Devil Eyes am Motorrad: Legalität in Deutschland

Im deutschen Straßenverkehr sorgen Gesetze und Regelungen für Verkehrssicherheit und sollen Unfälle verhindern. Viele Fahrer interessieren sich für das Tuning ihrer Scheinwerfer und fragen sich, was erlaubt ist. Dieser Artikel befasst sich mit der Legalität von "Devil Eyes" an Motorrädern in Deutschland.

Was sind Devil Eyes?

Devil Eyes sind LED-Tagfahrlichter, die nachgerüstet werden können, manchmal mit integrierten Nebelscheinwerfern. Sie zeichnen sich durch einen Streifen weißer LEDs aus. Sind die Lichter eingeschaltet, scheint es so, als hätte das Fahrzeug „den Bösen Blick“. Durch die Abdeckung mit Klarglas wird dieser Effekt unterstützt.

Gesetzliche Grundlagen

Sowohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definieren, was in Bezug auf die Beleuchtung am Auto zulässig bzw. auch verpflichtend vorgeschrieben ist.

§ 51 StVZO

§ 51 StVZO schreibt beispielsweise vor, dass die Lichtfarbe des Standlichtes weiß sein muss. Blaue oder grüne Standlichtringe sind folglich nicht im Straßenverkehr erlaubt.

§ 49a StVZO

Paragraph 49a StVZO gibt hierfür die grundlegenden Bestimmungen. Nach dieser sind nach vorne zur Beleuchtung der Straße nur weiße Beleuchtungseinrichtungen erlaubt.

Ist Tuning bei der Beleuchtung erlaubt?

Das kommt auf die Veränderung an. Wird eine vorgeschriebene Beleuchtung entgegen den Vorschriften verändert, droht ein Bußgeld. Wird eine vorgeschriebene Beleuchtung entgegen den Vorschriften verändert, droht ein Bußgeld.

Was ist beim Tuning der Scheinwerfer erlaubt?

  • Weißes Licht: Weiß - in den Varianten Kalt- bis Warmweiß - ist möglich und erlaubt. Es gibt nur bestimmte Weißtöne die erlaubt sind. Richtig Rot, Blau usw, dürfen sie nicht sein. Nur weiß - und auch wirklich weiß.
  • Tagfahrlicht: Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.
  • Nebelscheinwerfer: Nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Was ist beim Tuning der Scheinwerfer verboten?

  • Farbige Scheinwerfer: Die Farbe der Scheinwerfer darf nicht verändert werden. Viele Autofahrer möchten gelbe Scheinwerfer und folieren die Scheinwerfer.
  • Unterbodenbeleuchtung: Unterbodenbeleuchtung am Auto ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig.
  • Manipulation der Lichtdurchlässigkeit: Die Lichtdurchlässigkeit der Lichtquellen darf nicht manipuliert werden.
  • Andersfarbige Leuchten: Nur weiße, gelbe und rote Leuchten sind an Fahrzeugen zulässig. Andere Farben dürfen weder durch Einbau von Glühlampen noch durch Folierung oder Lackierung am Fahrzeug angebracht werden.
  • Lackieren der Scheinwerfer: Die Leuchten am Fahrzeug dürfen nur bestimmte Farben haben, weswegen es nicht gestattet ist, diese durch Lacke zu verändern. Gleiches gilt auch für Folien.

Devil Eyes und die Betriebserlaubnis

Jeder Motorradscheinwerfer erhält in dem Zustand seine Betriebserlaubnis, wie er aus dem Werk kommt. Und NUR in diesem Zustand ist die E-Nummer, die da drauf ist, gültig. Die BMW Motorräder mit den Devil Eyes Scheinwerfern kommen so aus dem Werk und diese Scheinwerfer haben auch für die Devil Eyes die Betriebserlaubnis, eben weil das ja ab Werk so zugelassen wurde.

Wenn du jetzt bei irgendeinem anderen Motorrad den Scheinwerfer öffnest und dort Devil Eyes nachrüstest, dann veränderst du den Bauzustand des Scheinwerfers. Somit entspricht er nicht mehr dem Zustand, für den er zugelassen ist und die Betriebserlaubnis ist erloschen. Dabei ist es egal ob du da nun weiße, grüne, blaue oder rote Devil Eyes reinklebst.

Diese Scheinwerfer haben keine Betrieberlaubnis für die Einrüstung von Devil Eyes und somit ist es nicht erlaubt. Wenn du es eintragen lassen willst, dann musst für diesen Umbau beim TÜV ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen. Sowas kostet mindestens 700€. Wenn du jetzt einfach Devil Eyes in deine Scheinwerfer einbaust und so rumfährst, fährst du mit manipulierter Beleuchtung und ohne Betriebserlaubnis.

Risiken und Konsequenzen

Das Fahren mit manipulierter Beleuchtung und ohne Betriebserlaubnis kann bei einem Unfall dazu führen, dass du eine Teilschuld bekommst oder dass deine Versicherung nicht vollständig zahlt, wenn man nachweisen kann, dass die Manipulation an deinem Scheinwerfer zum Unfall beigetragen hat.

Tipps für Motorradfahrer

  • TÜV-Prüfer fragen: Das Einfachste ist das du zur Tüv-Prüfer geht, und den fragst. Geh immer zu dem gleichen, den jeder Prüfer ist anders, wenn es um Grenzfälle geht.
  • Rücksprache halten: Wer sich an die genannten Vorschriften hält und im besten Fall Rücksprache mit einem zugelassenen Prüfer hält, kann also durchaus auch im Innenraum Modifizierungen wagen.

Bußgelder

Je nach Verstoß, fallen die Bußgelder unterschiedlich aus. Der Bußgeldrechner bietet hier die Möglichkeit, sich einen Überblick zur Höhe zu verschaffen.

Verstoßen Sie gegen das Verbot, andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anzubringen, können die Behörden ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auferlegen. Zudem kann die Betriebserlaubnis durch den unzulässigen Umbau erlöschen. Für das Fahren ohne gültige Zulassung müssen Sie dann zusätzlich mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

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