hatte im Verkehrsausschuss Fotos des Schildes gezeigt, das er im Urlaub auf der Kurpromenade in Westerland auf Sylt gesehen hatte. Mutmaßlich haben die Sylter die Idee in den Neunzigerjahren von den Föhrern übernommen, wo fünf derartige Schilder bereits seit 1985 am Sandwall, der Hauptflaniermeile, stehen. Heinz Lorenzen, Bürgermeister von Wyk auf Föhr, vermutete erst, dass einer seiner Vorgänger das Schild ebenfalls im Urlaub gesehen habe. Angeregt durch unsere Nachfrage erreichte er diesen Vorvorgänger Dieter Haver »im Rentnerleben auf den Kanaren« und fand heraus: Das Schild war »ein Eigengewächs«, Haver habe es im Mai 1977, als er auf der Insel Baltrum »in die Bürgermeisterlehre« gegangen sei, für die dortige Kurpromenade erfunden, wo es heute noch stehe. Bürgermeister Haver habe etwas gegen den »harten Ton strenger Verbotsschilder« gehabt und daher den »sanften, hintergründigen Humor« gewählt. Seitdem stecken sich fahrradgeplagte Kommunalpolitiker im Urlaub mit der Idee an, das Schild zu Hause auf ihre Promenade zu stellen. Das Schild verbreitet sich viral.

Aber wirkt das Schild überhaupt besser als reguläre Schilder aus dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog? Im Alltag verursacht ja nichts so viel Leidenschaft und Aggression wie die Teilnahme am Verkehrsgeschehen. Vor allem, wenn es ums Radfahren geht, sagt Bettina Cibulski vom ADFC, »ist immer wieder zu beobachten, dass die Sachebene verlassen wird«. Aus ihrer Sicht bewirke »das Fantasiezeichen« genau das Gegenteil: »Es provoziert und verärgert.« Und es sage auch viel über die »mangelnde Anerkennung des Verkehrsmittels Fahrrad«, dass es vergleichbare Schilder nicht für Autofahrer gebe.

Tatsächlich rätselhaft ist ja: Warum hat sich die autoritäre Cleverness von »Vernünftige fahren hier nicht Rad. Anderen ist es verboten« nicht längst auf andere Bereiche ausgedehnt? An jeder notorischen Staustrecke könnte stehen: »Vernünftige fahren hier nicht Auto, anderen ist es unmöglich.« Klar könnte die Stadtbücherei schreiben: »Vernünftige halten Rückgabefristen ein, andere zahlen Säumnisgebühren.« Das Prinzip lässt sich beliebig variieren, mit »Vernunft« geht alles, und dadurch wird am Ende jede Feststellung, die sich darauf beruft, trivial.

Vielleicht ist dies das eigentlich Verstörende an der Ausbreitung des Schildes: dass es so schlicht ist. Wie ein Witz, der originell und vielleicht sogar charmant war, als ein junger Bürgermeister ihn sich zum ersten Mal ausdachte, dessen Pointe einen inzwischen aber längst nicht mehr überrascht und den man zu allem Überfluss an allen schönen Orten des Landes erzählt bekommt, von Sylt bis nach Mittenwald in den Alpen, wieder und wieder.

Verkehrszeichen für Radfahrer: Ein Überblick

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.

Benutzungspflichtige Fahrradwege

Die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg) markieren benutzungspflichtige Fahrradwege. Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Verbotsschilder für Radfahrer

Die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verbieten das Befahren der Straße mit dem Fahrrad. Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.

Relevante Verkehrszeichen für Autofahrer mit Fahrrad-Symbol

Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.

Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.

Arten von Radwegen

  • Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
  • Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
  • Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.

Weitere wichtige Punkte

  • Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an.
  • Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung.
  • Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren.
  • mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.

Zusatzzeichen "Radverkehr frei"

Immer häufiger ist das Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” auf deutschen Straßen anzutreffen. Es wird oftmals auch “Radfahrer frei” genannt.

Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” erlaubt es Radfahrern Straßen und Wege zu befahren, die ansonsten für den Radverkehr gesperrt wären (Benutzungsrecht). Allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” können ebenfalls das Befahren von Wegen auf der linken Straßenseite erlauben. Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren.

Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:

Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss. Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.

Sicher Rad fahren

Nutzen Sie die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.

Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.

Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.

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