Deutschlandticket und Fahrradmitnahme: Was Sie wissen müssen

Die Kombination aus Fahrrad und Deutschlandticket bietet ideale Voraussetzungen, um Deutschland günstig und flexibel zu erkunden.

Mit dem Deutschlandticket nutzt du für 58 Euro im Monat bundesweit alle Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Busse und Straßenbahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen.

Doch viele Radfahrer fragen sich: Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen oder brauche ich ein zusätzliches Ticket? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Deutschlandticket: Fahrradmitnahme regional unterschiedlich geregelt

Die Mitnahmeregeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Verkehrsverbund und Strecke. Wer Bahn und Fahrrad clever kombiniert, spart nicht nur Geld, sondern reist auch stressfreier.

Doch die Fahrradmitnahme ist nicht überall kostenlos. In einigen Bundesländern - darunter Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz oder das Saarland - darfst du dein Fahrrad in Regionalbahnen und S-Bahnen ganztägig ohne Aufpreis mitnehmen.

In anderen Regionen, wie etwa in Berlin oder Brandenburg, benötigst du eine zusätzliche Fahrradkarte. Diese kostet zum Beispiel im Nahverkehr der DB aktuell 7 Euro pro Tag und gilt deutschlandweit.

Im HVV (Hamburg) ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahn und Fähren) im Regelfall kostenlos möglich. Es gelten jedoch einzelne Ausnahmen, zum Beispiel in Bussen während bestimmter Zeiten. Bitte informiert euch zusätzlich beim HVV über aktuelle Sonderregelungen.

Besonders zu beachten: Manche Verkehrsverbünde schränken die Fahrradmitnahme während der Hauptverkehrszeiten ein. Vor allem morgens, wenn Pendler unterwegs sind, kann es Sperrzeiten geben.

Keine Reservierung im Nahverkehr - was du wissen musst

Eine häufige Frage lautet: Kann ich mein Fahrrad im Nahverkehr reservieren? Die Antwort lautet: Nein.

Im Regionalverkehr der Deutschen Bahn gibt es keine Reservierungsmöglichkeit für Fahrräder. Gerade an Wochenenden und bei schönem Wetter sind Fahrradabteile schnell voll.

Ein früher Einstieg und die Wahl weniger frequentierter Züge helfen, um die Mitnahme deines Rads zu sichern.

Wer in den Fernverkehr wechseln möchte, sollte beachten, dass das Deutschlandticket hier nicht gilt. Für ICE und IC brauchst du separate Tickets und eine verpflichtende Fahrradreservierung.

So reist du entspannt mit Bahn und Fahrrad

Wichtig für alle, die mit Fahrrad und Deutschlandticket reisen: Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Züge transportiert werden.

Diese sind an Symbolen an den Türen erkennbar. Achte darauf, dein Rad mit Gurten zu sichern oder zusätzlich ein Schloss zu nutzen. Vor allem bei voller Zugauslastung ist es ratsam, auf andere Fahrgäste Rücksicht zu nehmen und das Rad möglichst platzsparend abzustellen.

Spezielle Fahrradzüge in Bayern

Zusätzlich zu den Taktzügen des Regelverkehrs verkehren in touristisch bedeutenden Regionen im Bahnland Bayern Ausflugszüge.

In diesen gibt es erweiterte Mehrzweckbereiche bzw. Fahrradstellplätze. Auch die im täglichen Taktverkehr fahrenden Züge sind grundsätzlich für die Fahrradmitnahme geeignet, da auch diese über Fahrradstellplätze bzw. Mehrzweckbereiche verfügen und außerdem einen umsteigefreien Linienverlauf haben.

Fahrrad-Reisegruppen, die Ausflugszüge bzw. im regulären Taktverkehr fahrende Züge nutzen wollen, empfehlen wir eine Voranmeldung.

In den Fahrradzügen gibt es viele Fahrradstellplätze bzw. separate Fahrradwagen. Diese Züge verkehren entlang attraktiver Radwanderwege bzw.

Regeln für die Fahrradmitnahme in Bayern

  • Die Fahrradmitnahme in Bayern ist in der Regel kostenpflichtig (Ausnahmen).
  • Alle Züge des Nahverkehrs im Freistaat bieten die Möglichkeit, Ihr Rad mitzunehmen.
  • Ausgeschlossen sind die Hauptverkehrszeiten in den S-Bahnen München (vor- und nachmittags) und Nürnberg (vormittags)*.

*Außer in den bayerischen Schulferien. Baustellenbedingt kann es zu Ausfällen im Verkehr der Fahrradzüge kommen.

Fahrradmitnahme im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradFahrrad erforderlich:

  • Das FahrradTagesTicket NRW gilt für die Mitnahme eines Fahrrads und kann bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss (im SPNV bis 3.00 Uhr des Folgetages) genutzt werden.
  • Das NRWupgradeFahrrad wird als Abonnement ausgegeben und gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats.
  • Bei den eTarifen in NRW kann die Fahrradmitnahme durch Zubuchung beim Check-in ausgewählt werden.

Weitere Regelungen und Hinweise im VRR

  • Das FahrradTagesTicket NRW kann auch zusammen mit beliebigen Verbundtickets des NRW-Nahverkehrs sowie dem Deutschlandticket genutzt werden.
  • Das NRWupgradeFahrrad stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar.
  • Pro Person darf nur 1 Fahrrad mitgenommen werden.
  • Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert.
  • In Nahverkehrszügen (SPNV) dürfen Fahrräder in den gekennzeichneten Fahrradabstellbereichen mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist.
  • Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Kund*innen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende haben jederzeit Vorrang vor Radfahrenden.
  • Zusammengeklappte Falträder gelten als Handgepäck.

Deutschlandticket bei der ÜSTRA

Das Deutschlandticket kannst du bequem online bei der ÜSTRA bestellen. Es wird dir digital in der ÜSTRA App oder auf der ÜSTRA Chipkarte bereitgestellt. Das Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat und gibt es nur als monatlich kündbares Abonnement.

Das Deutschlandticket kann über „Abo beantragen“ bestellt werden. Im Bestellprozess kann ein bestehendes Abonnement auf Wunsch gleich mit gekündigt werden.

Die Chipkarte wird dir rechtzeitig vor dem ersten Gültigkeitstag zugesandt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier.

Bestellung und Nutzung des Deutschlandtickets bei der ÜSTRA

  • Bestellungen für ein Handyticket müssen für Privatkund*innen aktuell bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen.
  • Bestellungen für Fahrkarten auf der Chipkarte müssen bis zum 1. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen.

Wichtige Hinweise zur ÜSTRA Chipkarte

  • Die Chipkarte gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Die Chipkarte gilt für die gesamte Laufzeit deines Abonnements.
  • Die technische Nutzungsdauer der Karte ist auf 5 Jahre begrenzt.
  • Zusatzprodukte, wie die Monatskarte D-Ticket plus (enthält eine Mitnahmemöglichkeit) und die Monatskarte 1.-Klasse Aufpreis für D-Ticket können nicht auf der ÜSTRA Chipkarte gespeichert werden.

Deutschlandticket und Hunde

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.

Für das ÜSTRA Tarifgebiet (Zonen ABC) gilt: Wenn du ein Tier befördern möchtest, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund kannst du auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist, unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.

Bist du im Besitz eines gültigen Deutschlandtickets und der Monatskarte D-Ticket plus kannst du anstatt einer Person auch einen Hund mitnehmen.

Weitere wichtige Informationen zum Deutschlandticket

  • Das Deutschlandticket gilt ausschließlich in Deutschland (bis auf einige wenige Grenzverkehre).
  • Das Deutschlandticket kann nicht auf eine andere Person übertragen werden, es ist personalisiert.
  • Die BahnCard 25 und BahnCard 50 kann man nicht beim Deutschlandticket anrechnen und sie dienen auch nicht als Fahrausweis im Sinne des Deutschlandtickets.
  • Nein, mit dem Deutschlandticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden.

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