Die Deutsche Bahn (DB) bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme in ihren Zügen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Tickets, Reservierungen und den geltenden Bestimmungen, damit Ihre Radreise reibungslos verläuft.
Fahrradmitnahme im Nah- und Fernverkehr
Sie können Ihr Fahrrad in den meisten Zügen im Nahverkehr und in IC- und EC-Zügen mitnehmen. Im Fernverkehr benötigen Sie immer eine Fahrradkarte Fernverkehr und eine Stellplatz-Reservierung für Ihr Fahrrad. Im Nahverkehr gibt es kein festgelegtes Stellplatzangebot und keine Zugbindung und Reservierungspflicht. Hier gilt: Wenn voll ist, ist voll.
Im Fernverkehr können Sie bereits ab 6 Monaten vor Reisebeginn buchen. Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember können Radreisende Fahrradtickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn bis zu 12 Monate im Voraus buchen.
Fahrradtickets und Preise
Kaufen Sie ein Fahrrad-Tagesticket für den Nahverkehr am Automaten, im DB Reisezentrum oder online. Ein deutschlandweit gültiges Fahrradticket für den Nahverkehr kostet am Automaten oder in der App 6,50 Euro.
Die Preise für die Fahrradmitnahme in den Verbünden weichen oft von den Tarifen der Deutschen Bahn ab. Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich.
Jedes Fahrrad braucht ein eigenes Ticket und eine Stellplatzreservierung. Eine Fahrradkarte im Fernverkehr kostet innerhalb Deutschlands ab 7,99 Euro. Online können Tickets für bis zu fünf Fahrräder gebucht werden - wer mehr Plätze reservieren möchte, muss die Service-Telefonnummer 030-2970 anrufen oder am Schalter buchen.
Beispiele für regionale Fahrradtageskarten:
- bwFAHRRAD: 6 Euro pro Rad und Tag im bwtarif.
- Fahrradtageskarte Niedersachsen: 6,50 Euro pro Rad und Tag.
- FahrradTagesTicket NRW: 5,90 Euro pro Rad für 24 Stunden.
- Fahrradtageskarte Schleswig-Holstein: 4,50 Euro pro Tag.
Weitere Ticketinformationen
- Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden.
- Sie können Fahrradkarten grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umtauschen oder erstatten.
- Sie können Ihre Fahrradkarten nicht online buchen, aber die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen.
Welche Fahrräder können mitgenommen werden?
Grundsätzlich können folgende Fahrradtypen mitgenommen werden:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. Pedelec).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können.
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche.
Buchung und Reservierung
Haben Sie bereits eine Fahrkarte? Denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Die Fahrradkarte muss über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte. Dann gilt sie in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung.
Sie können die Stellplatzreservierung und die Fahrkarte an allen bekannten Verkaufsstellen buchen - mit Ausnahme der DB Automaten. Sie bekommen dann Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt. Sie können sich auch an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist.
Wichtige Hinweise für die Reise
- Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können.
- Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus.
- Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten.
- Achte beim Ein- und Ausstieg auf die anderen Reisenden und lass Rollstuhlfahrer:innen und Reisenden mit Kinderwagen den Vorrang.
Spezielle Regelungen und Tipps
- Kennzeichnungspflicht: Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus. Befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. Stellplatzreservierung.
- Zusammengeklappte Fahrräder: Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei.
- Elektro-Kleinstfahrzeuge: Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Gilt als Traglast. Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen.
- Alternative zur Fahrradmitnahme: Wer das eigene Fahrrad nicht in der Bahn mitnehmen will oder kann, kann es bei der Bahn auch als Gepäckstück aufgeben, dafür muss das Rad aber in der Regel teilweise auseinandergebaut werden. Eine andere Option ist, am Urlaubsort ein Fahrrad auszuleihen. In den meisten Regionen, die auf Touristen eingestellt sind, gibt es Leihradanbieter.
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