Die Kombination aus Fahrrad und Deutschlandticket bietet ideale Voraussetzungen, um Deutschland günstig und flexibel zu erkunden. Doch viele Radfahrer fragen sich: Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen oder brauche ich ein zusätzliches Ticket? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Mitnahmeregeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Verkehrsverbund und Strecke. Wer Bahn und Fahrrad clever kombiniert, spart nicht nur Geld, sondern reist auch stressfreier.
Deutschlandticket: Fahrradmitnahme regional unterschiedlich geregelt
Mit dem Deutschlandticket nutzt du für 58 Euro im Monat bundesweit alle Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Busse und Straßenbahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Doch die Fahrradmitnahme ist nicht überall kostenlos. In einigen Bundesländern - darunter Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz oder das Saarland - darfst du dein Fahrrad in Regionalbahnen und S-Bahnen ganztägig ohne Aufpreis mitnehmen. In anderen Regionen, wie etwa in Berlin oder Brandenburg, benötigst du eine zusätzliche Fahrradkarte. Diese kostet zum Beispiel im Nahverkehr der DB aktuell 7 Euro pro Tag und gilt deutschlandweit.
Im HVV (Hamburg) ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahn und Fähren) im Regelfall kostenlos möglich. Es gelten jedoch einzelne Ausnahmen, zum Beispiel in Bussen während bestimmter Zeiten. Bitte informiert euch zusätzlich beim HVV über aktuelle Sonderregelungen.
Besonders zu beachten: Manche Verkehrsverbünde schränken die Fahrradmitnahme während der Hauptverkehrszeiten ein. Vor allem morgens, wenn Pendler unterwegs sind, kann es Sperrzeiten geben.
Regionale Unterschiede und Sonderregelungen
In den Verkehrsverbünden gibt es verschiedene Preise und Mitnahmebestimmungen. Sollten Sie innerhalb eines Verkehrsverbundes reisen, beachten Sie bitte die dort geltenden Regelungen. Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. Innerhalb der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN sind die jeweils gültigen Konditionen zu beachten.
- Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Hessen: Erlauben in vielen Verkehrsmitteln die kostenlose Fahrradmitnahme. Es kann allerdings Ausnahmen geben, in Baden-Württemberg z. B. an Werktagen zwischen 6 und 9 Uhr.
- Bayern: Im ÖPNV meist kostenpflichtig, wenn Du Dein Fahrrad mitnehmen möchtest. Auf einigen Bahnstrecken am Bodensee ist die Mitnahme allerdings rund um die Uhr kostenlos. Im Raum Ingolstadt grundsätzlich auch, ausgenommen werktags von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr.
- Berlin und Brandenburg: Grundsätzlich kostenpflichtig, Dein Fahrrad mitzunehmen. Ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
- Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) kannst Du Dein Fahrrad kostenlos mit in den Bus nehmen. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) erlaubt die kostenlose Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen, Bussen und Fähren - ausgenommen sind Werktage von 6 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Ebenso kannst Du Dein Fahrrad zu bestimmten Zeiten kostenfrei im Üstra-Tarifgebiet (Zonen A, B und C) mitnehmen: werktags von 8:30 bis 15 Uhr und von 19:00 bis 6:30 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.
- Sachsen: Hier ist die Mitnahme nur im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) kostenlos.
Plus: Innerhalb der Bundesländer gibt es teils unterschiedliche Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Regelungen. Hier findest Du näher Informationen dazu.
Spezielle Angebote und Tickets
Für Touren kreuz und quer durch Hessen eignet sich das Hessenticket, bei dem die Fahrradmitnahme kostenfrei ist. Sie können Ihren Fahrrad-Ausflug auch mit dem Saar-Lor-Lux-Ticket kombinieren. Im Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) ist die Mitnahme eines Fahrrads mit einem ermäßigten Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke bzw.
Das FahrradTagesTicket NRW kostet 5,90 Euro pro Rad für 24 Stunden. Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag. Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten.
Keine Reservierung im Nahverkehr - was du wissen musst
Eine häufige Frage lautet: Kann ich mein Fahrrad im Nahverkehr reservieren? Die Antwort lautet: Nein. Im Regionalverkehr der Deutschen Bahn gibt es keine Reservierungsmöglichkeit für Fahrräder. Gerade an Wochenenden und bei schönem Wetter sind Fahrradabteile schnell voll. Ein früher Einstieg und die Wahl weniger frequentierter Züge helfen, um die Mitnahme deines Rads zu sichern. Wer in den Fernverkehr wechseln möchte, sollte beachten, dass das Deutschlandticket hier nicht gilt. Für ICE und IC brauchst du separate Tickets und eine verpflichtende Fahrradreservierung.
So reist du entspannt mit Bahn und Fahrrad
Wichtig für alle, die mit Fahrrad und Deutschlandticket reisen: Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Züge transportiert werden. Diese sind an Symbolen an den Türen erkennbar. Achte darauf, dein Rad mit Gurten zu sichern oder zusätzlich ein Schloss zu nutzen. Vor allem bei voller Zugauslastung ist es ratsam, auf andere Fahrgäste Rücksicht zu nehmen und das Rad möglichst platzsparend abzustellen.
Viele Nahverkehrszüge sind mit Mehrzweck-Abteilen für Rad und Radler ausgerüstet. Das Fahrradsymbol in den Einstiegsbereichen weist Ihnen den Weg. Sollte anstelle Ihrer eigentlichen Zugverbindung Ersatzverkehr zum Einsatz kommen, beachten Sie bitte die örtlichen Vorgaben zur Mitnahme von Fahrrädern. Aus Sicherheitsgründen können Sie in den Nahverkehrszügen nur begrenzt Fahrräder mitnehmen.
Vor allem an den Wochenenden und in den Sommer-Monaten können auf stark befahrenen und touristischen Strecken Züge voll besetzt sein. Leider übersteigt die Fahrradnachfrage auf der Gäubahn deutlich die vorhandenen Kapazitäten, wir empfehlen, auch andere Verbindungen zu nutzen (z.B. Tipp: Suchen Sie vor Ihrer Reise nach Alternativrouten oder weichen Sie ggfs. Eine Mitnahmegarantie für Fahrräder können wir daher leider nicht geben.
Deutschlandticket bei der ÜSTRA
Das Deutschlandticket kannst du bequem online bei der ÜSTRA bestellen. Es wird dir digital in der ÜSTRA App oder auf der ÜSTRA Chipkarte bereitgestellt. Das Deutschlandticket kostet 58 Euro im Monat und gibt es nur als monatlich kündbares Abonnement.
Die ÜSTRA bietet das Deutschlandticket über “Abo beantragen” an. Wenn du die Fahrkarte als Handyticket in der ÜSTRA App nutzen möchtest, kannst du dieses bis zum 20. eines Monats beantragen, um im Folgemonat fahren zu können.
Möchtest du dein Deutschlandticket auf der ÜSTRA Chipkarte nutzen, kannst du deine Bestellung bis zum 1. des Vormonats abschließen, um im Folgemonat fahren zu können.
Bestellungen für ein Handyticket müssen für Privatkund*innen aktuell bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. Bestellungen für Fahrkarten auf der Chipkarte müssen bis zum 1. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen.
Das Deutschlandticket kann über „Abo beantragen“ bestellt werden. Im Bestellprozess kann ein bestehendes Abonnement auf Wunsch gleich mit gekündigt werden. Die Chipkarte wird dir rechtzeitig vor dem ersten Gültigkeitstag zugesandt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier.
Nein. Das Deutschlandticket ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar und die Nutzung entweder mit dem Smartphone oder der ÜSTRA Chipkarte möglich. Gerne helfen dir unsere Kolleg*innen im ÜSTRA Servicecenter bei der Bestellung.
Personen, die ein Deutschlandticket besitzen, können alle Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweit nutzen. Dazu gehören Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, On-Demand-Verkehre wie zum Beispiel sprinti und teilweise Fähren. Es gilt nur bei teilnehmenden Unternehmen. Nicht genutzt werden können Züge des Fernverkehres, wie IC, ICE und Flixtrain sowie rein touristische Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Seilbahnen, sofern sie nicht Teil des ÖPNV sind. Das Deutschlandticket gilt jedoch auf der Strecke Bremen Hbf - Norddeich Mole/Emden-Außenhafen im IC/EC.
Ja, über „Abo beantragen“ kannst du eine ÜSTRA Chipkarte für die Nutzung des Deutschlandtickets bestellen. Du kannst dein Deutschlandticket (mit Ausnahme des Deutschlandticket Job beziehungsweise Deutschlandticket Hannover Job und Deutschlandticket Hannover Job 100) bequem online bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen. Bei einer Kündigung musst du deine bisherige Abonummer eintragen, diese findest du auf deiner Fahrkarte.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren für das Deutschlandticket-Abonnement ist ein deutsches SEPA-Bankkonto sowie ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der/des Kontoinhaber*in in der Bundesrepublik Deutschland.
Die für Zeitkarten geltenden Erstattungsregelungen gelten auch für das Deutschlandticket. Weitere Informationen findest Du hier (Anlage 8 Ziff.
Das Deutschlandticket ist ein monatlich kündbares Abonnement. Eine Anleitung findest du hier.
Das Deutschlandticket wird zehn Tage vor Ablauf des Monats für den folgenden Monat in der ÜSTRA App angezeigt. Wenn du dein Abonnement mit Gültigkeit zum 01. Juni abgeschlossen hast, wird dir die Fahrkarte mit Gültigkeit ab 01. Juli in der Regel seit dem 21. Juni in der App angezeigt.
Nein, das Deutschlandticket gilt ausschließlich in Deutschland (bis auf einige wenige Grenzverkehre).
Nein, eine Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandticket ist pauschal nicht möglich. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens oder des -verbunds. Im ÜSTRA Verbund gibt es beispielsweise Zeiten, in denen ein Fahrrad ohne weitere Fahrkarte mitgenommen werden kann. Diese Regel gilt dann auch für Inhaberinnen und Inhaber des Deutschlandtickets innerhalb des ÜSTRA Verbunds.
Für die Hunde- / Tiermitnahme gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens oder des -verbunds, in dem du unterwegs bist.
Für das ÜSTRA Tarifgebiet (Zonen ABC) gilt: Wenn du ein Tier befördern möchtest, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund kannst du auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist, unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.
Bist du im Besitz eines gültigen Deutschlandtickets und der Monatskarte D-Ticket plus (s. nächste Frage) kannst du anstatt einer Person auch einen Hund mitnehmen.
Lebende Haustiere kannst du in der Regel kostenfrei mitnehmen, wenn sie nicht größer als eine Hauskatze sind und in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden.
Hunde können von dir unentgeltlich befördert werden, wenn es sich um einen Polizeihund, einen Blindenführhund, einen Behindertenbegleithund oder einen Therapiehund handelt und die Notwendigkeit der Mitnahme von dir nachgewiesen werden kann.
Nein, das Deutschlandticket kann nicht auf eine andere Person übertragen werden, es ist personalisiert. Mitfahrende benötigen immer ein eigenes Ticket.
Die BahnCard 100 gilt seit dem 01.05.2023 im Nahverkehr als Deutschlandticket. Besitzer*innen der BahnCard 100 benötigen daher kein zusätzliches Ticket.
Die BahnCard 25 und BahnCard 50 kann man nicht beim Deutschlandticket anrechnen und sie dienen auch nicht als Fahrausweis im Sinne des Deutschlandtickets.
Nein, mit dem Deutschlandticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Jede mitfahrende Person muss ein eigenes Ticket erwerben, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren. Die ÜSTRA bietet allerdings die Monatskarte D-Ticket plus für monatlich 12,60 Euro an, die die übliche Mitnahmeregelung der ÜSTRA für Fahrten ausschließlich im ÜSTRA Gebiet (Zonen ABC) enthält. Dabei handelt es sich um eine Fahrkarte im Einzelverkauf, die vom 01. eines Monats bis zum Monatsende gültig ist und monatlich neu gekauft werden muss. Sie ist demnach nicht im Abonnement erhältlich. Die Fahrkarte ist nur zusammen mit einem gültigen Deutschlandticket (egal, ob von der ÜSTRA oder von einem anderen Anbieter) gültig. Erhältlich ist sie über die ÜSTRA App oder im ÜSTRA Servicecenter.
Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Klasse. Die ÜSTRA bietet mit dem Monatskarte 1. Klasse Aufpreis für das Deutschlandticket ein Upgrade zum Preis von 70,80 Euro an. Dieses ist in der ÜSTRA App und im ÜSTRA Servicecenter verfügbar. In Verbindung mit einem Deutschlandticket der ÜSTRA oder eines anderen Anbieters kann es innerhalb der Tarifzonen ABC der ÜSTRA in der 1. Klasse genutzt werden. Das Aufpreisticket ist nicht im Abonnement verfügbar. Es muss monatlich neu gekauft werden. Für die Dauer bis zu einem Tag berechtigt auch eine zusätzliche Einzel- oder Tageskarte, 6er-Einzel- oder -Tageskarte oder Tageskarte Gruppe der zu befahrenen Zonen zur Nutzung der 1. Klasse im ÜSTRA Gebiet in Verbindung mit einem Deutschlandticket. Ein Aufpreis zur bundesweiten Nutzung der 1.
Es gibt vier Voraussetzungen für das Deutschlandticket als Handyticket:
- Du verfügst über ein Smartphone oder Tablet (mindestens iOS 15.0 oder Android 12 ), auf dem du die ÜSTRA App nutzen kannst.
- Du hast das 16.
- Diese wird zur korrekten Zuordnung deines Deutschlandtickets benötigt.
- Als Vertragspartner*in bist du volljährig, hast einen Wohnsitz bzw. dein gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland und du besitzt ein europäisches Bankkonto, welches für ein SEPA-Lastschriftverfahren zugelassen ist.
Ja, das ist möglich. Die Bestellung des Deutschlandtickets über "Abo beantragen" muss immer von einer volljährigen Person (mindestens 18. Lebensjahr vollendet, zum Beispiel einem Erziehungsberechtigten) durchgeführt werden, damit die volle Geschäftsfähigkeit gewährleistet ist.
Im Bestellprozess kannst du unter persönliche Daten im Bereich „Nutzer*in“ dann erklären, dass es sich bei dem/der Fahrkarteninhaber*in nicht um den/die Vertragspartner*in handelt und ankreuzen: „Fahrkarte ist für eine andere Person“. Gebe dort die Daten der Person ein, auf die die Fahrkarte ausgestellt werden soll. Bitte beachte darüber hinaus, dass die Änderung etwa zwei Werktage in Anspruch nimmt.
Nein, das Deutschlandticket ist ein personalisiertes Ticket und daher ausschließlich von einer Person nutzbar. Die Mitnahme von Personen ist mit dem Deutschlandticket allein ist nicht möglich. Wenn du lieber in deinem bestehenden Abo bleiben willst (inkl. möglicher Übertragbarkeit und der Mitnahmeregel), ist dies selbstverständlich möglich. Du brauchst dann nichts zu tun, dein Abonnement läuft dann zu den aktuellen Konditionen einfach weiter. Das Deutschlandticket gibt es nicht als Monatskarte im Einzelverkauf, sondern nur im Abonnement. Solltest du das Deutschlandticket irgendwann nicht weiter nutzen wollen, hast du jedoch die Möglichkeit dein Abonnement monatlich zu kündigen.
Wer bereits ein Deutschlandticket-Abo bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und jetzt zur ÜSTRA wechseln möchte, sollte sein bestehendes Abo kündigen. Hier gilt es, die jeweils spezifischen Kündigungsfristen beziehungsweise -modalitäten zu beachten. Häufige Fragen zu weiteren Angeboten (z.B.
Das Deutschlandticket gibt es auch als Jobticket. Die Region Hannover bietet als zusätzliche Rabattgeberin über die ÜSTRA zudem ein „Deutschlandticket Hannover Job“ für 365 Euro im Jahr sowie das „Deutschlandticket Hannover Job 100“ an. Bei entsprechenden Beiträgen der Arbeitgeber*innen und Rabattierungen der ÜSTRA fahren Arbeitnehmende bei dieser Variante sogar zum Nulltarif. Beide Angebote richten sich an Mitarbeitende mit Arbeitsort in der Region Hannover. Mitarbeitende wenden sich zum aktuellen Stand bitte direkt an ihren Arbeitgeber. Ab dem 01.09.2025 gibt es für Azubis das Deutschlandticket (Hannover Job Azubi) für maximal 13,00 Euro pro Monat. Mehr Infos zu den Jobtickets im Deutschlandticket findest du hier.
Wenn du von der Region Hannover die Region-S-Karte bekommen haben, ist auch für dich das Deutschlandticket vergünstigt nutzbar. Für dich gibt es neben der Tageskarte S (Kind) und der Monatskarte S jetzt als weiteres Angebot das „Deutschlandticket Hannover sozial“ mit deutschlandweiter Gültigkeit zu einem Preis von 30,40 Euro pro Monat im Abo, also 365 Euro im Jahr.
Die Bestellung ist über Abo beantragen möglich. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis der Person, für die das Deutschlandticket ist (Foto / Scan der persönlichen Region-S-Karte), hochgeladen werden.
Das Angebot der Tageskarte S, Tageskarte S Kind und Monatskarte S für Region-S-Karten-Besitzer*innen bleibt weiterhin bestehen.
Seit dem Wintersemester 2024/25 erhält jeder Studierende in der Region Hannover (Ausnahme: IU Internationale Hochschule, Standort Hannover) das Deutschland-Semesterticket über die Niedersachsentarif GmbH. Aktuell können die ÜSTRA Abonnements Deutschlandticket Abo, Deutschlandticket (Hannover sozial) und Deutschlandticket (Hannover Ehrenamt) mit der ÜSTRA Chipkarte genutzt werden. Ab dem 01.09.2025 dann auch das Deutschlandticket (Hannover Jugend). Bestellungen für Privatkund*innen müssen bis zum 01. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. (Beispiel: Für die Nutzung ab 01. Oktober muss eine Bestellung bis zum 01. September erfolgen.)
Auf der Vorderseite links unten ist dein Vor- und Zuname aufgedruckt.
Auf der Chipkarte sind der Vor- und Nachname aufgedruckt, im Chip sind zusätzlich dein Geburtsdatum und dein Deutschlandticket-Produkt gespeichert.
Die Chipkarte gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Bei Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht.
Zur Kontrolle des Tickets hältst du deine Chipkarte einfach vor das entsprechende Kontrollgerät.
Die Chipkarte gilt für die gesamte Laufzeit deines Abonnements. Auch darüber hinaus kann die Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit mit neuen Abonnements der ÜSTRA bestückt werden.
Die technische Nutzungsdauer der Karte ist auf 5 Jahre begrenzt. Das Ablaufdatum der Chipkarte (Monat/Jahr) findest du auf der Vorderseite der Karte. Wir senden dir automatisch vor dem Ablaufdatum kostenfrei eine neue Chipkarte zu.
Zusatzprodukte, wie die Monatskarte D-Ticket plus (enthält eine Mitnahmemöglichkeit) und die Monatskarte 1.-Klasse Aufpreis für D-Ticket können nicht auf der ÜSTRA Chipkarte gespeichert werden. Diese können weiterhin nur über die ÜSTRA App erworben werden.
Die Chipkarte funktioniert kontaktlos. Die verlorene Chipkarte wird gesperrt. Gegen eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 € senden wir dir eine neue Chipkarte zu.
Deine Chipkarte behältst du während des Unterbrechungszeitraums. Die Karte ist dann gesperrt. Sobald dein Abo wieder aktiv ist, schalten wir deine Karte im Kundenzentrum wieder frei.
Du behältst deine Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit (unten rechts auf der Vorderseite aufgedruckt). Die ÜSTRA Chipkarte kann während des Gültigkeitszeitraum immer wieder für Abonnements genutzt werden. Solltest du während des Gültigkeitszeitraums deiner Chipkarte eine neue beantragen, kostet das eine Servicegebühr von 15 €.
Du kannst dein Nutzermedium (Smartphone oder Chipkarte) über “Nutzermedium wechseln“ ändern. Für den Wechsel vom Handyticket auf die Chipkarte musst du bis zum 1. des Vormonats deine Bestellung abschließen, um deine ÜSTRA Chipkarte rechtzeitig für den Folgemonat zu erhalten (Beispiel: Für die Nutzung ab 01. Oktober muss eine Bestellung bis zum 01. September erfolgen.).
Wende dich bitte schnellstmöglich an unser Servicecenter, um prüfen zu lassen, ob die Chipkarte tatsächlich kaputt ist.
Wenn du eine Chipkarte über “Abo beantragen” bestellt haben, erhältst du deine persönliche ÜSTRA Chipkarte rechtzeitig vor dem 1. Gültigkeitstag per Post zugesendet. Achte bitte im Bestellprozess darauf, dass deine Postanschrift richtig angeben ist.
Nein, die Chipkarte ist personengebunden und kann nur von dir genutzt werden.
Nein, deine Chipkarte ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie kann somit nur von dir genutzt werden. Trotzdem solltest du den Verlust der Chipkarte unverzüglich melden und die Chipkarte von der ÜSTRA sperren lassen.
Nein. Die ÜSTRA Chipkarte ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar. Die beschädigte Chipkarte wird gesperrt. Gegen ein Servicegebühr in Höhe von 15,00 € senden wir dir eine neue Chipkarte zu.
Nein, du kannst dich bei der Bestellung des Deutschlandtickets nur für eine Ausgabeart entscheiden. Jede Fahrkarte hat ein individuelles digitales Zertifikat, anhand dessen die Echtheit der Fahrtberechtigung geprüft werden kann. Dieses Zertifikat kann nur an ein Ausgabemedium gebunden werden, entweder als Handyticket oder die Chipkarte.
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